» Anmeldeformular für Ausbilder für die Berufsschule (Sommer- und Winterklassen)
» Link
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten beträgt drei Jahre, eine Verkürzung auf zweieinhalb oder zwei Jahre ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Schulische Voraussetzungen
Empfehlenswert ist der Realschulabschluss oder ein guter Hauptschulabschluss.
Persönliche Voraussetzungen
Als künftige/r Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r sollten Sie folgende Eigenschaften unbedingt mitbringen:
Interesse und Freude.
- an zahnmedizinischen Behandlungen
- an verantwortungsvollem Arbeiten
- am sicheren Umgang mit Menschen
- am Arbeiten im Team
- an beruflicher Fort- und Weiterbildung.
Ausbildungsschwerpunkte
Sie arbeiten vornehmlich in Zahnarztpraxen oder kieferorthopädischen Praxen, aber auch in kieferchirurgischen Praxen, Zahnkliniken oder in einer zahnmedizinischen Abteilung der Universitätsklinken. Sie werden bei der Behandlung von Patienten assistieren, Patienten empfangen und betreuen, Patientendaten verwalten, zahnärztliche Leistungen abrechnen und bei der Organisation von Praxisabläufen mitwirken.
Sie werden Kenntnisse über zahnmedizinische Behandlungsabläufe und deren Dokumentation erlernen, Abrechnungsvorschriften anwenden können, Röntgentechniken erlernen und mit zahnärztlicher Software umgehen können. Dabei ist der freundliche und sichere Umgang mit Patienten von besonderer Bedeutung. Auch Aufklärung über Mundhygiene und Möglichkeiten der professionellen mechanischen Zahnreinigung werden Teil Ihrer Ausbildung sein.
Unterrichtsschwerpunkte (in der Berufsschule)
Um die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, werden Sie in der dreijährigen Ausbildung im berufsbezogenen Bereich in den folgenden Fächern unterrichtet:
- Zahnmedizinische Assistenz
- Leistungsabrechnung
- Praxismanagement
- Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen
- Datenverarbeitung
- Englische Kommunikation
Zusätzlich werden Ihnen im allgemeinbildenden Bereich Werte und Normen vermittelt, die Ihnen helfen, Ihre private und gesellschaftliche Lebenssituation zu bewältigen. Dazu gehören die Fächer
- Deutsch/Kommunikation,
- Politik/Gesellschaftslehre,
- Sport/Gesundheitsförderung und
- Religionslehre
Unterrichtsorganisation
Die schulische Ausbildung am Ludwig-Erhard-Berufskolleg erfolgt in Teilzeitform an zwei Unterrichtstagen in der Woche, in der Regel mittwochnachmittags und an einem weiteren Vormittag. Der Besuch der Berufsschule ist für alle Auszubildenden während des Berufsausbildungsverhältnisses Pflicht, wenn sie ihr Ausbildungsverhältnis vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen haben. Ältere Auszubildende können die Berufsschule aufgrund vertraglicher Vereinbarung besuchen.
Typischer Stundenplan für das erste Ausbildungsjahr:
Stunde | Mittwoch | Donnerstag |
1 | – | Praxismanagement |
2 | – | Leistungsabrechnung |
3 | – | Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen |
4 | – | Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen |
5 | Religion | |
6 | Zahnmedizinische Assistenz | Datenverarbeitung |
7 | Zahnmedizinische Assistenz | – |
8 | Leistungsabrechnung | – |
9 | Politik | – |
10 | Zahnmedizinische Assistenz | – |
11 | – | – |
Mögliche Abschlüsse
Sie erhalten durch Bestehen der Abschlussprüfung den Berufsabschluss von der Zahnärztekammer Nordrhein mit einem Prüfungszeugnis. Den Berufsschulabschluss erwerben Sie durch den Besuch des Berufskollegs unabhängig von der Abschlussprüfung. Zusätzlich zum Berufsschulabschluss können Sie die Fachoberschulreife erwerben, wenn Sie den Berufsschulabschluss mindestens mit der Note 3,0 abschließen und einen zusätzlichen Nachweis einer Fremdsprache mit einer bestimmten Qualifikationsstufe vorweisen können.
