Schul- und Hausordnung – alt

Das Zusammenleben in einer so großen Schule bedarf der Einhaltung bestimmter Regeln. Wir bitten Sie, folgende Hinweise zu beachten:

1. Geltungsbereichrecht.gif

Der Schulbereich umfasst das gesamte Schulgelände. Wer den Schulbereich eigenmächtig verlässt, verliert den Versicherungsschutz.

2. Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

Der Aufenthalt im Schulbereich ist grundsätzlich nur Schülern des LEB gestattet. Zu den Pausen verlassen Sie bitte die Klassenräume. Die Unterrichtsräume werden von den Lehrerinnen und Lehrern während der Pausen abgeschlossen.

3. Teilnahme am Unterricht

Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Lernprozess ist die regelmäßige Teilnahme am Unterricht. Für den Fall, dass sich eine Abwesenheit nicht vermeiden lässt, wie z. B. bei Krankheit, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Für voraussehbare Termine (z. B. dringende Familienangelegenheiten, Vorstellungsgespräche, unvermeidbare Arzttermine, etc.) beantragen Sie im Voraus bei Ihrem/Ihrer Klassenlehrer/-in eine Unterrichtsbeurlaubung.
  • Arzttermine legen Sie bitte nur in die Unterrichtszeit, wenn es zwingend erforderlich ist.
  • Sind Sie durch Krankheit oder andere nicht vorhersehbare Gründe verhindert, die Schule zu besuchen, benachrichtigen Sie bitte unverzüglich Ihren/Ihre Klassenlehrer/-in über das Sekretariat (Tel.: 0228 / 77 70 (47 bis 50).
  • Zur Einhaltung von Fristen beachten Sie bitte die Regelungen in den einzelnen Bildungsgängen.
  • Ein unvermeidbares Verlassen der Schule vor Unterrichtsschluss beantragen Sie bitte schriftlich bei dem/der Lehrer/-in, der/die in der nachfolgenden Stunde in Ihrer Klasse unterrichtet bzw. bei Ihrem/Ihrer Klassenlehrer/-in. Antragsformulare erhalten Sie im Schülersekretariat.
  • Unmittelbar vor und nach den Ferien gilt ein grundsätzliches Beurlaubungsverbot. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung.

 

4. Sauberkeit und Ordnung

Bitte halten Sie im Bereich der Schule Sauberkeit und Ordnung, besonders im Klassen- und Aufenthaltsraum, auf dem Schulhof und den Toiletten. Die Toiletten sind während der Unterrichtszeit verschlossen.

Das Essen während der Unterrichtszeit ist aus Gründen der Reinhaltung nicht gestattet.

Bitte stellen Sie nach der letzten Unterrichtsstunde die Stühle hoch und verschließen Sie die Fenster.

5. Rauchen

Im Interesse des Nichtraucherschutzes ist das Rauchen auf dem Schulgelände gesetzlich verboten!

6. Keine Toleranz gegenüber Drogen

Bitte beachten Sie, dass es am Ludwig-Erhard-Berufskolleg keinerlei Toleranz gegenüber Drogendelikten gibt. Sollten Sie auf dem Schulgelände oder bei schulischen Veranstaltungen (z. B. Klassenfahrten) beim Konsum von oder beim Handel mit Drogen überführt werden, erfolgt die Entlassung von der Schule gemäß Schulgesetz. Dies gilt unabhängig vom Grad der konkreten Gesundheitsgefährdung.

7. Benutzung von Mobilfunkgeräten

Handy, MP3-Player, Disk-Player und ähnliche Geräte müssen Sie während des Unterrichts ausschalten und in der Schultasche aufbewahren. Bei Nichtbefolgung ist der/die Lehrer/Lehrerin berechtigt, technische Geräte vorübergehend einzuziehen.

8. Benutzungsordnung für Computerräume

Voraussetzung für die Benutzung der Computer ist die Beachtung der besonderen Benutzungsregeln für Computerräume. Diese werden Ihnen zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben.

9. Parken von Kraftfahrzeugen

Die Parkplätze auf dem Schulgelände sind den Lehrerinnen und Lehrern sowie Besuchern vorbehalten. Sie finden auf dem hinteren Parkplatz am „Sportpark Nord“ ausreichenden Parkraum.

Verstöße gegen diese Hausordnung

Neben den im Schulgesetz geregelten Ordnungsmaßnahmen können Verstöße gegen diese Hausordnung schulische Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen. Dazu gehört z. B. die Übernahme von Reinigungsdiensten im Schulgelände.

Schüler haften für jegliche fahrlässige oder vorsätzliche Sachbeschädigung. Gegebenenfalls folgen auch strafrechtliche Konsequenzen.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

Die Schulkonferenz