» Qualifikationen und Abschlüsse
» Aufnahmevoraussetzungen
» Abschlussprüfung
» Gestufter Bildungsgang
» Schwerpunktfach
» Unterrichtsfächer
» Unterrichtszeit
» Kosten der Ausbildung
» Anmeldung
» Wahlfächer des Differenzierungsbereiches
» FHR-Praktikum
» Berufsorientierendes Praktikum in der Unterstufe
» Auslandspraktikum
Qualifikationen und Abschlüsse
Mit dem erfolgreichen Besuch der zweijährigen Höheren Handelsschule erreichen Sie zwei Ziele:
- verbesserte Vorbereitung auf eine kaufmännische Berufsausbildung
- Studienqualifikation (schulischer Teil der Fachhochschulreife)
Durch den Erwerb beruflicher Grundkenntnisse bereiten Sie sich gezielt auf die Ausbildung in einem kaufmännisch verwaltenden Beruf vor. Dadurch verbessern sich einerseits Ihre Chancen, einen Ausbildungsplatz in einem attraktiven Beruf (z. B. Bankkauffrau /-mann, Industriekauffrau / -mann, Versicherungskauffrau /-mann) zu finden. Andererseits erleichtern die erworbenen beruflichen Kenntnisse es Ihnen, die Anforderungen während der Berufsausbildung erfolgreich zu bewältigen. Außerdem bieten viele Ausbildungsbetriebe Absolventen der Höheren Handelsschule eine Verkürzung der Ausbildungszeit an.
Nach Abschluss der Berufsausbildung (oder einem halbjährigen FHR-Praktikum) wird Ihnen die Fachhochschulreife zuerkannt. Diese Studienqualifikation ermöglicht Ihnen ein Studium an einer Fachhochschule oder den Eintritt in eine Ausbildung der öffentlichen Verwaltung (gehobener Dienst).
Aufnahmevoraussetzungen
Sie müssen mindestens den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben haben.
Abschlussprüfung
Am Ende des zweiten Jahres werden Sie in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaftslehre / Rechnungswesen schriftlich geprüft.
Gestufter Bildungsgang
Sie haben auch die Möglichkeit, die Höhere Handelsschule nach dem ersten Jahr ohne FHR-Abschluss abzuschließen, um z. B. eine Ausbildung zu beginnen.
„Schwerpunktfach“ nach Wahl
Sie haben die Wahlmöglichkeit zwischen den Schwerpunkten
- Zweig „Fremdsprachen“ oder
- Zweig „Wirtschaftsinformatik“
Verwenden Sie bitte das entsprechende Anmeldeformular.
Beide Zweige sind hinsichtlich der Zielsetzung, der Abschlüsse und der Aufnahmebedingungen identisch. Sie unterscheiden sich nur in einem Unterrichtsfach, dem gewählten Schwerpunkt.
Alle Schülerinnen und Schüler werden im Prüfungsfach Englisch unterrichtet.
Im Zweig Fremdsprachen werden Sie zusätzlich in einer zweiten Fremdsprache (Spanisch-Anfänger oder Französisch-Anfänger) unterrichtet.
Im wählbaren Schwerpunktfach Wirtschaftsinformatik geht es darum, Informationssysteme aktiv zu gestalten.
Schwerpunkte sind daher:
- Programmierung (Programme und Apps)
- Webentwicklung (Codierung in HTML und CSS)
- Informatik und Gesellschaft (z. .B. „Wem gehören Daten?“)
Im für alle Schülerinnen und Schüler der Höheren Handelsschule verbindlichen Fach Informationswirtschaft werden bestehende Informationssysteme (Kombination aus Hard- und Softwareprodukten) für kaufmännisch verwaltende Zwecke angewendet. Hierzu gehören die Abbildung kaufmännischer Abläufe mit Word, Excel, PowerPoint und Access.
Unterrichtsfächer |
| Wochenstunden |
| 1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr |
BERUFSBEZOGENER BEREICH | | |
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen | 6 | 6 |
Informationswirtschaft | 6 | 6 |
Volkswirtschaftslehre | 2 | 2 |
Englisch | 3 | 3 |
Mathematik | 3 | 3 |
Physik o. Chemie o. Biologie | 2 | 0 |
Schwerpunktfach nach Wahl: a) Wirtschaftsinformatik oder b) zweite Fremdsprache: Französisch o. Spanisch | (3) (3) | (3) (3) |
BERUFSÜBERGREIFENDER BEREICH | | |
Deutsch | 3 | 3 |
Gesellschaftslehre | 2 | 2 |
Religionslehre | 2 | 2 |
Sport | 0 | 2 |
DIFFERENZIERUNGSBEREICH | | |
Berufsbezogene Zusatzqualifikation in einem Wahlfach ( über die Wahlfächer finden Sie nähere Informationen unter „Wahlfächer des Differenzierungsbereichs“) | 2 | 2 |
Gesamtstundenzahl | 34 | 34 |
Unterrichtszeit
Die zweijährige Ausbildung beginnt jeweils am ersten Schultag nach den Sommerferien.
