Autor: Annette Deppe,
Europaprojekte im Bereich Fremdsprachenassistenten am Ludwig-Erhard-Berufskolleg:
Schul- und Hausordnung
Schul– und Hausordnung
Das Zusammenleben in einer großen Schule funktioniert dann gut, wenn Schülerinnen und
Schüler und Lehrkräfte respektvoll miteinander umgehen. Körperliche Gewalt sowie abwertende
und ehrverletzende Äußerungen über andere Personen – auch in den sozialen Netzwerken –
werden deshalb geahndet.
Außerdem gilt Folgendes:
1. Geltungsbereich
Diese Schulordnung gilt grundsätzlich für das Schulgebäude und das Schulgelände
(Schulbereich). Wer den Schulbereich eigenmächtig verlässt, verliert den
Versicherungsschutz.
2. Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
An unserer Schule sollen sich alle Menschen sicher fühlen. Hierzu gehört, dass man sich gegenseitig erkennen kann. Darum ist das Tragen von Gesichtsverhüllungen jeglicher Art sowohl auf dem Schulgelände als auch im Schulgebäude nicht gestattet. Der Aufenthalt im Schulbereich ist grundsätzlich nur Schülerinnen und Schülern des LEB gestattet. Zu den Pausen verlassen Sie bitte die Klassenräume. Die Unterrichtsräume werden von den Lehrkräften während der Pausen abgeschlossen.
3. Teilnahme am Unterricht und Entschuldigungsverfahren
Voraussetzung für einen erfolgreichen Lernprozess ist die regelmäßige Teilnahme am
Unterricht. Für den Fall, dass sich eine Abwesenheit nicht vermeiden lässt, gelten folgende
Regeln:
- Schülerinnen und Schüler (= Lernende) sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht
teilzunehmen (§ 43 Abs. 1 SchulG). Ist ein Lernender durch Krankheit oder aus anderen
nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, so hat der Lernende (bzw. haben die
Erziehungsberechtigten) die Schule am ersten Tag der Abwesenheit vor Unterrichtsbeginn
über das Schulversäumnis zu informieren (§ 43 Abs. 2 SchulG).
Die Schule verlangt ferner eine schriftliche Bitte um Entschuldigung spätestens am 3. Unterrichtstag nach Rückkehr in den Unterricht.
Bei einem längerfristigen Schulversäumnis verlangt die Schule eine schriftliche Bitte um Entschuldigung spätestens nach Ablauf von zwei Wochen, in denen der Unterricht nicht besucht werden kann.
Die zeitnahe schriftliche Bitte um eine Entschuldigung ist wesentliches Merkmal einer
ordnungsgemäßen Entschuldigung und liegt im Verantwortungsbereich des Lernenden
bzw. seiner gesetzlichen Vertreter. Ein Regelverstoß führt zu unentschuldigten Fehlzeiten
und beeinflusst die Leistungsbewertung. - Für voraussehbare Termine (z. B. Vorstellungsgespräche unvermeidbare Arzttermine,
dringende Familienangelegenheiten etc.) beantragen Sie frühzeitig (grundsätzlich 1
Woche vorher) eine Beurlaubung bei Ihrer Klassenleitung. Arzttermine legen Sie bitte nur
in die Unterrichtszeit, wenn es zwingend erforderlich ist. - Ein unvermeidbares Verlassen der Schule vor Unterrichtsende ist bei den Lehrkräften zu
beantragen. Das konkrete Verfahren für Ihren Bildungsgang erfahren Sie von der
Klassenleitung. - Unmittelbar vor und nach den Ferien gilt ein grundsätzliches Beurlaubungsverbot. Über
Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung.
4. Sauberkeit und Ordnung
Bitte halten Sie im Bereich der Schule Sauberkeit und Ordnung, besonders im Klassen– und
Aufenthaltsraum, auf dem Schulhof und den Toiletten. Die Toiletten sind während der
Unterrichtszeit verschlossen.
Das Essen während der Unterrichtszeit ist aus Gründen der Reinhaltung nicht gestattet.
Bitte stellen Sie nach der letzten Unterrichtsstunde die Stühle hoch und schließen Sie die
Fenster.
5. Rauchen
Im Interesse des Nichtraucherschutzes ist das Rauchen im Schulgebäude und auf dem
Schulgelände gesetzlich verboten!
6. Keine Toleranz gegenüber Drogen
Bitte beachten Sie, dass es am Ludwig–Erhard–Berufskolleg keinerlei Toleranz gegenüber
Drogendelikten gibt. Sollten Sie im Schulbereich oder bei schulischen Veranstaltungen (z. B.
Klassenfahrten) beim Konsum von oder beim Handel mit Drogen überführt werden, erfolgt
die Entlassung von der Schule gemäß Schulgesetz. Dies gilt unabhängig vom Grad der
konkreten Gesundheitsgefährdung.
7. Keine Waffen auf dem Schulgelände
Waffen und waffenähnliche Gegenstände (z. B. Messer, Laserpointer etc.) sind auf dem
Schulgelände verboten.
8. Benutzung von Mobilfunkgeräten
Soweit von der Lehrkraft für schulische Zwecke nicht ausdrücklich erlaubt müssen Sie
Mobilfunkgeräte (Handy, Smartphone etc.) und ähnliche Geräte während des Unterrichts
stummgeschaltet in der Schultasche aufbewahren. Bei Nichtbefolgung ist die Lehrkraft laut
Schulgesetz berechtigt, technische Geräte vorübergehend einzuziehen. Ton– und
Bildaufzeichnungen von Personen im Schulbereich sind ohne Genehmigung der Schulleitung
strengstens untersagt. Die Anfertigung und Verbreitung sind Straftatbestände und werden
zur Anzeige gebracht.
9. Umgang mit der schulischen EDV
Die schulische EDV ist verantwortungsvoll zu nutzen. Das Herunterladen und/oder Speichern
schulfremder Software auf schulischen Rechnern ist unzulässig. Weitere Einzelheiten werden
in einer Nutzungsordnung festgelegt.
10. Parken von Kraftfahrzeugen
Die Parkplätze auf dem Schulgelände sind den Lehrkräften sowie externen Besuchenden
vorbehalten. Sie finden auf dem hinteren Parkplatz am „Sportpark Nord“ ausreichenden
Parkraum.
Verstöße gegen diese Schulordnung
Verstöße gegen diese Schulordnung ziehen die im Schulgesetz (§ 53 Schulgesetz) geregelten
erzieherischen Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen nach sich. Neben den im Schulgesetz aufgezählten Maßnahmen gehört hierzu auch die Übernahme von
Reinigungsdiensten im Schulbereich.
Gegebenenfalls folgen auch strafrechtliche Konsequenzen.
Schüler haften für jegliche fahrlässige oder vorsätzliche Personen– und Sachbeschädigung.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!
