Schulprogramm

Bildungsgangübergreifende Ziele

  • Berufs- und Abschlussorientierung der Bildungsgänge
  • Bildungs- und Erziehungsauftrag
  • Europäische Ausrichtung
  • Individuelles Fördern und Fordern
  • Inklusion
  • Laufbahnberatung / Berufsorientierung
  • Schulsozialarbeit und Konfliktmanagement
  • Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung
  • Schulkultur
  • Schule als Kooperationspartner
  • Qualitätsmanagement

1. Berufs- und Abschlussorientierung der Bildungsgänge

Das LEB vermittelt berufsbildende Kompetenzen im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung in verschiedenen Bildungsgängen.

Im Rahmen der dualen Ausbildung ermöglicht das LEB in verschiedenen Fachklassen den Erwerb des Berufsschulabschlusses und bereitet auf den Berufsabschluss vor. Zusätzlich zum Berufsabschluss kann in doppelqualifizierenden Fachklassen auch die Fachhochschulreife erworben werden.

Die Ausbildungsvorbereitung einschließlich der Internationalen Förderklasse vermittelt berufliche Orientierung mit dem Ziel einer anschließenden Ausbildung.

In den vollzeitschulischen Bildungsgängen vermittelt das LEB neben beruflichen Kenntnissen den Hauptschulabschluss nach Klasse 10, den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), die Fachhochschulreife und die Allgemeine Hochschulreife sowie einen Berufsabschluss nach Landesrecht.

2. Bildungs- und Erziehungsauftrag

Die einzelnen Bildungsgänge gestalten die Bildungsgangarbeit im Rahmen der curricularen Vorgaben weitgehend eigenverantwortlich.

Zielsetzung der Unterrichtsarbeit ist ein schülerzentrierter und handlungsorientierter Unterricht, der den Schülerinnen und Schülern die angestrebten Kompetenzen, Qualifikationen und Abschlüsse vermittelt.

Die Schülerinnen und Schüler werden angehalten, Einstellungen und Verhaltensweisen zu reflektieren und zu entwickeln, die zur Mündigkeit, Toleranz und zu einem respektvollen Miteinander führen.

Die „Digitalisierung“ als Lerngegenstand wird am LEB durch die Verwendung gängiger Standardsoftware und durch spezifische Branchensoftware im Rahmen der beruflichen Bildung praktiziert. „Digitale Schlüsselkompetenzen“ (Anwendungs-Know-how, Informatische Grundkenntnisse und Medienkompetenz) werden zielgruppenspezifisch weiter entwickelt. Durch die Vermittlung einer kritischen Urteilsfähigkeit werden Chancen und Risiken einer digitalisierten Welt verantwortungsvoll eingeschätzt.

3. Europäische Ausrichtung

Das LEB unterstützt die "Internationalisierung von Schule". Fremdsprachenkompetenzen werden in allen Bildungsgängen vermittelt und Auslandspraktika für Lernende und Lehrende sowie Studienreisen ins europäische Ausland gefördert. Zertifizierungen besonderer sprachlicher Kompetenzen werden vorbereitet und europäisch ausgerichtete Schülerprojekte durchgeführt.

4. Individuelles Fördern und Fordern

Die Schülerinnen und Schüler werden durch Maßnahmen der inneren und äußeren Differenzierung des Unterrichts individuell gefördert.

Fachliche Differenzierungsangebote eröffnen den Schülerinnen und Schülern Wahlmöglichkeiten entsprechend ihrer Neigung.

Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler werden in den Sprachen, der EDV und dem Rechnungswesen gefordert, um Zusatzqualifikationen und Zertifikate zu erwerben.

5. Inklusion

Das LEB nimmt im Rahmen seiner Möglichkeiten Lernende und Auszubildende mit unterschiedlichen geistigen, körperlichen, schulischen, familiären und kulturellen Voraussetzungen in die verschiedenen Bildungsgänge auf.

Technische und organisatorische Maßnahmen sowie besondere Förderkonzepte unterstützen die Schülerinnen und Schüler beim Erreichen der bildungsgangspezifischen Ziele.