Sie haben von montags bis freitags in der Regel von 08:00 bis 14:45 h Unterricht.
Kosten der Ausbildung
Der Besuch der Höheren Handelsschule ist kostenfrei. Kosten entstehen nur für die Anschaffung der üblichen Lernmaterialien (z. B. Schulbücher).
Fahrtkosten
Als Schülerin/Schüler der Höheren Handelsschule sind Sie berechtigt, das Schülerticket des VRS zu beziehen. Genauere Hinweise erhalten Sie bei der Aufnahme in den Bildungsgang.
Anmeldung
Ihrer Anmeldung fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- Aufnahmeantrag
Wenn Sie sich für einen Schwerpunktbereich (Wirtschaftsinformatik oder Fremdsprachen) entschieden haben, wählen Sie das entsprechende Formular bitte aus.
Beide Formulare finden hier als download.
Dann:
– kreuzen Sie beim Formular „Fremdsprachen“ bitte die gewünschte Sprache an
(Spanisch oder Französisch)
– füllen Sie bitte alle Felder aus (auch Telefonnummern)
– bei minderjährigen Bewerbern/innen muss der Aufnahmeantrag von einem
Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.
- Anlagen zu Ihrem Aufnahmeantrag:
- tabellarischen Lebenslauf mit digitalem Foto
- Kopie des letzten Zeugnisses (bitte das Originalzeugnis zur Einschulung mitbringen)
Bitte beachten Sie, dass wir eingesendete Unterlagen nach dem Ende des Bewerbungsverfahrens nicht zurücksenden, sondern sachgerecht vernichten.
Wenn Sie der Meinung sind, dass sich durch die Vorlage zurückliegender Zeugnisse (z. B. aus der Klasse 9) oder sonstiger Unterlagen (z. B. Arbeits- oder Praktikumszeugnisse) Ihr Bewerberbild vervollständigt, legen Sie ihrer Bewerbung gerne weitere Unterlagen bei.
Eine Informationsbroschüre zur Höheren Handelsschule finden Sie hier.
Wahlfächer des Differenzierungsbereiches
Im Differenzierungsbereich bietet Ihnen das Ludwig-Erhard-Berufskolleg die Möglichkeit, gezielt berufsbezogene Zusatzqualifikationen zu erwerben und einen Überblick über das kaufmännisch verwaltende Berufsfeld zu erlangen.
Aus einem Angebot an Wahlpflichtfächern können Sie entsprechend Ihrer beruflichen Zukunftsplanung ein Unterrichtsfach auswählen.
Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, werden die zur Wahl stehenden Fächer im Folgenden kurz vorgestellt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf in einem individuellen Beratungsgespräch.
Finanzwirtschaft Sie erhalten einen Überblick über unterschiedliche Bereiche finanzwirtschaftlicher Berufstätigkeit. Zum einen werden bankbetriebswirtschaftliche Fragestellungen bearbeitet, Dazu kommen Themen der Immobilienwirtschaft und der Versicherungswirtschaft. Bei allen Bereichen werden steuerliche Fragestellungen mitbetrachtet. Falls Sie sich für eine Ausbildung im Finanzsektor interessieren, gewinnen Sie einen ersten Einblick in diesen Wirtschaftsbereich. |
ICE -Intercultural competence in English Im Mittelpunkt steht die Fähigkeit in internationalen Kommunikationssituationen angemessen reagieren zu können.Der Kurs ist ausgerichtet auf- praktische kommunikative Kompetenzen
- die Verwendung des Englischen in kommunikativen Situationen sowohl mit anglo-amerikanischen Sprechern als auch Sprechern von Englisch als lingua franca
- Orientierung an den Empfehlungen des Europarates (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen)
Quelle: Handbuch des IHK Zertifikatstest ICE herausgegeben durch elc European Language Competence Frankfurt a.M. & Saarbrücken |
Spanisch (Anfänger) Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Globalisierung kommt Fremdsprachenkenntnissen eine immer größere Bedeutung zu. Mit den Welthandelssprachen Französisch oder Spanisch können Sie Ihre Fremdsprachenkenntnisse sinnvoll ergänzen. Sie erwerben die Grundlagen für eine Verständigung in privaten und beruflichen Alltagssituationen. Es werden keine Vorkenntnisse vorausgesetzt. Dieses Fach kann nur gewählt werden, wenn Sie sich vorher für das Schwerpunktfach „Wirtschaftsinformatik“ oder „Französisch“ entschieden haben. |
FHR-Praktikum
Allgemeine Regelung:
Der erfolgreiche Abschluss der Höheren Handelsschule vermittelt den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Zum Erwerb der vollen FH-Reife ist aber außerdem noch ein fachpraktischer Teil im Bereich „Wirtschaft und Verwaltung“ notwendig. Der kann erworben werden entweder
· durch eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung
oder
· durch ein gelenktes, einschlägiges Praktikum.