Die Schulkonferenz
Bankkaufmann / Bankkauffrau
Sie haben einen Ausbildungsvertrag zum/zur Bankkaufmann/Bankkauffrau mit einem Kreditinstitut im Raum Bonn abgeschlossen. Dazu gratulieren wir und wünschen Ihnen schon heute viel Erfolg in diesem begehrten Ausbildungsberuf. Ihre Bemühungen wollen wir als zuständige Berufsschule tatkräftig unterstützen. Die folgenden Hinweise sollen Sie mit den wichtigsten Bestimmungen des Bildungsganges vertraut machen.
» Informationen für Ausbildungsleiter
Ausbildungsprofil
Der Bankkaufmann/die Bankkauffrau ist in allen Geschäftsbereichen der Kreditinstitute tätig.
In der 2,5-jährigen Ausbildung (Verkürzung u. U. möglich) , die an den Lernorten Betrieb und Berufsschule stattfindet, werden die folgenden beruflichen Fähigkeiten vermittelt:
- beraten Kunden bei der Wahl der Kontoart,
- wickeln nationalen und internationalen Zahlungsverkehr für Kunden ab,
- beraten Kunden über Nutzungsmöglichkeiten von Konten,

- bearbeiten Kundenaufträge im Rahmen der Kontoführung,
- beraten Kunden über verschiedene Zahlungsverkehrsprodukte,
- beraten Kunden über Anlagen auf Konten,
- beraten Kunden über Anlagemöglichkeiten in Wertpapieren,
- bearbeiten Wertpapierorders,
- verkaufen Geldanlageprodukte,
- beraten Kunden über Finanzierungen,
- beurteilen Sicherheiten und bearbeiten Sicherungsvereinbarungen,
- schätzen Kreditrisiken ein,
- wirken bei der Bearbeitung von Krediten mit,
- werten Geschäftsvorgänge mit Hilfe des betrieblichen Rechnungswesens aus,
- beurteilen Kosten und Erlöse einer Kundenbeziehung,
- bearbeiten Aufgaben unter Einsatz von Informations- und Kommunikationssystemen,
- verfügen über Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie über Problemlösungs- und Entscheidungsfähigkeit.
Die Berufsschule
Der schulische Teil der Ausbildung erfolgt am Ludwig-Erhard-Berufskolleg Bonn in der Form des Blockunterrichts. Die Auszubildenden besuchen in jedem Ausbildungsjahr zweimal für jeweils ca. 6 Wochen die Berufsschule. Am Ende des zweiten 6-Wochen-Blocks erhalten Sie ein Jahreszeugnis. Die Noten in den einzelnen Fächern sollen Sie und Ihren Ausbildungsbetrieb über Ihren Leistungsstand informieren.
Die Stundentafel und damit auch das Zeugnis haben folgenden Inhalt:
I. Berufsübergreifender Bereich
– Deutsch
– Politik
– Religion
– Sport
II. Berufsbezogener Bereich
– Allgemeine Wirtschaftslehre
– Bankbetriebslehre
– Rechnungswesen
– Wirtschaftsinformatik/Organisationslehre
III. Wahlbereich (alternativ)
– Wirtschaftsenglisch oder
– Versicherungslehre oder
– Steuerlehre oder
– Stütz- und Förderkurs
Die Auszubildenden haben den schulischen Teil ihrer Ausbildung erfolgreich absolviert, wenn die Leistungen in allen Fächern mit mindestens ausreichend bewertet werden oder in nicht mehr als einem Fach mangelhaft sind. Die Auszubildenden erhalten ein Berufsschulabschlusszeugnis.
Prüfungswesen
Unabhängig von der Berufsschule ist während der Ausbildung eine Zwischenprüfung
und am Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung zu absolvieren. Zuständige
Stelle hierfür ist die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg.
1. Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes findet im zweiten Ausbildungsjahr eine
schriftliche Zwischenprüfung statt. Sie erstreckt sich auf die bis dahin im Betrieb
und in der Berufsschule vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden
Prüfungsgebieten:
– Kontoführung und Zahlungsverkehr,
– Anlage auf Konten,
– Wirtschafts- und Sozialkunde.
2. Abschlußprüfung
Am Ende der Ausbildung wird eine Abschlussprüfung in schriftlicher und mündlicher
Form absolviert, die sich auf folgende Prüfungsgebiete erstreckt:
schriftlicher Teil:
– Bankwirtschaft
– Rechnungswesen und Steuerung
– Wirtschafts- und Sozialkunde
mündlicher Teil:
– Durchführung eines Beratungsgespräches
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in drei der vier
Prüfungsfächer mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Bei
der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die Prüfungsfächer Bankwirtschaft
und Kundenberatung das doppelte Gewicht. Die Auszubildenden erhalten ein
Berufsabschlusszeugnis „ Bankkaufmann/Bankkauffrau“ der IHK.
Auslandspraktikum
Lust auf ein mehrwöchiges Praktikum im europäischen Ausland?
Über Erasmus+ können solche Auslandspraktika möglich gemacht werden. Neugierig geworden?
Kontaktieren Sie hier Ihren Ansprechpartner.
Schulische Ansprechpartner
Herr StD Oelmeier (Bildungsgangleiter)
Herr OStD Dörr, (Schulleiter)
Frau StD’in Thomann (stellv. Schulleiterin)
Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau
Sie haben einen Ausbildungsvertrag zum/zur Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau abgeschlossen. Damit Sie erfolgreich diesen begehrten Ausbildungsberuf absolvieren, wollen wir Sie als zuständige Berufsschule tatkräftig unterstützen.
Den Abschluss „Immobilienkaufmann“ bzw. „Immobilienkauffrau“ erwerben Sie am Ende Ihrer dualen Ausbildung durch das Bestehen einer Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Den Berufsschulabschluss erhalten Sie parallel am Ludwig-Erhard-Berufskolleg in Bonn, sofern Sie die Anforderungen erfüllt haben.
Wichtige Informationen erhalten Sie kurz und knapp über unseren Flyer.
Die folgenden Hinweise machen Sie mit weiteren wichtigen Bestimmungen des Bildungsganges vertraut.
» Informationen für Ausbilder und Auszubildende
» Aus dem Schulleben der Immobilienkaufleute …
Ausbildungsprofil
Die Ausbildung ist zwar nicht an einen bestimmten Schulabschluss gebunden, doch legen fast alle Betriebe Wert auf einen guten Bildungsabschluss (z. B. Abitur, Höhere Handelsschule). Auch bevorzugen die Unternehmen volljährige Interessenten/Interessentinnen mit Führerschein. Viele Termine müssen nämlich außer Haus wahrgenommen werden (z. B. Wohnungsbesichtigungen). Daher sollten Sie auch Spaß am Umgang mit Kunden haben und selbstbewusst auftreten.
