Verwaltungsfachangestellte(r)

Es handelt sich um einen Verwaltungsberuf des öffentlichen Dienstes, der für Aufgaben der Bürosachbearbeitung in der mittleren Funktionsebene qualifiziert.

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Berufsbild

BüroberufBeim Verwaltungsfachangestellten handelt es sich um einen Beruf des öffentlichen Dienstes. Die Berufsausbildung qualifiziert für Aufgaben der Bürosachbearbeitung in der mittleren Funktionsebene. Die Berufsausbildung setzt keinen bestimmten schulischen Bildungsabschluss voraus. In der Praxis werden vor allem Schulabgänger mit mittlerem Bildungsabschluss eingestellt. Die am 01.08.1999 reformierte Ausbildungsordnung verfolgt folgende Intentionen:

  • Befähigung zur komplexen und ganzheitlichen Aufgabenwahrnehmung
  • Beibehaltung eines hohen Standards an fachlicher Qualifizierung
  • Einbeziehung betriebswirtschaftlicher Kenntnisse, Schaffung von Kostenbewusstsein
  • Bürger- und Kundenorientierung
  • Förderung der beruflichen Flexibilität und Mobilität durch eine breit angelegte berufliche Bildung
  • Qualitätsbewusstsein.

Die Ausbildung dauert grundsätzlich drei Jahre. Für diesen Beruf sind fünf Fachrichtungen vorgesehen:

  • Bundesverwaltung
  • Landesverwaltung
  • Kommunalverwaltung
  • Handwerksorganisation, IHK
  • Kirchenverwaltung

Am Ludwig-Erhard-Berufskolleg werden die Fachrichtungen Bund und Kommune beschult. In den ersten beiden Jahren verläuft die Ausbildung in allen Fachrichtungen gleich, erst im dritten Jahr werden die Besonderheiten der jeweiligen Fachrichtung vermittelt. Diese Spezialisierung ist allerdings Angelegenheit der praktischen Ausbildung und findet sich nicht in dem für die Berufsschulen maßgeblichen Rahmenlehrplan wider. Die praktische Ausbildung in den Behörden wird ergänzt durch eine „überbetriebliche Ausbildung“, die sogenannte dienstbegleitende Unterweisung (DU).

„Lernorte“ der Ausbildung

Die Ausbildungsinhalte werden im Rahmen des dualen Systems vermittelt in

– der Ausbildungsbehörde und

– der Berufsschule

Die Ausbildung am Ludwig-Erhard-Berufskolleg der Stadt Bonn erfolgt in der Form des Blockunterrichts. Die Auszubildenden besuchen in jedem Ausbildungsjahr die Berufsschule jeweils zweimal 6 Wochen. Am Ende des jeweils zweiten 6-Wochenblockes wird ein Zeugnis ausgestellt, welches die Leistungen des gesamten Schuljahres zum Ausdruck bringt.

Das Zeugnis enthält folgende Fächer:

Berufsübergreifender Bereich

  • Deutsch
  • Politik
  • Religion
  • Sport

Berufsbezogener Bereich

  • Allgemeine Wirtschaftslehre
  • Verwaltungsbetriebslehre / Controlling
  • Verwaltungsrechtliches Handeln
  • Datenverarbeitung

Differenzierungsbereich

  • Englisch

Die Auszubildenden haben den schulischen Teil ihrer Ausbildung erfolgreich absolviert, wenn die Leistungen in allen Fächern mit mindestens ausreichend bewertet werden oder in nicht mehr als einem Fach mangelhaft sind. Diese Auszubildenden erhalten ein Abschlusszeugnis. Es bescheinigt auch den Berufsschulabschluss und die Durchschnittsnote mit der dieser erreicht wurde. Der Berufsschulabschluss ist unabhängig von der Abschlussprüfung und dem dort zu erreichenden Berufsabschluss.

Prüfungswesen

1. Prüfungen

Während der Ausbildung wird nach dem ersten Ausbildungsjahr eine Zwischenprüfung und am Ende eine Abschlussprüfung absolviert.

Zwischenprüfung gem. § 7 der Ausbildungsverordnung zum Verwaltungsfachangestellten

Die Zwischenprüfung ist in folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen:

PrüfungsgebietZeit
Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe(60 Min.)
Haushaltswesen und Beschaffung(60 Min.)
Wirtschafts- und Sozialkunde(60 Min.)

Abschlussprüfung gem. § 8 der Ausbildungsverordnung zum Verwaltungsfachangestellten

Schriftliche Prüfungsfächer:

PrüfungsgebietPrüfungsinhalt
VerwaltungsbetriebswirtschaftIn höchstens 135 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten. Er soll dabei zeigen, dass er haushaltsrechtliche, betriebswirtschaftliche und organisatorische Zusammenhänge versteht und Fertigkeiten und Kenntnisse dieser Gebiete im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung praktisch anwenden kann.
PersonalwesenIn höchstens 120 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten. Er soll dabei zeigen, dass er rechtliche Zusammenhänge versteht und Personalangelegenheiten bearbeiten kann.
Verwaltungsrecht und VerwaltungsverfahrenIn höchstens 120 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten. Er soll dabei zeigen, dass er Sachverhalte rechtlich beurteilen und verfahrensmäßig bearbeiten kann. Die jeweilige Fachrichtung ist dabei zu berücksichtigen
Wirtschafts- und SozialkundeIn höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle, insbesondere aus folgenden Gebieten

– staats- und verfassungsrechtliche Zusammenhänge
– Vertragsrecht
– Wirtschaftskreislauf und Wirtschaftspolitik

bearbeiten. Er soll dabei zeigen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.

Fallbezogene Rechtsanwendung (praktisch)Der Prüfling soll eine praktische Aufgabe bearbeiten und dabei Sachverhalte aus seiner Fachrichtung beurteilen und Lösungen aufzeigen. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräche sein. Hierbei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsergebnisse bürgerorientiert darstellen sowie in berufstypischen Situationen kommunizieren und kooperieren kann. Das Prüfungsgespräch einschließlich der Bearbeitungszeit für die Aufgabe soll für den einzelnen Prüfling nicht länger als 45 Minuten (25 Min. Vorbereitung und 20 Min. Prüfungsgespräch) dauern.

2. Zuständige Stelle für die Prüfung

Zwischen- und Abschlussprüfung werden von der sogenannten „Zuständigen Stelle“ durchgeführt und organisiert. Für rein kaufmännische Berufe ist die Industrie- und Handelskammer, für handwerkliche Berufe die Handwerkskammer zuständig. Für die Verwaltungsfachangestellten ist die Zuständigkeit abhängig von der Ausbildungsbehörde. Allgemein gilt: Zuständige Stelle für die Auszubildenden der Bundesbehörden ist das Bundesverwaltungsamt in Köln. Zuständige Stelle für die Auszubildenden des kommunalen Bereichs ist das Rheinische Studieninstitut für kommunale Verwaltung.

Auslandspraktikum

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Schulische Ansprechpartner:

Herr StD Lutterbüse (Bildungsgangleiter)
N.N. (Schulleiter)
Frau StD’in Thomann (stellv. Schulleiterin)