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Ausbildungsdauer
3 Jahre (Verkürzung möglich)
Voraussetzungen
Man sollte mindestens den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 haben.
Berufsschulunterricht
Für die Stadt Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis am Ludwig-Erhard-Berufskolleg Bonn.
Ausbildungsschwerpunkte (in der Arztpraxis)
- Empfang und Betreuung von Patienten
- Vergabe von Terminen
- Organisation des Sprechstundenablaufes
- Führen der Patientenkartei
- Ausfüllen von Formularen und Vordrucken
- Erledigung des allgemeinen Schriftverkehrs
- Assistenz bei der Behandlung des Patienten
- Desinfizieren und Sterilisieren von Instrumenten
- Abrechnung mit den Versicherungsträgern und Privatpatienten
- Ausübung sonstiger Tätigkeitsschwerpunkte je nach Art der Praxis
Unterrichtsschwerpunkte (in der Berufsschule)
- Medizinische Assistenz (z. B. Aufbau des Körpers, Krankheiten, Blut- und Urinuntersuchungen)
- Abrechnungswesen (z. B. gesetzlich versicherte Patienten, Privatpatienten)
- Wirtschafts- und Sozialprozesse (z. B. Rechte und Pflichten des Auszubildenden, Zahlungsverkehr, Kaufvertrag)
- Datenverarbeitung (in Praxismanagement integriert)
- Praxismanagement (z. B. Organisationsgrundsätze, Datenschutz, Qualitätsmanagement)
Mögliche Abschlüsse
1. Berufsabschluss durch die Prüfung bei der Ärztekammer Nordrhein
2. Berufsschulabschluss, durch den auch zusätzliche Qualifikationen möglich sind
3. Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe zusätzlich zum Berufsschulabschluss bei Erfüllung bestimmter Bedingungen (Fremdsprache und bestimmte Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis)
Weiterbildung
1. Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung
2. Betriebswirt/-in für Management im Gesundheitswesen
3. Geprüfte(r) Arztsekretär/-in
4. Medizinische(r) Assistent/in (verschiedene Schwerpunkte)
5. Medizinische(r) Dokumentar/in
6. Staatlich geprüfte(r) Betriebswirt/in – Schwerpunkt: Medizinische Verwaltung
7. Besuch der Fachoberschule / Gymnasiale Oberstufe
Unterrichtsorganisation
Der Besuch der Berufsschule ist für alle Auszubildenden während des Berufsausbildungsverhältnisses Pflicht, wenn sie ihr Ausbildungsverhältnis vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen haben. Ältere Auszubildende können die Berufsschule aufgrund vertraglicher Vereinbarung besuchen. Die Dauer des Schulbesuchs richtet sich nach der Dauer des Ausbildungsverhältnisses. Am LEB Bonn findet der Unterricht an zwei Wochentagen statt, in der Regel an einem Tag vormittags und Mittwoch nachmittags.
Typischer Stundenplan für das erste Ausbildungsjahr:
Stunde | Mittwoch | Donnerstag |
1 | – | Praxismanagement |
2 | – | Leistungsabrechnung |
3 | – | Wirtschafts- und Sozialprozesse |
4 | ( Englisch ) | Wirtschafts- und Sozialprozesse |
5 | ( Englisch ) | Deutsch |
6 | Medizinische Assistenz | Religion |
7 | Datenverarbeitung | |
8 | Politik | – |
9 | Medizinische Assistenz | – |
10 | Medizinische Assistenz | – |
11 | – | – |
Kosten
Schulbücher und ähnliche Unterrichtsmittel erhalten die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Verbrauchsmaterialien und ein Teil der Schulbücher sind von den Auszubildenden selbst anzuschaffen.
Verdienst
Die auszubildende MFA erhält ein monatliches Bruttogehalt gestaffelt nach dem Ausbildungsjahr. Die Ausbildungsvergütung beträgt ab dem 01.01.2023 monatlich:
1. Ausbildungsjahr: 920,00 €
2. Ausbildungsjahr: 995,00 €
3. Ausbildungsjahr: 1.075,00 €
Arbeitszeit
Die auszubildende MFA, hat lt. Tarifvertrag eine 38,5-Stundenwoche, auf die die Berufsschulzeit als Arbeitszeit angerechnet wird. Abhängig vom Alter der auszubildenden MFA gelten unterschiedliche Regelungen (JArbSchG bzw. ArbZG) hinsichtlich der Anrechnung. Ebenso wird der Weg von der Berufsschule zur Praxis nach dem Unterricht und der Weg von der Praxis zur Berufsschule vor dem Unterricht in der Regel als Arbeitszeit gewertet.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet im zweiten Ausbildungsjahr in der Regel Anfang März statt. Sie umfasst Themen aus den Bereichen Medizinische Assistenz, Leistungsabrechnung, Wirtschafts- und Sozialprozesse und Praxismanagement. Sie findet in programmierter Form statt (d. h. Ankreuzaufgaben).
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet gegen Ende des letzten Ausbildungsjahres statt. Sie gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil.
Ansprechpartner
Schulische Ansprechpartnerin ist
Links:
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (sehr gut!)
Jobbörse der Ärztekammer Nordrhein
Ärztekammer Westfalen-Lippe (sehr gut!)
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bundesärztekammer (Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte und Auszubildende!)
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Medizinischer Dienst der Krankenkassen
Bundesministerium für Gesundheit
Verband medizinischer Fachberufe e.V.
Bildungswerk für Gesundheitsberufe e.V.
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