Im Rahmen Ihrer Ausbildung erwerben Sie verschiedene Kompetenzen und nehmen unterschiedliche Aufgaben wahr, die sich an den jeweiligen Schwerpunkten Ihres Ausbildungsbetriebes orientieren. Diese Schwerpunkte können wie folgt aussehen:
Immobilienkaufleute…
- erwerben, veräußern und vermitteln Immobilien,
- vermieten und bewirtschaften Immobilien,
- begründen und verwalten Wohnungs- und Teileigentum,
- betreuen Neubau, Modernisierung und Sanierung von Immobilien,
- entwickeln immobilienbezogene Dienstleistungen,
- entwickeln unternehmens- und kundenbezogene Finanzierungskonzepte,
- analysieren den Immobilienmarkt und setzen Marketingkonzepte um,
- organisieren und steuern das technische Gebäudemanagement und
- beraten Kunden
Vor diesem Hintergrund sind Immobilienkaufleute in verschiedenen Geschäftsbereichen der Immobilienwirtschaft tätig, unter anderem
- bei Immobilienmaklern,
- in Immobilienabteilungen von Banken, Bausparkassen, Versicherungen, Industrie- und Handelsunternehmen,
- in Wohnungsunternehmen,
- bei Bauträgern und Projektentwicklern,
- bei Grundstücks-, Vermögens- und Wohnungseigentumsverwaltungen.
Je nach Geschäftsbereich wählen Sie im Einvernehmen mit Ihrem Ausbildungsbetrieb zwei Schwerpunkte aus den nachfolgenden 5 Qualifikationseinheiten aus:
- Gebäudemanagement
- Maklergeschäft
- Steuerung und Kontrolle im Unternehmen
- Bauprojektmanagement
- Wohnungseigentumsverwaltung
Nach bundesweiter Ausbildungsordnung beträgt die Dauer Ihrer Ausbildung grundsätzlich drei Jahre. Unter besonderen Umständen und im Einvernehmen mit Ihrem Ausbildungsbetrieb können auch verkürzte Ausbildungsverträge von 2 oder 2,5 Jahren abgeschlossen werden (z.B. für Umschüler oder Auszubildende mit besonderen schulischen oder praktischen Vorkenntnissen).
Es gibt für Auszubildende mit dreijährigem Vertrag die Option, ein halbes Jahr vorzeitig zur Prüfung zugelassen zu werden. Die IHK kann dies genehmigen, sofern Ausbildungsbetrieb und Berufsschule zustimmen. Die Zulassung hängt im Wesentlichen von den erbrachten Leistungen ab.
Berufsschule
Den schulischen Teil Ihrer Ausbildung absolvieren Sie am Ludwig-Erhard-Berufskolleg Bonn an zwei Tagen pro Woche. An den Ferientagen erfolgt die praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb.
Der berufsübergreifende Lernbereich umfasst insgesamt vier Fächer:
- Deutsch/Kommunikation,
- Politik/Gesellschaftslehre,
- Sport/Gesundheitslehre sowie
- Religion.
Der berufsbezogene Lernbereich umfasst die Fächer:
- Immobilienwirtschaft,
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle,
- Wirtschafts- und Berufsprozesse sowie
- fremdsprachliche Kommunikation (Englisch)
All diese Fächer decken insgesamt 13 Lernfelder ab, die nach aktuellem Lehrplan des Landes NRW wie folgt lauten:
1. Die Berufsausbildung selbstständig mitgestalten
2. Die Immobilienunternehmen repräsentieren
3. Werteströme und Werte erfassen und dokumentieren
4. Wohnräume vermieten
5. Wohnräume verwalten und Bestände pflegen
6. Gewerbliche Objekte bewirtschaften
7. Grundstücke erwerben und entwickeln
8. Bauprojekte entwickeln und begleiten
9. Wohnungseigentum begründen und verwalten
10. Immobilien vermitteln und mit Immobilien handeln
11. Immobilien finanzieren
12. Gesamtwirtschaftliche Einflüsse bei immobilienwirtschaftlichen Entscheidungen berücksichtigen
13. Jahresabschlussarbeiten vornehmen und Informationen zur Unternehmenssteuerung bereitstellen
Grundsätzlich ist der Unterricht am Ludwig-Erhard-Berufskolleg Bonn kostenfrei. Lediglich für Lehrmaterialien ist ein Betrag zu entrichten.
Prüfungswesen
Unabhängig von der Berufsschule ist während der Ausbildung eine Zwischenprüfung und am Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung zu absolvieren. Zuständige Stelle hierfür ist die Industrie- und Handelskammer.
Die Zwischenprüfung erfolgt nach ca. 1 bis 1,5 Jahren und wird bundesweit für alle angehenden Immobilienkaufleute an einem von den IHKs festgelegten Termin zeitgleich durchgeführt. Sie besteht aus einer 120-minütigen schriftlichen Prüfung in Multiple-Choice-Form.
Die Abschlussprüfung als „Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau“ erfolgt nach ca. 2 bis 3 Jahren – je nach Ausbildungsdauer – und wird ebenfalls von den Industrie- und Handelskammern bundesweit zeitgleich durchgeführt.
Die Abschlussprüfung besteht einerseits aus einer schriftlichen Theorieprüfung in den 3 Fächern:
- Immobilienwirtschaft (180 Minuten, ca. 8 ungebundene Aufgaben)
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (90 Minuten, gebundene „Multiple-Choice“-Aufgaben)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, gebundene „Multiple-Choice“-Aufgaben)
Andererseits werden Sie auch eine praktische/mündliche Prüfung in Form eines Gesprächs absolvieren. Bereits im Ausbildungsvertrag legen Sie im Einvernehmen mit dem Ausbildungsunternehmen fest, in welchen beiden Wahlqualifikationseinheiten Ihr Ausbildungsschwerpunkt liegt. Nur in diesen beiden Wahlqualifikationen werden Sie mündlich/praktisch von der Kammer geprüft.
Auf alle Prüfungen bereiten wir Sie am Ludwig-Erhard-Berufskolleg gezielt vor!
Rechtzeitig vor Ihrer schriftlichen Abschlussprüfung bieten wir Ihnen über den Zeitraum einer Woche eine kostenfreie Prüfungsvorbereitung an.
Auch auf die mündliche/praktische IHK-Prüfung bereiten wir Sie gesondert vor. Dieses Training richten wir an den beiden in Ihrem Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationseinheiten aus.
Informationen für Ausbilder und Auszubildende
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbilder nach Abschluss des Ausbildungsvertrages direkt beim LEB!
Benutzen Sie hierzu bitte das auf dieser Homepage vorbereitete Formular.
Einschulung
Die Einschulung findet grundsätzlich zum Schuljahresbeginn im Anschluss an die Sommerferien NRW statt.
Bücherliste
Die Bücherliste wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Ausbildersprechtag
Einmal jährlich, üblicherweise im Februar, findet ein Ausbildersprechtag statt.
Darüber hinaus können Sie die Lehrer gern jederzeit zu Gesprächen kontaktieren.
Bildungspartner
Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit 1983 professionelle Unternehmen aus dem Bereich der Immobilienverwaltung und gehört zu den Bildungspartnern unserer Schule. Das Know-how des Verbandes hilft den rund 800 Mitgliedsunternehmen, die bestmöglichen Angebote für die Eigentümer zu erstellen und deren Immobilienvermögen zu erhalten und zu vermehren.