Wer also nach erfolgreichem Abschluss der Höheren Handelsschule eine Berufsausbildung erfolgreich absolviert (IHK-Abschluss), hat mit diesen beiden Zeugnissen (Abschlusszeugnis HöHa + IHK-Abschlusszeugnis) die volle FH-Reife erworben und benötigt kein Praktikum.
Wer also an einer Fachhochschule studieren möchte und keine Berufsausbildung absolviert, muss ein einschlägiges halbjähriges FHR-Praktikums in einem Gesamtvolumen von 24 Wochen absolvieren, um die volle Fachhochschulreife zu erwerben.
Was bedeutet das für Schülerinnen und Schüler der Höheren Handelsschule am LEB?
In der Höheren Handelsschule am Ludwig-Erhard-Berufskolleg werden in den Fächern des berufsbezogenen Lernbereichs und im Differenzierungsbereich berufspraktische Verfahren und Inhalte vermittelt. Aufgrund dieser Tatsache werden bei erfolgreichem Abschluss der Höheren Handelsschule 8 Wochen auf das Praktikum angerechnet und von der Schule bereits im Abschlusszeugnis bescheinigt. | 8 WochenIntegriertes schulisches Praktikum im berufsbezogenen Lernbereich und im Differenzie-rungsbereich |
Die weiteren 16 Wochen sind als Betriebspraktikum zu absolvieren. Dieses Praktikum kann (auch in Abschnitten von mindestens 2 Wochen) unmittelbar vor, während und/ oder nach dem Besuch der Höheren Handelsschule bzw. während der Ferienzeiten abgeleistet werden. | + 16 WochenBetriebspraktika vor, während und nach dem Besuch der HöHa |
| = 24 Wochen(volle FHS-Reife) |
Planung des FHR-Praktikums:
> Welche Inhalte sollen Ihnen im Praktikum vermittelt werden, damit es
als „einschlägig“ anerkannt werden kann? (BASS 13-33 Nr.1.1)
Ein Praktikum kann für den Bereich „Wirtschaft und Verwaltung“ als „einschlägig“ anerkannt werden, wenn durch das Praktikum Einblicke in folgende Inhalte vermittelt werden:
· Betriebliche Prozesse in der Beschaffung und Bevorratung
(z. B. Beschaffungsplanung, Bedarfsermittlung, Analyse und Bewertung von Bezugsquellen / Lieferanten, Vertragsverhandlungen mit Lieferanten, Vertragsgestaltung, Beschaffungsdurchführung und -kontrolle)
· Betriebliche Prozesse in Marketing und Absatz
(z. B. ausgewählte Mittel der Absatzpolitik, Analyse von Kundenanforderungen, Beratung und Betreuung von Kunden, Auftragsüberprüfung hinsichtlich rechtlicher, betrieblicher Aspekte, Terminierung, Kommissionierung, Versand, Kontrolle, Umgang mit Vertragsstörungen)
· Planung, Durchführung und Steuerung der betriebl. Leistungserstellung
· Buchführung als betriebliche Dokumentation dieser Geschäftsprozesse Controlling / Steuerung der Geschäftsprozesse (z. B. Grundlagen innerbetrieblicher Rechnungslegung, Kalkulation, Kostenkontrolle, Auswertung betriebl. Kennzahlen)
· Personalwesen (z. B. Einblick in Personalbeschaffung, -verwaltung, -abrechnung)
> Wo kann das FHR-Praktikum absolviert werden?
Das Praktikum kann sowohl in einem privatrechtlichen Betrieb als auch bei einer Behörde bzw. Einrichtung des öffentlichen Rechts durchgeführt werden. Es werden nur solche Praktika anerkannt, wenn vom Praktikumsbetrieb folgende Bedingungen erfüllt werden:
1. Der Betrieb ermöglicht einen Großteil der Tätigkeiten im Rahmen der o.g. Inhalte.
2. Der Betrieb ist ein in mehrere Abteilungen gegliedertes Unternehmen.
3. Der Betrieb ist ein Unternehmen mit der Berechtigung in einem entsprechenden anerkannten kaufmännischen Beruf auszubilden (IHK-Ausbildereignungsbefugnis).
