Schul- und Hausordnung

Schul und Hausordnung

Das Zusammenleben in einer großen Schule funktioniert dann gut, wenn Schülerinnen und
Schüler und Lehrkräfte respektvoll miteinander umgehen. Körperliche Gewalt sowie abwertende
und ehrverletzende Äußerungen über andere Personen auch in den sozialen Netzwerken
werden deshalb geahndet.

Außerdem gilt Folgendes:


1. Geltungsbereich

Diese Schulordnung gilt grundsätzlich für das Schulgebäude und das Schulgelände
(Schulbereich). Wer den Schulbereich eigenmächtig verlässt, verliert den
Versicherungsschutz.


2. Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

Der Aufenthalt im Schulbereich ist grundsätzlich nur Schülerinnen und Schülern des LEB
gestattet. Zu den Pausen verlassen Sie bitte die Klassenräume. Die Unterrichtsräume werden
von den Lehrkräften während der Pausen abgeschlossen.


3. Teilnahme am Unterricht und Entschuldigungsverfahren

Voraussetzung für einen erfolgreichen Lernprozess ist die regelmäßige Teilnahme am
Unterricht. Für den Fall, dass sich eine Abwesenheit nicht vermeiden lässt, gelten folgende
Regeln:

  • Schülerinnen und Schüler (= Lernende) sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht
    teilzunehmen (§ 43 Abs. 1 SchulG). Ist ein Lernender durch Krankheit oder aus anderen
    nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, so hat der Lernende (bzw. haben die
    Erziehungsberechtigten) die Schule am ersten Tag der Abwesenheit vor Unterrichtsbeginn
    über das Schulversäumnis zu informieren (§ 43 Abs. 2 SchulG).

    Die Schule verlangt ferner eine schriftliche Bitte um Entschuldigung spätestens am 3. Unterrichtstag nach Rückkehr in den Unterricht.

    Bei einem längerfristigen Schulversäumnis verlangt die Schule eine schriftliche Bitte um Entschuldigung spätestens nach Ablauf von zwei Wochen, in denen der Unterricht nicht besucht werden kann.

    Die zeitnahe schriftliche Bitte um eine Entschuldigung ist wesentliches Merkmal einer
    ordnungsgemäßen Entschuldigung und liegt im Verantwortungsbereich des Lernenden
    bzw. seiner gesetzlichen Vertreter. Ein Regelverstoß führt zu unentschuldigten Fehlzeiten
    und beeinflusst die Leistungsbewertung.
  • Für voraussehbare Termine (z. B. Vorstellungsgespräche unvermeidbare Arzttermine,
    dringende Familienangelegenheiten etc.) beantragen Sie frühzeitig (grundsätzlich 1
    Woche vorher) eine Beurlaubung bei Ihrer Klassenleitung. Arzttermine legen Sie bitte nur
    in die Unterrichtszeit, wenn es zwingend erforderlich ist.
  • Ein unvermeidbares Verlassen der Schule vor Unterrichtsende ist bei den Lehrkräften zu
    beantragen. Das konkrete Verfahren für Ihren Bildungsgang erfahren Sie von der
    Klassenleitung.
  • Unmittelbar vor und nach den Ferien gilt ein grundsätzliches Beurlaubungsverbot. Über
    Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung.

4. Sauberkeit und Ordnung
Bitte halten Sie im Bereich der Schule Sauberkeit und Ordnung, besonders im Klassen und
Aufenthaltsraum, auf dem Schulhof und den Toiletten. Die Toiletten sind während der
Unterrichtszeit verschlossen.

Das Essen während der Unterrichtszeit ist aus Gründen der Reinhaltung nicht gestattet.

Bitte stellen Sie nach der letzten Unterrichtsstunde die Stühle hoch und schließen Sie die
Fenster.


5. Rauchen

Im Interesse des Nichtraucherschutzes ist das Rauchen im Schulgebäude und auf dem
Schulgelände gesetzlich verboten!


6. Keine Toleranz gegenüber Drogen

Bitte beachten Sie, dass es am LudwigErhardBerufskolleg keinerlei Toleranz gegenüber
Drogendelikten gibt. Sollten Sie im Schulbereich oder bei schulischen Veranstaltungen (z. B.
Klassenfahrten) beim Konsum von oder beim Handel mit Drogen überführt werden, erfolgt
die Entlassung von der Schule gemäß Schulgesetz. Dies gilt unabhängig vom Grad der
konkreten Gesundheitsgefährdung.


7. Keine Waffen auf dem Schulgelände

Waffen und waffenähnliche Gegenstände (z. B. Messer, Laserpointer etc.) sind auf dem
Schulgelände verboten.


8. Benutzung von Mobilfunkgeräten

Soweit von der Lehrkraft für schulische Zwecke nicht ausdrücklich erlaubt müssen Sie
Mobilfunkgeräte (Handy, Smartphone etc.) und ähnliche Geräte während des Unterrichts
stummgeschaltet in der Schultasche aufbewahren. Bei Nichtbefolgung ist die Lehrkraft laut
Schulgesetz berechtigt, technische Geräte vorübergehend einzuziehen. Ton und
Bildaufzeichnungen von Personen im Schulbereich sind ohne Genehmigung der Schulleitung
strengstens untersagt. Die Anfertigung und Verbreitung sind Straftatbestände und werden
zur Anzeige gebracht.


9. Umgang mit der schulischen EDV

Die schulische EDV ist verantwortungsvoll zu nutzen. Das Herunterladen und/oder Speichern
schulfremder Software auf schulischen Rechnern ist unzulässig. Weitere Einzelheiten werden
in einer Nutzungsordnung festgelegt.


10. Parken von Kraftfahrzeugen

Die Parkplätze auf dem Schulgelände sind den Lehrkräften sowie externen Besuchenden
vorbehalten. Sie finden auf dem hinteren Parkplatz am „Sportpark Nord“ ausreichenden
Parkraum.


Verstöße gegen diese Schulordnung

Verstöße gegen diese Schulordnung ziehen die im Schulgesetz (§ 53 Schulgesetz) geregelten
erzieherischen Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen nach sich. Neben den im Schulgesetz aufgezählten Maßnahmen gehört hierzu auch die Übernahme von
Reinigungsdiensten im Schulbereich.

Gegebenenfalls folgen auch strafrechtliche Konsequenzen.

Schüler haften für jegliche fahrlässige oder vorsätzliche Personen und Sachbeschädigung.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

Die Schulkonferenz