Der Immobilienverband Deutschland IVD West e.V.
vertritt und fördert die Interessen der Mitglieder. Als moderner Dienstleister engagiert er sich für die im Verband zusammengeschlossenen Immobilienmakler, Sachverständige und Immobilienverwalter, um ihren Arbeitsalltag unkomplizierter und unbürokratischer zu gestalten. Als Regionalverband macht er sich dafür stark, dass die Mitglieder weiterhin erfolgreich und zukunftssicher arbeiten können.

An der Fachhochschule des Mittelstandes (FHM) wird den Studierenden nicht nur wissenschaftlich fundiertes Fachwissen vermittelt, sondern darüber hinaus ein geschützter Rahmen angeboten, um sich selbst weiterzuentwickeln und wirtschaftliches sowie unternehmerisches Denken und Handeln zu erlernen. Als „kompetenzorientierte Hochschule“ zielt die gesamte Lehre an der FHM darauf ab, die Studierenden beruflich und akademisch handlungsfähig und somit fit für die Herausforderungen der Arbeitswelt zu machen.
Zum gemeinsamen Flyer von FHM und LEB: 
| Update 2024 | ![]() |
| Update 2023 | ![]() |
| Update 2022 | ![]() |
| Update 2021 | ![]() |
| Update 2020 | ![]() |
| Update 2019 | ![]() |
» Fachwissen und Social Skills für den Nachwuchs in der Immobilienbranche
» Haus am See – Ausgabe der Abschlusszeugnisse für angehende Immobilienkaufleute
» Britische Delegation am Ludwig-Erhard-Berufskolleg
» Was erwartet Auszubildende in einer Zwischenprüfung?
» Andere Länder, andere Sitten
» Betriebsbesichtigung bei Josef Küpper Söhne GmbH
» „Welche Heizung ist die beste?“
» Praxisorientierte Ausbildung angehender Immobilienkaufleute
» Erfolgreicher Start der Immobilienkaufleute
Auslandspraktikum
Lust auf ein mehrwöchiges Praktikum im europäischen Ausland?
Über Erasmus+ können solche Auslandspraktika möglich gemacht werden. Neugierig geworden?
Kontaktieren Sie hier Ihren Ansprechpartner.
ANSPRECHPARTNER
Frau Andrea Schmitz-Fehst, StDin (Bildungsgangleiterin)
Herr Hans-Joachim Dörr, OStD (Schulleiter)
Frau Heike Thomann, StD’in (stellv. Schulleiterin)
Kaufmann / Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen
Es handelt sich um eine berufsbegleitende schulische Ausbildung, die mit Teilzeitunterricht angeboten wird.
Bildungsgang
Das Ludwig-Erhard-Berufskolleg in Bonn bietet Ihnen eine berufsbegleitende schulische Ausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen an.
Unsere Schule bietet Teilzeitunterricht an. Der Teilzeitunterricht findet an 2 Vormittagen in der Woche statt. Der sogenannte „ Überbetrieblichen Unterricht“, der vom Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft in Köln organisiert wird, ergänzt die betriebliche und schulische Ausbildung. Die Ausbildungsdauer beträgt generell 3 Jahre, in verkürzter Form 2,5 Jahre. Die Berufsabschlussprüfung wird vor der IHK Bonn/Rhein-Sieg abgelegt.
Anmeldung
Die Anmeldung der Auszubildenden erfolgt über das Sekretariat der Schule. Ein Anmeldeformular für die Anmeldung durch den Ausbilder gibt es auch zum Download hier.
Lehrbücher
Eine Liste der anzuschaffenden Lehrbücher wird in der Regel den Ausbildungsbetrieben nach der Anmeldung zugesendet oder spätestens am Einschulungstag den Auszubildenden ausgehändigt.
Aktuelle Links
Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft:
http://www.bwv-online.de
http://www.azubi-welt.de
Verlag Versicherungswirtschaft:
http://www.vvw.de
Auslandspraktikum
Lust auf ein mehrwöchiges Praktikum im europäischen Ausland?
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Schulische Ansprechpartner
Herr StD Gores (Bildungsgangleiter)
Herr OStD Dörr (Schulleiter)
Frau StD’in Thomann (stellv. Schulleiterin)
Steuerfachangestellte(r)
Gutes Recht – von Mensch zu Mensch. Als Steuerfachangestellte/r verhelfen Sie den Menschen zu ihrem guten Recht – zu ihrem Steuerrecht! Denn auf diesem Gebiet sind Sie der qualifizierte Ansprechpartner. Als Mitarbeiter in der Steuerberatungskanzlei arbeiten Sie weitgehend selbständig für Mandanten aus Industrie, Handel, Dienstleistung und aus dem Privatbereich. Sie werden unterstützend auf den Gebieten der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen tätig. Später helfen Sie zudem mit bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und fertigen die zugehörigen Unternehmenssteuererklärungen an.
Sie erlernen einen der anspruchsvollsten Berufe im Bereich der kaufmännischen Ausbildung und sind mit Abschluss der Berufsausbildung zukunftsweisend qualifiziert.
Als Fachmann und Fachfrau für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuerrecht haben Sie hervorragende Chancen in einem Beruf mit Zukunft, sowohl in den Steuerberatungskanzleien als auch in der Privatwirtschaft sowie im öffentlichen Dienst. Zudem sind die Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten – bis hin zur Steuerberaterin/zum Steuerberater – vielseitig und gut realisierbar. Ebenso bietet die zunehmende Digitalisierung in den steuerberatenden Berufen neue Herausforderungen, um sich zu professionalisieren.
Fühlen Sie sich angesprochen? Dann führt Sie der Beruf als Steuerfachangestellte/r auch zum Ludwig-Erhard-Berufskolleg – denn doppelt hält besser: „Praxis & LEB“ …
» Einschulung Schuljahr 2025/26
Anforderungsprofil
Der künftige Steuerfachangestellte sollte folgende Eigenschaften unbedingt mitbringen:
Spaß ..
- an Gesetzen und Fachliteratur
- an Zahlen und Daten
- an selbständigem und verantwortlichem Arbeiten
- an sicherem Umgang mit Menschen
- an ständiger Weiterbildung
Gute schulische Vorbildung …
- empfehlenswert sind Fachhochschulreife (Höhere Berufsfachschule/HöHa) oder Abitur
- ein überdurchschnittlich guter Real- oder Hauptschulabschluss ist als Einstiegsvoraussetzung ebenso geeignet
Aufnahmevoraussetzung
Um Steuerfachangestellte(r) zu werden, benötigen Sie zunächst einen Ausbildungsplatz im steuerberatenden Beruf, der durch einen gültigen Ausbildungsvertrag zwischen Ihnen und dem Ausbildungsbetrieb nachgewiesen wird. Dieser Vertrag wird bei der zuständigen Steuerberaterkammer in Köln eingetragen. Ihr Ausbildungsbetrieb meldet Sie sodann bei der Berufsschule an. Sie können sich also nicht selbst bei der Berufsschule anmelden, sondern dies erledigt Ihr Ausbildungsbetrieb für Sie.
Ausbildung
Die dualen Partner der Berufsausbildung teilen sich die theoriebezogenen und praxisbezogenen Anteile der Ausbildung der künftigen Steuerfachangestellten.