4. Der Betrieb stellt sicher, dass das Praktikum professionell gelenkt und überwacht wird und benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner.
> Welche Vorgaben gibt es bezüglich der Praktikumszeiten?
Das Praktikum kann während der Ferien oder direkt vor oder direkt nach dem Besuch der
Höheren Handelsschule absolviert werden. Insbesondere gilt:
– bereits in der Sekundarstufe I absolvierte Schulpraktika können nicht genehmigt werden,
– das Praktikum ist teilbar, einzelne Praktikumsteile müssen aber mindestens zwei
Wochen umfassen.
– die wöchentliche Arbeitszeit beträgt i.d.R. 40 Std./Woche
– die Anrechnung der einzelnen Bestandteile des Praktikums erfolgt additiv
– bei Nachweis der Einschlägigkeit können Wehr- bzw. Ersatzdienste anerkannt werden.
Vor dem Praktikum:
Die Einschlägigkeit des Praktikums wird durch die Schule (hier: LEB Bonn) geprüft. Damit spätere Unstimmigkeiten vermieden werden, sollen folgende Regeln beachtet werden:
> vor allem für Praktika während der Schulzeit gilt, dass sich die Schülerin/der Schüler vor
Aufnahme des Praktikums von der Schule/Klassenlehrer beraten lassen. So kann schon
im Vorfeld geklärt werden, ob es sich bei dem geplanten Praktikum um Tätigkeiten
handelt, die einschlägig sind und ob der geplante Betrieb die gesetzl. Anforderungen
erfüllt.
> melden Sie Ihr Praktikum bei Ihrer (ehemaligen) Klassen- oder Bildungsgangleitung zur
Genehmigung an. Das entsprechende Formular „Anmeldung einer Praktikumsverein-
barung“ erhalten Sie im Schülerbüro bzw. hier als pdf-download.
> Der Abschluss eines schriftlichen Praktikumsvertrages wird empfohlen!
Durchführung des Praktikums:
Der Betrieb oder die Einrichtung, in dem oder in der das Praktikum abgeleistet wird, stellt die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums nach der Praktikums- bzw. Ausbildungsordnung sicher und erstellt darüber einen Nachweis und ein Zeugnis.
> Wie und von wem wird das Praktikum bescheinigt?
Praktika werden vom Betrieb bescheinigt. Das hierfür notwendige Formular „Bescheinigung eines Betriebspraktikums“ erhalten Sie im Sekretariat bzw. hier als pdf-download.
> Wie sind Sie während des Praktikums versichert?
Eine Versicherung während des Praktikums muss durch den Praktikumsbetrieb erfolgen!
Nach dem Praktikum
Erst nach Ableistung der gesamten Praktikumszeit (mind. 16 Wochen) kann die Schule über die Ableistung des vollen Praktikums eine Bescheinigung erstellen und damit die volle Fachhochschulreife bescheinigen. Die Schule überprüft die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen intensiv.
Zur Anerkennung sind folgende Unterlagen obligatorisch bei der (aktuellen/ehemaligen) Klassenleitung in Papierform einzureichen:
> eine vom Betrieb ausgefüllte Praktikumsbescheinigung (s. pdf-download),
> das offizielle Praktikumszeugnis des Betriebes mit Angabe der durchgeführten Tätigkeiten,
Wir empfehlen Ihnen dringend, durchgeführte Teilpraktika sofort nach dem Teilpraktikum, also schon vor der abschließenden Zuerkennung der vollen Fachhochschulreife, anerkennen zu lassen. Sie vermeiden so Unstimmigkeiten im Rahmen der Anerkennung von Praktika, die gegebenenfalls nicht die Voraussetzungen für eine Anrechnung zu den erforderlichen 16 Praktikumswochen erfüllen.
Die Bescheinigung kann 14 Tage nach Vorlage im Sekretariat (B1-08) abgeholt werden.
Berufsorientierendes Praktikum in der Unterstufe
In der Unterstufe der Höheren Berufsfachschule wird am Ludwig-Erhard-Berufskolleg verpflichtend ein zweiwöchiges Praktikum zur Berufsorientierung durchgeführt. Grundsätzlich kann dieses Praktikum in allen Berufsfeldern durchgeführt werden. Wenn Sie das Praktikum auf Ihre FHR-Praktikumszeit anrechnen lassen wollen, dann muss das beruforientierende Praktikum im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung erfolgen. Sie suchen und wählen Ihren Praktikumsgeber selbst.
Auslandspraktikum
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Über Erasmus+ können solche Auslandspraktika möglich gemacht werden. Neugierig geworden?
Kontaktieren Sie hier Ihren Ansprechpartner.