Autor: Annette Deppe,
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Liebe Schülerinnen und Schüler
Liebe Eltern, liebe Ausbilderinnen u. Ausbilder
Die Landesregierung NRW hat die Maskenpflicht im Außenbereich der Schule ab 21.06.2021 aufgehoben.
Im Schulgebäude u. in den Klassenräumen bleibt es bei den bestehenden Hygienevorschriften (Maskenpflicht, Lüften, Testpflicht). Vollzeitschüler*innen werden zweimal, Teilzeitberufsschüler*innen einmal wöchentlich getestet. Die Durchführung ist verpflichtend und Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht. Der Schülerselbsttest entfällt für Schüler*innen, die ein bescheinigtes negatives Schnelltestergebnis einer offiziellen Teststation vorlegen können („Bürgertest“), welches nicht älter als 48 Stunden sein darf. Auch vollständig geimpfte und genesene Schüler*innen sind bei entsprechenden Nachweisen vom Selbsttest in der Schule befreit.
Kommen Sie gut und gesund durch die schwierige Zeit.
Die Schulleitung