Die schulische Ausbildung am Ludwig-Erhard-Berufskolleg erfolgt in Teilzeitform an zwei Unterrichtstagen in der Woche.
Theorie
Das Ludwig-Erhard-Berufskolleg der Stadt Bonn übernimmt schwerpunktmäßig die theoretische Ausbildung in den berufsbezogenen Fächern:
| Steuerrechtliche Sachverhalte (Steuerlehre) |
|
| Finanzwirtschaftliche Prozesse (Rechnungswesen) |
|
| Wirtschafts- und Sozialprozesse (Allgemeine Wirtschaftslehre) |
|
Fremdsprachliche Kommunikation |
|
Folgende Unterrichtsfächer zählen zum berufsübergreifenden Bereich::
- Deutsch
- Religionslehre
- Politik
- Sport
Um dem Prozess der Digitalisierung und des Einsatzes künstlicher Intelligenz Rechnung zu tragen, sind an geeigneter Stelle Bestanteile des Unterrichts:
- Anwendung verschiedener Standardsoftware
- Lösung berufsbezogener Aufgaben mit Hilfe branchenspezifischer Software
Praxis
Die Praxis ist in der jeweiligen Steuerberatungskanzlei schwerpunktmäßig mit folgenden Aufgaben besetzt:
- Erledigung von Buchführungsaufgaben
- Bearbeitung von Steuererklärungen
- Fertigung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Mitwirkung bei der Fertigung von Jahresabschlüssen
Ausbildungsdauer
Die regelmäßige Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre; sie kann bei entsprechender schulischer Vorbildung von Anfang an bis auf zweieinhalb Jahre verkürzt oder auch während der Ausbildung – bei entsprechender Leistung – durch vorzeitige Prüfungszulassung früher beendet werden. Bei einer entsprechenden beruflichen Vorbildung ist sogar eine Verkürzung der Ausbildung auf zwei Jahre möglich.
Prüfungen
Die Zwischenprüfung findet im 2. Ausbildungsjahr in der Regel im Herbst statt.
Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Diese umfasst drei schriftliche Prüfungsbereiche:
- „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“
- „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“
„Wirtschafts- und Sozialkunde“
sowie einen mündlichen Prüfungsbereich:
- „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“.
Zuständige Stelle für beide Prüfungen ist die Steuerberaterkammer Köln.
Abschlüsse
Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zum/zur Steuerfachagestellten erwerben Sie zum einen ein Berufsschulabschlusszeugnis der Berufsschule über Ihre schulischen Leistungen und zum anderen erhalten Sie das Zeugnis der Steuerberaterkammer Köln über Ihre Prüfungsleistungen (Berufsabschlusszeugnis), die Sie im Rahmen der Abschlussprüfung erbracht haben.
Bei Erreichen einer bestimmten Durchschnittsnote im Berufsschulabschlusszeugnis und dem Nachweis der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse können Sie den mittleren Schulabschluss ohne bzw. mit Qualifikation erreichen.
Dieser gilt nur im Zusammenhang mit einer bestandenen Berufsabschlussprüfung.
LEB Plus+
Sie können Ihre Berufsschule frei wählen. Warum sollten Sie sich für uns entscheiden?
Wir bieten Ihnen …
- eine praxisorientierte Ausbildung im Fach Rechnungswesen mit unseren Projekten „Fibu-Praxistage“ sowie
„Lohn- und Gehaltstage“ (diese Projekte werden durch unseren Bildungspartner DATEV sowie durch die Steuerberaterkammer Köln unterstützt), - eine hohe Fachkompetenz der im Bildungsgang eingesetzten Lehrkräfte, die sich kontinuierlich fortbilden,
- individuelle Förderung (z. B. wenn sich das Erreichen Ihrer Ausbildungsziele schwierig gestaltet oder wenn Sie eine vorzeitige Abschlussprüfung anstreben),
- Berufs- und Kompetenzorientierung (Best Practice Education – Gütesiegel der DATEV e. G.),
- regelmäßiges Angebot einer eigenen Klasse für zweieinhalbjährige (verkürzte) Ausbildungsverhältnisse,
- gut funktionierende Partnerschaft mit der Steuerberaterkammer Köln und unserem Bildungspartner DATEV,
- eine langjährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Ausbildungskanzleien.
Best Practice Education, das Gütesiegel der DATEV eG.
Perspektiven
Das Steuerwesen hat Tradition. Das Thema „Steuern“ ist fast so alt wie die Menschheit. Es wird auch in Zukunft eine wesentliche Rolle spielen. Neue Märkte, neue Steuergesetze und neue Aufgabenbereiche kennzeichnen das zukunfts-sichere Berufsbild. Steuerfachangestellte können also auch in Zukunft davon ausgehen, in den Kanzleien von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut zu werden.
Je nach Neigung können Sie sich in verschiedenen Bereichen weiterbilden:
Liegt Ihr Interesse eher im Bereich der Lohnbuchhaltung, so besteht bereits nach einer einjährigen Praxis die Möglichkeit, an der Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten Lohn und Gehalt teilzunehmen.
Sehen Sie Ihre Begabung hingegen stärker im Bereich des Rechnungswesens, so ist nach dreijähriger Berufspraxis die Fortbildung zum Bilanzbuchhalter für Sie eine Aufstiegsmöglichkeit.
Liegt Ihr Interesse im Bereich des externen und internen Rechnungswesens mit den Schwerpunkten Bilanzierung, Controlling sowie integrierter Unternehmensplanung besteht bereits nach zweijähriger Praxis die Möglichkeit an der Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling teilzunehmen.
Liegt Ihnen das Steuerrecht besonders am Herzen, können Sie nach Abschluss der Ausbildung und einer Berufspraxis von drei Jahren bei einem Angehörigen des steuerberatenden Berufs an der Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt teilnehmen. Nach einer zehnjährigen hauptberuflichen Tätigkeit als Steuerfachangestellte bzw. schon nach sieben Jahren – wenn Sie eine Prüfung zum Steuerfachwirt abgelegt haben – können Sie sogar selbst Steuerberater werden, wenn Sie die Steuerberaterprüfung erfolgreich ablegen.
Sie können sich damit vom Angestellten zum Selbstständigen entwickeln. Gut ein Drittel derer, die die Steuerberaterprüfung ablegen, haben den Weg über die Ausbildung zum Steuerfachangestellten zurückgelegt. Als selbständige Steuerberaterin oder Steuerberater steht Ihnen damit der Weg zur eigenen Kanzlei offen.
Entsprechende Aus- und Fortbildungsangebote finden Sie u. a. bei den Bildungseinrichtungen der Berufsorganisationen, vor allem den Verbänden.
Anmeldung (nur durch den Ausbildungsbetrieb möglich)
Zum Anmeldeformular der Steuerfachangestellten am Ludwig-Erhard-Berufskolleg geht es hier.