6. Laufbahnberatung / Berufsorientierung

Die Schülerinnen und Schüler werden vor Aufnahme an der Schule durch eine aktive Laufbahnberatung an den Zubringerschulen und im eigenen Hause individuell beraten. Über weitere berufliche, schulische und (fach-)hochschulische Möglichkeiten werden die Schülerinnen und Schüler während ihrer Laufbahn am LEB in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit informiert. Dabei stehen den Schülerinnen und Schülern des LEB auch die weiteren hauseigenen Bildungsangebote bei entsprechender Eignung offen.

7. Schulsozialarbeit und Konfliktmanagement

Eine Schulsozialpädagogin sowie ein Team von besonders geschulten Beratungslehrerinnen und –lehrern stehen den Schülerinnen und Schülern für individuelle Gespräche zur Verfügung und bieten konkrete Hilfsangebote an.

Ein gestuftes Konflikt- und Beschwerdemanagement ermöglicht eine angemessene Bewältigung von Problemen, die sich aus dem Miteinander der am Schulleben Beteiligten ergeben können.

8. Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung

Das LEB wird seiner Verantwortung für die Lehrerausbildung durch eine angemessene Einsatzplanung und Betreuung der Referendarinnen und Referendare, der Praxissemesterstudierenden und der Praktikantinnen und Praktikanten gerecht.

Die Lehrerinnen und Lehrer bilden sich regelmäßig bedarfsorientiert fort. Ihnen wird die Teilnahme an internen und externen Fortbildungen ermöglicht.

9. Schulkultur

Die Schule initiiert und unterstützt Projekte und Veranstaltungen zur Bereicherung des schulkulturellen Lebens.

10. Schule als Kooperationspartner

Das LEB arbeitet in dem Aktionsfeld berufliche Bildung mit den Erziehungsberechtigten, Ausbildungsbetrieben und – behörden, den Kammern und weiteren Bildungspartnern, den Zubringerschulen und Fachhochschulen, der Agentur für Arbeit sowie der Bezirksregierung und dem Schulträger vertrauensvoll zusammen.

11. Qualitätsmanagement

Die schulischen Aktivitäten sind auf eine stetige Optimierung der Bildungs- und Erziehungsarbeit ausgerichtet.

Wichtige Handlungsfelder sind die Entwicklung der Unterrichtsarbeit, die weitere Professionalisierung der Lehrkräfte und die Verbesserung der unterrichtlichen Rahmenbedingungen.

Der Entwicklungsstand wird durch Evaluationsmaßnahmen regelmäßig überprüft und verbessert.

Die Schulkonferenz

im November 2016

Aktionen

„Erste Einblicke“ in Sachen Produktion?„Gelerntes Wissen durch praktische Bezüge untermauern“ – unter diesem „Motto“ stand die von der Jahrgangsstufe „Zwölf“ angestrebte Besichtigung der „Kölner Ford-Werke“ am 04.09.2012.Entgegen mancher Vermutungen gelangten viele der rund 45 Schülerinnen und Schüler zu der Erkenntnis, gelernte Begrifflichkeiten der BWL – vor allem mit Bezug auf den Begriff der „Produktion“ – in praktischen Umfeldern wie der Automobil-Produktion wiederfinden zu können. Doch war die Exkursion für alle Beteiligten ein „voller Erfolg“?

Bereits vor Antritt unserer zwei-stündigen „Fahrt“ durch die hinter Toren versteckten Ford-Werks-Hallen drohte die Stimmung der mitgereisten Lehrkräfte und Schüler zu kippen – Einige Schüler beider Klassen verloren „das Rennen gegen die Zeit“ kläglich, und trotteten erst mit dreißig-minütiger Verspätung am vereinbarten Treffpunkt „Tor 3“ des Werksgeländes ein; ein sich „zäher“ Start drohte sich anzubahnen.

Die anfänglichen Schwierigkeiten vergessend nahmen nun die Schülerinnen und Schüler des „Ludwig-Erhard-Berufskolleg“, sowie die BWL´Lehrerinnen der Jahrgangsstufe „Zwölf“, platz in der „werkseigenen Personenbahn“, die uns unter der Leitung eines externen „Ford-Werke-Führers“ auf unsere Reise durch die ganztägig-besetzten Produktionshallen des „Ford Fiesta“´s leiten sollte.