Weiterbildung
Ein beruflicher Aufstieg ist möglich, wenn Sie erfolgreich an folgenden gesetzlich geregelten Fortbildungslehrgängen teilnehmen
- zum/zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten/in (ZMP)
- zum/zur Zahnmedizinischen Fachassistenten/in (ZMF)
- zum/zur Dentalhygieniker/in (DH)
- zum/zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten/in (ZMV)
Diese Fortbildungen werden auch berufsbegleitend angeboten.
Weitere Informationen hierzu bei der Zahnärztekammer Nordrhein:
Ausbildungsvergütung
Sie erhalten laut einer Vergütungsempfehlung der Zahnärztekammer Nordrhein folgende monatliche Ausbildungsvergütung gestaffelt nach dem Ausbildungsjahr (Stand 1. Januar 2023):
1. Ausbildungsjahr: 950,00 €
2. Ausbildungsjahr: 1.000,00 €
3. Ausbildungsjahr: 1.100,00 €
Arbeitszeit
Als Auszubildende zur Zahnmedizinischen Fachangestellten haben Sie eine 40-Stundenwoche, auf die die Berufsschulzeit in der Regel als Arbeitszeit angerechnet wird. Ebenso werden der Weg von der Berufsschule zur Praxis nach dem Unterricht und der Weg von der Praxis zur Berufsschule vor dem Unterricht als Arbeitszeit gewertet.
Prüfungen
Nach anderthalb Ausbildungsjahren findet eine schriftliche Zwischenprüfung statt, die anhand praxisbezogener Aufgaben folgende Prüfungsgebiete umfasst: Durchführung von Hygienemaßnahmen, Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Unfällen, Assistenz bei konservierenden und chirurgischen Behandlungsmaßnahmen, Anwenden von Gebührenordnungen und Vertragsbestimmungen
Ihre Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung der Zahnärztekammer Nordrhein. Sie gliedert sich in einen schriftlichen Teil und eine praktische Prüfung.
Im ersten Teil – der schriftlichen Prüfung – werden die Bereiche Behandlungsassistenz, Praxismanagement, Leistungsabrechnung und Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen abgeprüft. Im zweiten Teil der praktischen Prüfung sollen die angehenden zahnmedizinischen Fachangestellten zeigen, dass sie Patienten betreuen, informieren und motivieren können. Es soll nachgewiesen werden, dass man Behandlungsabläufe organisieren, Verwaltungsarbeiten durchführen und bei der Behandlung assistieren kann.
Im Rahmen der Abschlussprüfung findet ebenfalls die Überprüfung der Kenntnisse im Strahlenschutz im Sinne der Röntgenverordnung statt.
Weitere Informationen erhalten Sie:
- Ludwig-Erhard-Berufskolleg
Kölnstraße 235
53117 Bonn - Telefonnummer ( 0228) 77 70 47
- Bildungsgang „Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r“
Bildungsgangleiterin Frau StD´in Edith Lönnies - Zahnärztekammer Nordrhein
Hammfelddamm 11
41460 Neuss
Tel.: (02131) 53119-204
Fax: (02131) 53119-403 - Noch mehr Informationen zur Ausbildung als Zahnmedizinische Fachangestellte finden Sie auf der Internetseite
- der ZÄK Nordrhein
- des Verbandes medizinischer Fachberufe e. V. (vmf)
- der Bundesagentur für Arbeit
Einschulung
Die Einschulung der Sommerklasse erfolgt im Schuljahr 2023/24 am Mittwoch, den 16. August 2023 um 15:00 Uhr, in Raum A0-03 (Aula). Zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 31. März 2024 eingestellte Auszubildende werden in der Winterklasse beschult, die im Februar 2024 beginnt (siehe Formular Winterklasse).
Link
Auslandspraktikum
Lust auf ein mehrwöchiges Praktikum im europäischen Ausland?
Über Erasmus+ können solche Auslandspraktika möglich gemacht werden. Neugierig geworden?
Kontaktieren Sie hier Ihren Ansprechpartner.