Einschulung Schuljahr 2025/26:
| Klasse | Einschulungstag | Uhrzeit | Raum |
| ST25a | MI., 27.08.2025 | 8:00 Uhr | A3-18 |
| ST25b | Do., 28.08.2025 | 8:00 Uhr | A3-12 |
| ST25c | Fr., 29.08.2025 | 8:00 Uhr | A3-12 |
| STV25a | Fr., 29.08.2025 | 8:00 Uhr | A2-21 |
Ansprechpartner
Weitere Informationen sind u.a. bei den dualen Partnern, über die Nachwuchsseiten der Bundessteuerberaterkammer , der Steuerberaterkammer Köln und bei unserem Bildungspartner, der DATEV eG in Nürnberg, erhältlich.
Konkrete Fragen können Sie richten an:
Ludwig-Erhard-Berufskolleg der Stadt Bonn
Kölnstr. 235, 53117 Bonn
Tel. 0228/777047
Abt. Steuerfachangestellte/r
Bildungsgangleiterin: Frau StD´in Petra Graaf
Steuerberaterkammer Köln,
Gereonstr. 34, 50670 Köln
Tel. 0221/33643-0 Frau Grund
E-Mail: mail@stbk-koeln.de
Homepage: http://www.stbk-koeln.de
Auslandspraktikum
Lust auf ein mehrwöchiges Praktikum im europäischen Ausland?
Über Erasmus+ können solche Auslandspraktika möglich gemacht werden. Neugierig geworden?
Kontaktieren Sie hier Ihren Ansprechpartner.
Kaufmann für Büromanagement
Als Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement steht ihnen ein breites Tätigkeitsfeld offen. Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Ausbildung können Sie als Bürosachbearbeiter/in sowohl in den öffentlichen Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie in Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts als auch in der privaten Wirtschaft arbeiten.
Auf der Grundlage von betriebs- und volkswirtschaftlichen Kenntnissen setzen Sie Lösungen mit Hilfe der Tabellenkalkulation und Textverarbeitung um. Dabei können Sie im Bereich des Personal- und Finanzwesens, der Kommunikationsübermittlung und Sachbearbeitung der mittleren Beschäftigungsebene des öffentlichen Dienstes beschäftigt sein.
Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag mit einer Bundesbehörde oder deren nachgelagerten Behörden im Raum Köln / Bonn abgeschlossen haben, dann werden wir Sie als zuständige Berufsschule tatkräftig unterstützen, Ihr Ausbildungsziel bestmöglich zu erreichen.
Im Folgenden finden Sie weitreichende Informationen über den Bildungsgang am Ludwig-Erhard-Berufskolleg.
» Inhaltliche Schwerpunkte der Berufsausbildung
» „Lernorte“ der Ausbildung und Organisationsform
» Lernort Ludwig-Erhard-Berufskolleg
» Informationen zum aktuellen Einschulungstag
» Blockzeiten für die Jahre 2025-2029
1. Inhaltliche Schwerpunkte der Berufsausbildung
Die Ausbildungsdauer beträgt grundsätzlich drei Jahre. Anders als in anderen Berufen des öffentlichen Dienstes gibt es keine Zugangsvoraussetzungen nach schulischen Bildungsabschlüssen. Vom Hauptschüler mit qualifiziertem Abschluss über den Realschüler oder den (Höheren) Handelsschüler bis zum Abiturienten kann sich grundsätzlich jeder bei einer Behörde bewerben.
Die wesentlichen Ausbildungsinhalte des Kaufmanns / der Kauffrau für Büromanagement lassen sich wie folgt skizzieren:
- Allgemeine Wirtschaftslehre (betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Inhalte)
Informationswirtschaft (Arbeit mit Office-Programmen wie der Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Präsentationsprogrammen)- Büro-/Verwaltungsorganisation
- Haushalts- und Rechnungswesen
- Personalwesen
- Staats- und Verwaltungsrecht
- Fremdsprache (Englisch)
Wahlqualifikationen
In Ihrer zweiten Ausbildungshälfte erhalten Sie zudem vertiefte Kenntnisse von Praxis und Theorie in zwei von gemeinsam mit Ihrer Behörde vertraglich festgelegten Wahlqualifikationen aus den Bereichen
- Assistenz- und Sekretariatswesen
- Verwaltung und Recht
- Öffentliche Finanzwirtschaft
- Personalwirtschaft
2. „Lernorte“ der Ausbildung
Wenn Sie in der öffentlichen Verwaltung als Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement ausgebildet werden, dann werden die Ausbildungsinhalte im Rahmen des dualen Systems in Ihrer Ausbildungsbehörde, der Berufsschule und der dienstbegleitenden Unterweisung beim Bundesverwaltungsamt in Köln vermittelt.
3. Lernort LEB
Die Ausbildung am Ludwig-Erhard-Berufskolleg erfolgt in der Form eines Blockunterrichts. Als Auszubildende/r besuchen Sie in jedem Ausbildungsjahr die Berufsschule jeweils zweimal für ca. sechs Wochen. Am Ende des jeweils zweiten Sechs-Wochen-Blocks wird ein Zeugnis ausgestellt, welches die Leistungen des gesamten Schuljahres zum Ausdruck bringt.
Während Ihrer Berufsschulzeit werden Ihnen Kenntnisse und Fähigkeiten in den Gebieten der allgemeinen Wirtschaftslehre (inklusive Personalwesen, Rechnungswesen und Informationswirtschaft) vermittelt. Sowohl Ihre deutsche als auch englische Kommunikationskompetenz wird erhöht. Auch in anderen Lernfeldern werden Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten erweitert.
Im Bereich Rechnungswesen lernen Sie anhand der DATEV-Software, die besonders anschaulich die Verbindung zwischen schulischer und praktischer Ausbildung darstellt. Zum Abschluss der Ausbildung erhalten Sie darüber eine Teilnahmebescheinigung.
Ebenso können Sie während Ihrer Schulzeit den Internationalen Computerführerschein ICDL (=International Certification of Digital Literacy ehemals International Computer Driving Licence) erwerben.
In Abhängigkeit von der Anzahl der Interessenten und Ihrer Wahlpflichtfächer lt. Ausbildungsvertrag kann in der Oberstufe im Rahmen eines Wahlpflichtkurses das Zertifikat „Cambridge English“ erworben werden, alternativ kann ein Kurs „Steuerlehre“ gewählt werden.
Während des Berufsschulblocks haben Sie wöchentlich die Möglichkeit, bei Bedarf in einem Förderkurs mitzuarbeiten, in dem Fragestellungen aus dem Rechnungswesen bearbeitet werden.
4. Prüfungen
Die Abschlussprüfung erfolgt in einem gestreckten Verfahren in zwei Abschnitten:
Nach der Hälfte der Ausbildungszeit (Mitte des 2. Ausbildungsjahres) wird im ersten Teil der Abschlussprüfung geprüft, ob Sie die bis dahin vermittelten Lehrinhalte in Theorie und Praxis beherrschen. Im zweiten Teil der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit weisen Sie nach, dass Sie zu einer qualifizierten, beruflichen Tätigkeit befähigt sind, die selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt.