Zwischenfazit nach der Tour:

Trotz allen anfänglichen Rückschlägen ist die Antwort auf die Frage des Erfolgs mit „Ja“ zu beantworten!
Die Schülerinnen und Schüler, sowie die Lehrkräfte, erhielten eine seltene Gelegenheit sich im Zuge des Unterrichts von der reinen „Theorie“ der Wissensvermittlung zu lösen, und übergaben diese Aufgabe in Selbstverantwortung der Schüler an diese weiter – trotz dieser zu tragenden Verantwortung weckte die Besichtigung schnell das Interesse aller, welche, fixiert auf die Technik und dem Fortschritt der Produktionsanlagen, dem Besichtigungsleiter ihre uneingeschränkte Aufnahmefähigkeit widmeten.

Sollten solche Exkursionen im Lehrplan integriert bleiben?

Aus Sicht der Schüler ist dies nur zu begrüßen – die Kombination aus „gelernter“ Theorie und „erlebter“ praktischen Anwendung kommt dem Verständnis der Schüler für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge in Sachen der Produktionswirtschaft in hohem Maße zu Gute!

Letztlich variiert der Erfolg des einzelnen je nach eingesetzter Bereitschaft und Wahrnehmung dieser Chance – jedoch ist die Existenz des Nutzens für einen Jeden nicht zu bestreiten!

von Simon Wolf, WGY 12A Niederkassel, den 06.09.2012

Förderverein des Ludwig-Erhard-Berufskolleg der Stadt Bonn e.V.

Wer sind wir

Mitglieder des Vereins sind insbesondere Schüler(innen), Eltern, Ausbildungsbetriebe, Lehrer(innen) und Ehemalige. Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist vom Finanzamt Bonn anerkannt worden.

Unsere Ziele

Wir unterstützen die Bildungsarbeit des Ludwig-Erhard-Berufskollegs durch Bereitstellung sachlicher und finanzieller Mittel.
Beispiele für finanzielle Unterstützungen

  • Zuschüsse zu Klassenfahrten, Klassenausflügen und Abschlussfeiern
  • Arbeitsmittel und Geräte für die Unterrichtsarbeit
  • Literatur für die Bibliothek
  • Ausrichtung von Berufsinformationstagen
  • Teilnahme an Lernfesten
  • Buchprämien für die Jahrgangsbesten
  • Verschönerung des Schulgebäudes (z. B. durch Ausstellungsvitrinen und Gemälde)

Mitgliedsbeiträge/Spenden

Um die Vereinsarbeit dauerhaft fortsetzen zu können, sind wir auf Mitgliedsbeiträge und Spenden angewiesen.

  • Der Mitgliedsbeitrag für Privatpersonen beträgt mindestens 10 EURO pro Jahr.
  • Der Mitgliedsbeitrag für Unternehmen beträgt mindestens 20 EURO pro Jahr.

Wenn auch Sie den Verein als Mitglied unterstützen möchten, füllen Sie bitte die Beitrittserklärung aus. Hier können Sie die aktuelle  Beitrittserklärung  herunterladen.

Eine Mitgliedschaft kann auch befristet übernommen werden (z. B. für die Dauer des Schulbesuches).

Darüber hinaus können Sie den Verein durch eine einmalige Spende unterstützen.

In jedem Fall werden wir Ihnen auf Wunsch eine Spendenbescheinigung zusenden.


> Lastschrifteinzug

Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs können Sie uns auch eine Einzugsermächtigung erteilen, die jederzeit widerrufbar ist.

Bei befristeter Mitgliedschaft erlischt die Einzugsermächtigung automatisch mit Einzug des letzten fälligen Mitgliedsbeitrages.

So können Sie Kontakt zu uns aufnehmen:

Ansprechpartner sind:

Herr Krumbe (Vorsitzender)
Herr Oelmeier (Schatzmeister)

Schul- und Hausordnung – alt

Das Zusammenleben in einer so großen Schule bedarf der Einhaltung bestimmter Regeln. Wir bitten Sie, folgende Hinweise zu beachten:

1. Geltungsbereichrecht.gif

Der Schulbereich umfasst das gesamte Schulgelände. Wer den Schulbereich eigenmächtig verlässt, verliert den Versicherungsschutz.

2. Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

Der Aufenthalt im Schulbereich ist grundsätzlich nur Schülern des LEB gestattet. Zu den Pausen verlassen Sie bitte die Klassenräume. Die Unterrichtsräume werden von den Lehrerinnen und Lehrern während der Pausen abgeschlossen.

3. Teilnahme am Unterricht

Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Lernprozess ist die regelmäßige Teilnahme am Unterricht. Für den Fall, dass sich eine Abwesenheit nicht vermeiden lässt, wie z. B. bei Krankheit, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Für voraussehbare Termine (z. B. dringende Familienangelegenheiten, Vorstellungsgespräche, unvermeidbare Arzttermine, etc.) beantragen Sie im Voraus bei Ihrem/Ihrer Klassenlehrer/-in eine Unterrichtsbeurlaubung.
  • Arzttermine legen Sie bitte nur in die Unterrichtszeit, wenn es zwingend erforderlich ist.
  • Sind Sie durch Krankheit oder andere nicht vorhersehbare Gründe verhindert, die Schule zu besuchen, benachrichtigen Sie bitte unverzüglich Ihren/Ihre Klassenlehrer/-in über das Sekretariat (Tel.: 0228 / 77 70 (47 bis 50).
  • Zur Einhaltung von Fristen beachten Sie bitte die Regelungen in den einzelnen Bildungsgängen.
  • Ein unvermeidbares Verlassen der Schule vor Unterrichtsschluss beantragen Sie bitte schriftlich bei dem/der Lehrer/-in, der/die in der nachfolgenden Stunde in Ihrer Klasse unterrichtet bzw. bei Ihrem/Ihrer Klassenlehrer/-in. Antragsformulare erhalten Sie im Schülersekretariat.
  • Unmittelbar vor und nach den Ferien gilt ein grundsätzliches Beurlaubungsverbot. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung.

 

4. Sauberkeit und Ordnung

Bitte halten Sie im Bereich der Schule Sauberkeit und Ordnung, besonders im Klassen- und Aufenthaltsraum, auf dem Schulhof und den Toiletten. Die Toiletten sind während der Unterrichtszeit verschlossen.

Das Essen während der Unterrichtszeit ist aus Gründen der Reinhaltung nicht gestattet.

Bitte stellen Sie nach der letzten Unterrichtsstunde die Stühle hoch und verschließen Sie die Fenster.

5. Rauchen

Im Interesse des Nichtraucherschutzes ist das Rauchen auf dem Schulgelände gesetzlich verboten!

6. Keine Toleranz gegenüber Drogen

Bitte beachten Sie, dass es am Ludwig-Erhard-Berufskolleg keinerlei Toleranz gegenüber Drogendelikten gibt. Sollten Sie auf dem Schulgelände oder bei schulischen Veranstaltungen (z. B. Klassenfahrten) beim Konsum von oder beim Handel mit Drogen überführt werden, erfolgt die Entlassung von der Schule gemäß Schulgesetz. Dies gilt unabhängig vom Grad der konkreten Gesundheitsgefährdung.

7. Benutzung von Mobilfunkgeräten

Handy, MP3-Player, Disk-Player und ähnliche Geräte müssen Sie während des Unterrichts ausschalten und in der Schultasche aufbewahren. Bei Nichtbefolgung ist der/die Lehrer/Lehrerin berechtigt, technische Geräte vorübergehend einzuziehen.

8. Benutzungsordnung für Computerräume

Voraussetzung für die Benutzung der Computer ist die Beachtung der besonderen Benutzungsregeln für Computerräume. Diese werden Ihnen zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben.

9. Parken von Kraftfahrzeugen

Die Parkplätze auf dem Schulgelände sind den Lehrerinnen und Lehrern sowie Besuchern vorbehalten. Sie finden auf dem hinteren Parkplatz am „Sportpark Nord“ ausreichenden Parkraum.

Verstöße gegen diese Hausordnung

Neben den im Schulgesetz geregelten Ordnungsmaßnahmen können Verstöße gegen diese Hausordnung schulische Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen. Dazu gehört z. B. die Übernahme von Reinigungsdiensten im Schulgelände.

Schüler haften für jegliche fahrlässige oder vorsätzliche Sachbeschädigung. Gegebenenfalls folgen auch strafrechtliche Konsequenzen.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

Die Schulkonferenz

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