Schul- und Hausordnung

Schul und Hausordnung

Das Zusammenleben in einer großen Schule funktioniert dann gut, wenn Schülerinnen und
Schüler und Lehrkräfte respektvoll miteinander umgehen. Körperliche Gewalt sowie abwertende
und ehrverletzende Äußerungen über andere Personen auch in den sozialen Netzwerken
werden deshalb geahndet.

Außerdem gilt Folgendes:


1. Geltungsbereich

Diese Schulordnung gilt grundsätzlich für das Schulgebäude und das Schulgelände
(Schulbereich). Wer den Schulbereich eigenmächtig verlässt, verliert den
Versicherungsschutz.


2. Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

Der Aufenthalt im Schulbereich ist grundsätzlich nur Schülerinnen und Schülern des LEB
gestattet. Zu den Pausen verlassen Sie bitte die Klassenräume. Die Unterrichtsräume werden
von den Lehrkräften während der Pausen abgeschlossen.


3. Teilnahme am Unterricht und Entschuldigungsverfahren

Voraussetzung für einen erfolgreichen Lernprozess ist die regelmäßige Teilnahme am
Unterricht. Für den Fall, dass sich eine Abwesenheit nicht vermeiden lässt, gelten folgende
Regeln:

  • Schülerinnen und Schüler (= Lernende) sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht
    teilzunehmen (§ 43 Abs. 1 SchulG). Ist ein Lernender durch Krankheit oder aus anderen
    nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, so hat der Lernende (bzw. haben die
    Erziehungsberechtigten) die Schule am ersten Tag der Abwesenheit vor Unterrichtsbeginn
    über das Schulversäumnis zu informieren (§ 43 Abs. 2 SchulG).

    Die Schule verlangt ferner eine schriftliche Bitte um Entschuldigung spätestens am 3. Unterrichtstag nach Rückkehr in den Unterricht.

    Bei einem längerfristigen Schulversäumnis verlangt die Schule eine schriftliche Bitte um Entschuldigung spätestens nach Ablauf von zwei Wochen, in denen der Unterricht nicht besucht werden kann.

    Die zeitnahe schriftliche Bitte um eine Entschuldigung ist wesentliches Merkmal einer
    ordnungsgemäßen Entschuldigung und liegt im Verantwortungsbereich des Lernenden
    bzw. seiner gesetzlichen Vertreter. Ein Regelverstoß führt zu unentschuldigten Fehlzeiten
    und beeinflusst die Leistungsbewertung.
  • Für voraussehbare Termine (z. B. Vorstellungsgespräche unvermeidbare Arzttermine,
    dringende Familienangelegenheiten etc.) beantragen Sie frühzeitig (grundsätzlich 1
    Woche vorher) eine Beurlaubung bei Ihrer Klassenleitung. Arzttermine legen Sie bitte nur
    in die Unterrichtszeit, wenn es zwingend erforderlich ist.
  • Ein unvermeidbares Verlassen der Schule vor Unterrichtsende ist bei den Lehrkräften zu
    beantragen. Das konkrete Verfahren für Ihren Bildungsgang erfahren Sie von der
    Klassenleitung.
  • Unmittelbar vor und nach den Ferien gilt ein grundsätzliches Beurlaubungsverbot. Über
    Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung.

4. Sauberkeit und Ordnung
Bitte halten Sie im Bereich der Schule Sauberkeit und Ordnung, besonders im Klassen und
Aufenthaltsraum, auf dem Schulhof und den Toiletten. Die Toiletten sind während der
Unterrichtszeit verschlossen.

Das Essen während der Unterrichtszeit ist aus Gründen der Reinhaltung nicht gestattet.

Bitte stellen Sie nach der letzten Unterrichtsstunde die Stühle hoch und schließen Sie die
Fenster.


5. Rauchen

Im Interesse des Nichtraucherschutzes ist das Rauchen im Schulgebäude und auf dem
Schulgelände gesetzlich verboten!


6. Keine Toleranz gegenüber Drogen

Bitte beachten Sie, dass es am LudwigErhardBerufskolleg keinerlei Toleranz gegenüber
Drogendelikten gibt. Sollten Sie im Schulbereich oder bei schulischen Veranstaltungen (z. B.
Klassenfahrten) beim Konsum von oder beim Handel mit Drogen überführt werden, erfolgt
die Entlassung von der Schule gemäß Schulgesetz. Dies gilt unabhängig vom Grad der
konkreten Gesundheitsgefährdung.


7. Keine Waffen auf dem Schulgelände

Waffen und waffenähnliche Gegenstände (z. B. Messer, Laserpointer etc.) sind auf dem
Schulgelände verboten.