Erster und zweiter Teil der Abschlussprüfung für den im öffentlichen Dienst ausgebildeten Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement werden von der sogenannten „zuständigen Stelle beim Bundesverwaltungsamt“ durchgeführt.
5. Bücherliste
Die Bücherliste des aktuellen Einstellungsjahrgangs finden Sie als pdf-Datei hier.
6. Informationen zum Einschulungstag
Informationen zum aktuellen Einschulungstag finden Sie als pdf-Datei hier.
5. Auslandspraktikum
Lust auf ein mehrwöchiges Praktikum im europäischen Ausland?
Über Erasmus+ können solche Auslandspraktika möglich gemacht werden. Neugierig geworden?
Kontaktieren Sie hier Ihren Ansprechpartner.
7. Ansprechpartner
Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen per Email an den Bildungsgangleiter des Ludwig-Erhard-Berufskollegs, Herrn StD Markus Winterscheid, wenden.
Verwaltungsfachangestellte(r)
Es handelt sich um einen Verwaltungsberuf des öffentlichen Dienstes, der für Aufgaben der Bürosachbearbeitung in der mittleren Funktionsebene qualifiziert.
» Informationen für die Ausbildungsleitung
Berufsbild
Beim Verwaltungsfachangestellten handelt es sich um einen Beruf des öffentlichen Dienstes. Die Berufsausbildung qualifiziert für Aufgaben der Bürosachbearbeitung in der mittleren Funktionsebene. Die Berufsausbildung setzt keinen bestimmten schulischen Bildungsabschluss voraus. In der Praxis werden vor allem Schulabgänger mit mittlerem Bildungsabschluss eingestellt. Die am 01.08.1999 reformierte Ausbildungsordnung verfolgt folgende Intentionen:
- Befähigung zur komplexen und ganzheitlichen Aufgabenwahrnehmung
- Beibehaltung eines hohen Standards an fachlicher Qualifizierung
- Einbeziehung betriebswirtschaftlicher Kenntnisse, Schaffung von Kostenbewusstsein
- Bürger- und Kundenorientierung
- Förderung der beruflichen Flexibilität und Mobilität durch eine breit angelegte berufliche Bildung
- Qualitätsbewusstsein.
Die Ausbildung dauert grundsätzlich drei Jahre. Für diesen Beruf sind fünf Fachrichtungen vorgesehen:
- Bundesverwaltung
- Landesverwaltung
- Kommunalverwaltung
- Handwerksorganisation, IHK
- Kirchenverwaltung
Am Ludwig-Erhard-Berufskolleg werden die Fachrichtungen Bund und Kommune beschult. In den ersten beiden Jahren verläuft die Ausbildung in allen Fachrichtungen gleich, erst im dritten Jahr werden die Besonderheiten der jeweiligen Fachrichtung vermittelt. Diese Spezialisierung ist allerdings Angelegenheit der praktischen Ausbildung und findet sich nicht in dem für die Berufsschulen maßgeblichen Rahmenlehrplan wider. Die praktische Ausbildung in den Behörden wird ergänzt durch eine „überbetriebliche Ausbildung“, die sogenannte dienstbegleitende Unterweisung (DU).
„Lernorte“ der Ausbildung
Die Ausbildungsinhalte werden im Rahmen des dualen Systems vermittelt in
– der Ausbildungsbehörde und
– der Berufsschule
Die Ausbildung am Ludwig-Erhard-Berufskolleg der Stadt Bonn erfolgt in der Form des Blockunterrichts. Die Auszubildenden besuchen in jedem Ausbildungsjahr die Berufsschule jeweils zweimal 6 Wochen. Am Ende des jeweils zweiten 6-Wochenblockes wird ein Zeugnis ausgestellt, welches die Leistungen des gesamten Schuljahres zum Ausdruck bringt.
Das Zeugnis enthält folgende Fächer:
Berufsübergreifender Bereich
- Deutsch
- Politik
- Religion
- Sport
Berufsbezogener Bereich
- Allgemeine Wirtschaftslehre
- Verwaltungsbetriebslehre / Controlling
- Verwaltungsrechtliches Handeln
- Datenverarbeitung
Differenzierungsbereich
- Englisch
Die Auszubildenden haben den schulischen Teil ihrer Ausbildung erfolgreich absolviert, wenn die Leistungen in allen Fächern mit mindestens ausreichend bewertet werden oder in nicht mehr als einem Fach mangelhaft sind. Diese Auszubildenden erhalten ein Abschlusszeugnis. Es bescheinigt auch den Berufsschulabschluss und die Durchschnittsnote mit der dieser erreicht wurde. Der Berufsschulabschluss ist unabhängig von der Abschlussprüfung und dem dort zu erreichenden Berufsabschluss.
Prüfungswesen
1. Prüfungen
Während der Ausbildung wird nach dem ersten Ausbildungsjahr eine Zwischenprüfung und am Ende eine Abschlussprüfung absolviert.
Zwischenprüfung gem. § 7 der Ausbildungsverordnung zum Verwaltungsfachangestellten
Die Zwischenprüfung ist in folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen:
| Prüfungsgebiet | Zeit |
| Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe | (60 Min.) |
| Haushaltswesen und Beschaffung | (60 Min.) |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | (60 Min.) |
Abschlussprüfung gem. § 8 der Ausbildungsverordnung zum Verwaltungsfachangestellten
Schriftliche Prüfungsfächer:
| Prüfungsgebiet | Prüfungsinhalt |
| Verwaltungsbetriebswirtschaft | In höchstens 135 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten. Er soll dabei zeigen, dass er haushaltsrechtliche, betriebswirtschaftliche und organisatorische Zusammenhänge versteht und Fertigkeiten und Kenntnisse dieser Gebiete im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung praktisch anwenden kann. |
| Personalwesen | In höchstens 120 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten. Er soll dabei zeigen, dass er rechtliche Zusammenhänge versteht und Personalangelegenheiten bearbeiten kann. |
| Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren | In höchstens 120 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten. Er soll dabei zeigen, dass er Sachverhalte rechtlich beurteilen und verfahrensmäßig bearbeiten kann. Die jeweilige Fachrichtung ist dabei zu berücksichtigen |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | In höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle, insbesondere aus folgenden Gebieten – staats- und verfassungsrechtliche Zusammenhänge bearbeiten. Er soll dabei zeigen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann. |
| Fallbezogene Rechtsanwendung (praktisch) | Der Prüfling soll eine praktische Aufgabe bearbeiten und dabei Sachverhalte aus seiner Fachrichtung beurteilen und Lösungen aufzeigen. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräche sein. Hierbei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsergebnisse bürgerorientiert darstellen sowie in berufstypischen Situationen kommunizieren und kooperieren kann. Das Prüfungsgespräch einschließlich der Bearbeitungszeit für die Aufgabe soll für den einzelnen Prüfling nicht länger als 45 Minuten (25 Min. Vorbereitung und 20 Min. Prüfungsgespräch) dauern. |
2. Zuständige Stelle für die Prüfung
Zwischen- und Abschlussprüfung werden von der sogenannten „Zuständigen Stelle“ durchgeführt und organisiert. Für rein kaufmännische Berufe ist die Industrie- und Handelskammer, für handwerkliche Berufe die Handwerkskammer zuständig. Für die Verwaltungsfachangestellten ist die Zuständigkeit abhängig von der Ausbildungsbehörde. Allgemein gilt: Zuständige Stelle für die Auszubildenden der Bundesbehörden ist das Bundesverwaltungsamt in Köln. Zuständige Stelle für die Auszubildenden des kommunalen Bereichs ist das Rheinische Studieninstitut für kommunale Verwaltung.
Auslandspraktikum
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Kontaktieren Sie hier Ihren Ansprechpartner.
Schulische Ansprechpartner:
Herr StD Lutterbüse (Bildungsgangleiter)
Herr OStD Dörr (Schulleiter)
Frau StD’in Thomann (stellv. Schulleiterin)
Medizinische(r) Fachangestellte(r)
Für Ihre wichtige Arbeit in der Arztpraxis findet die schulische Ausbildung am Ludwig-Erhard-Berufskolleg statt, Ihrer neuen Schule.

» Kosten
» Termine
» Anmeldeformular für Ausbilder für die Berufsschule (Sommer)
» Anmeldeformular für Ausbilder für die Berufsschule (Winter)
» Links
Ausbildungsdauer
3 Jahre (Verkürzung möglich)
Voraussetzungen
Man sollte mindestens den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 haben.
Berufsschulunterricht
Für die Stadt Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis am Ludwig-Erhard-Berufskolleg Bonn.
Ausbildungsschwerpunkte (in der Arztpraxis)
- Empfang und Betreuung von Patienten
- Vergabe von Terminen
- Organisation des Sprechstundenablaufes
- Führen der Patientenkartei
- Ausfüllen von Formularen und Vordrucken
- Erledigung des allgemeinen Schriftverkehrs
- Assistenz bei der Behandlung des Patienten
- Desinfizieren und Sterilisieren von Instrumenten
- Abrechnung mit den Versicherungsträgern und Privatpatienten
- Ausübung sonstiger Tätigkeitsschwerpunkte je nach Art der Praxis
Unterrichtsschwerpunkte (in der Berufsschule)
- Medizinische Assistenz (z. B. Aufbau des Körpers, Krankheiten, Blut- und Urinuntersuchungen)
- Abrechnungswesen (z. B. gesetzlich versicherte Patienten, Privatpatienten)
- Wirtschafts- und Sozialprozesse (z. B. Rechte und Pflichten des Auszubildenden, Zahlungsverkehr, Kaufvertrag)
- Datenverarbeitung (in Praxismanagement integriert)
- Praxismanagement (z. B. Organisationsgrundsätze, Datenschutz, Qualitätsmanagement)
Mögliche Abschlüsse
1. Berufsabschluss durch die Prüfung bei der Ärztekammer Nordrhein
2. Berufsschulabschluss, durch den auch zusätzliche Qualifikationen möglich sind
3. Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe zusätzlich zum Berufsschulabschluss bei Erfüllung bestimmter Bedingungen (Fremdsprache und bestimmte Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis)
Weiterbildung
1. Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung
2. Betriebswirt/-in für Management im Gesundheitswesen
3. Geprüfte(r) Arztsekretär/-in
4. Medizinische(r) Assistent/in (verschiedene Schwerpunkte)
5. Medizinische(r) Dokumentar/in
6. Staatlich geprüfte(r) Betriebswirt/in – Schwerpunkt: Medizinische Verwaltung
7. Besuch der Fachoberschule / Gymnasiale Oberstufe
Unterrichtsorganisation
Der Besuch der Berufsschule ist für alle Auszubildenden während des Berufsausbildungsverhältnisses Pflicht, wenn sie ihr Ausbildungsverhältnis vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen haben. Ältere Auszubildende können die Berufsschule aufgrund vertraglicher Vereinbarung besuchen. Die Dauer des Schulbesuchs richtet sich nach der Dauer des Ausbildungsverhältnisses. Am LEB Bonn findet der Unterricht an zwei Wochentagen statt, in der Regel an einem Tag vormittags und Mittwoch nachmittags.
Typischer Stundenplan für das erste Ausbildungsjahr:
| Stunde | Mittwoch | Donnerstag |
| 1 | – | Praxismanagement |
| 2 | – | Leistungsabrechnung |
| 3 | – | Wirtschafts- und Sozialprozesse |
| 4 | ( Englisch ) | Wirtschafts- und Sozialprozesse |
| 5 | ( Englisch ) | Deutsch |
| 6 | Medizinische Assistenz | Religion |
| 7 | Datenverarbeitung | |
| 8 | Politik | – |
| 9 | Medizinische Assistenz | – |
| 10 | Medizinische Assistenz | – |
| 11 | – | – |
Kosten
Schulbücher und ähnliche Unterrichtsmittel erhalten die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Verbrauchsmaterialien und ein Teil der Schulbücher sind von den Auszubildenden selbst anzuschaffen.
Verdienst
Die auszubildende MFA erhält ein monatliches Bruttogehalt gestaffelt nach dem Ausbildungsjahr. Die Ausbildungsvergütung beträgt ab dem 01.01.2025 monatlich:
1. Ausbildungsjahr: 1.000,00 €
2. Ausbildungsjahr: 1.100,00 €
3. Ausbildungsjahr: 1.200,00 €
Arbeitszeit
Die auszubildende MFA, hat lt. Tarifvertrag eine 38,5-Stundenwoche, auf die die Berufsschulzeit als Arbeitszeit angerechnet wird. Abhängig vom Alter der auszubildenden MFA gelten unterschiedliche Regelungen (JArbSchG bzw. ArbZG) hinsichtlich der Anrechnung. Ebenso wird der Weg von der Berufsschule zur Praxis nach dem Unterricht und der Weg von der Praxis zur Berufsschule vor dem Unterricht in der Regel als Arbeitszeit gewertet.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet im zweiten Ausbildungsjahr in der Regel Anfang März statt. Sie umfasst Themen aus den Bereichen Medizinische Assistenz, Leistungsabrechnung, Wirtschafts- und Sozialprozesse und Praxismanagement. Sie findet in programmierter Form statt (d. h. Ankreuzaufgaben).
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet gegen Ende des letzten Ausbildungsjahres statt. Sie gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil.
Ansprechpartner
Schulische Ansprechpartnerin ist
Links:
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (sehr gut!)
Jobbörse der Ärztekammer Nordrhein
Ärztekammer Westfalen-Lippe (sehr gut!)
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bundesärztekammer (Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte und Auszubildende!)
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Medizinischer Dienst der Krankenkassen
Bundesministerium für Gesundheit
Verband medizinischer Fachberufe e.V.
Bildungswerk für Gesundheitsberufe e.V.
Auslandspraktikum
Lust auf ein mehrwöchiges Praktikum im europäischen Ausland?
Über Erasmus+ können solche Auslandspraktika möglich gemacht werden. Neugierig geworden?
Kontaktieren Sie hier Ihren Ansprechpartner.