8. Benutzung von Mobilfunkgeräten

Soweit von der Lehrkraft für schulische Zwecke nicht ausdrücklich erlaubt müssen Sie
Mobilfunkgeräte (Handy, Smartphone etc.) und ähnliche Geräte während des Unterrichts
stummgeschaltet in der Schultasche aufbewahren. Bei Nichtbefolgung ist die Lehrkraft laut
Schulgesetz berechtigt, technische Geräte vorübergehend einzuziehen. Ton und
Bildaufzeichnungen von Personen im Schulbereich sind ohne Genehmigung der Schulleitung
strengstens untersagt. Die Anfertigung und Verbreitung sind Straftatbestände und werden
zur Anzeige gebracht.


9. Umgang mit der schulischen EDV

Die schulische EDV ist verantwortungsvoll zu nutzen. Das Herunterladen und/oder Speichern
schulfremder Software auf schulischen Rechnern ist unzulässig. Weitere Einzelheiten werden
in einer Nutzungsordnung festgelegt.


10. Parken von Kraftfahrzeugen

Die Parkplätze auf dem Schulgelände sind den Lehrkräften sowie externen Besuchenden
vorbehalten. Sie finden auf dem hinteren Parkplatz am „Sportpark Nord“ ausreichenden
Parkraum.


Verstöße gegen diese Schulordnung

Verstöße gegen diese Schulordnung ziehen die im Schulgesetz (§ 53 Schulgesetz) geregelten
erzieherischen Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen nach sich. Neben den im Schulgesetz aufgezählten Maßnahmen gehört hierzu auch die Übernahme von
Reinigungsdiensten im Schulbereich.

Gegebenenfalls folgen auch strafrechtliche Konsequenzen.

Schüler haften für jegliche fahrlässige oder vorsätzliche Personen und Sachbeschädigung.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

Die Schulkonferenz

 

Bankkaufmann / Bankkauffrau

Sie haben einen Ausbildungsvertrag zum/zur Bankkaufmann/Bankkauffrau mit einem Kreditinstitut im Raum Bonn abgeschlossen. Dazu gratulieren wir und wünschen Ihnen schon heute viel Erfolg in diesem begehrten Ausbildungsberuf. Ihre Bemühungen wollen wir als zuständige Berufsschule tatkräftig unterstützen. Die folgenden Hinweise sollen Sie mit den wichtigsten Bestimmungen des Bildungsganges vertraut machen.

» Ausbildungsprofil

» Die Berufsschule

» Prüfungswesen

» Auslandspraktikum

» Ansprechpartner

» Informationen für Ausbildungsleiter

Ausbildungsprofil

Der Bankkaufmann/die Bankkauffrau ist in allen Geschäftsbereichen der Kreditinstitute tätig.
In der 2,5-jährigen Ausbildung (Verkürzung u. U. möglich) , die an den Lernorten Betrieb und Berufsschule stattfindet, werden die folgenden beruflichen Fähigkeiten vermittelt:

  • beraten Kunden bei der Wahl der Kontoart,
  • wickeln nationalen und internationalen Zahlungsverkehr für Kunden ab,
  • beraten Kunden über Nutzungsmöglichkeiten von Konten,Beratung
  • bearbeiten Kundenaufträge im Rahmen der Kontoführung,
  • beraten Kunden über verschiedene Zahlungsverkehrsprodukte,
  • beraten Kunden über Anlagen auf Konten,
  • beraten Kunden über Anlagemöglichkeiten in Wertpapieren,
  • bearbeiten Wertpapierorders,
  • verkaufen Geldanlageprodukte,
  • beraten Kunden über Finanzierungen,
  • beurteilen Sicherheiten und bearbeiten Sicherungsvereinbarungen,
  • schätzen Kreditrisiken ein,
  • wirken bei der Bearbeitung von Krediten mit,
  • werten Geschäftsvorgänge mit Hilfe des betrieblichen Rechnungswesens aus,
  • beurteilen Kosten und Erlöse einer Kundenbeziehung,
  • bearbeiten Aufgaben unter Einsatz von Informations- und Kommunikationssystemen,
  • verfügen über Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie über Problemlösungs- und Entscheidungsfähigkeit.

Die Berufsschule

Der schulische Teil der Ausbildung erfolgt am Ludwig-Erhard-Berufskolleg Bonn in der Form des Blockunterrichts. Die Auszubildenden besuchen in jedem Ausbildungsjahr zweimal für jeweils ca. 6 Wochen die Berufsschule. Am Ende des zweiten 6-Wochen-Blocks erhalten Sie ein Jahreszeugnis. Die Noten in den einzelnen Fächern sollen Sie und Ihren Ausbildungsbetrieb über Ihren Leistungsstand informieren.

Die Stundentafel und damit auch das Zeugnis haben folgenden Inhalt:

I. Berufsübergreifender Bereich
– Deutsch
– Politik
– Religion
– Sport

II. Berufsbezogener Bereich
– Allgemeine Wirtschaftslehre
– Bankbetriebslehre
– Rechnungswesen
– Wirtschaftsinformatik/Organisationslehre

III. Wahlbereich (alternativ)
– Wirtschaftsenglisch oder
– Versicherungslehre oder
– Steuerlehre oder
– Stütz- und Förderkurs

Die Auszubildenden haben den schulischen Teil ihrer Ausbildung erfolgreich absolviert, wenn die Leistungen in allen Fächern mit mindestens ausreichend bewertet werden oder in nicht mehr als einem Fach mangelhaft sind. Die Auszubildenden erhalten ein Berufsschulabschlusszeugnis.

Prüfungswesen

Unabhängig von der Berufsschule ist während der Ausbildung eine Zwischenprüfung
und am Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung zu absolvieren. Zuständige
Stelle hierfür ist die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg.

1. Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes findet im zweiten Ausbildungsjahr eine
schriftliche Zwischenprüfung statt. Sie erstreckt sich auf die bis dahin im Betrieb
und in der Berufsschule vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden
Prüfungsgebieten:

– Kontoführung und Zahlungsverkehr,
– Anlage auf Konten,
– Wirtschafts- und Sozialkunde.

2. Abschlußprüfung

Am Ende der Ausbildung wird eine Abschlussprüfung in schriftlicher und mündlicher
Form absolviert, die sich auf folgende Prüfungsgebiete erstreckt:

schriftlicher Teil:
– Bankwirtschaft
– Rechnungswesen und Steuerung
– Wirtschafts- und Sozialkunde

mündlicher Teil:
– Durchführung eines Beratungsgespräches

Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in drei der vier
Prüfungsfächer mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Bei
der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die Prüfungsfächer Bankwirtschaft
und Kundenberatung das doppelte Gewicht. Die Auszubildenden erhalten ein
Berufsabschlusszeugnis „ Bankkaufmann/Bankkauffrau“ der IHK.

Auslandspraktikum

Lust auf ein mehrwöchiges Praktikum im europäischen Ausland?

Über Erasmus+ können solche Auslandspraktika möglich gemacht werden. Neugierig geworden?

Kontaktieren Sie hier Ihren Ansprechpartner.

Schulische Ansprechpartner

Herr StD Oelmeier (Bildungsgangleiter)
Herr OStD Dörr, (Schulleiter)
Frau StD’in Thomann (stellv. Schulleiterin)

Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau

Sie haben einen Ausbildungsvertrag zum/zur Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau abgeschlossen. Damit Sie erfolgreich diesen begehrten Ausbildungsberuf absolvieren, wollen wir Sie als zuständige Berufsschule tatkräftig unterstützen.

Den Abschluss „Immobilienkaufmann“ bzw. „Immobilienkauffrau“ erwerben Sie am Ende Ihrer dualen Ausbildung durch das Bestehen einer Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Den Berufsschulabschluss erhalten Sie parallel am Ludwig-Erhard-Berufskolleg in Bonn, sofern Sie die Anforderungen erfüllt haben.

Die folgenden Hinweise machen Sie mit den wichtigsten Bestimmungen des Bildungsganges vertraut.

» Ausbildungsprofil

» Berufsschule

» Prüfungswesen

» Informationen für Ausbilder und Auszubildende

» Bildungspartner

» Aus dem Schulleben der Immobilienkaufleute …

» Auslandspraktikum

» Ansprechpartner

Ausbildungsprofil

Die Ausbildung ist zwar nicht an einen bestimmten Schulabschluss gebunden, doch legen fast alle Betriebe Wert auf einen guten Bildungsabschluss (z. B. Abitur, Höhere Handelsschule). Auch bevorzugen die Unternehmen volljährige Interessenten/Interessentinnen mit Führerschein. Viele Termine müssen nämlich außer Haus wahrgenommen werden (z. B. Wohnungsbesichtigungen). Daher sollten Sie auch Spaß am Umgang mit Kunden haben und selbstbewusst auftreten.

Im Rahmen Ihrer Ausbildung erwerben Sie verschiedene Kompetenzen und nehmen unterschiedliche Aufgaben wahr, die sich an den jeweiligen Schwerpunkten Ihres Ausbildungsbetriebes orientieren. Diese Schwerpunkte können wie folgt aussehen:

Immobilienkaufleute…

  • erwerben, veräußern und vermitteln Immobilien,
  • vermieten und bewirtschaften Immobilien,
  • begründen und verwalten Wohnungs- und Teileigentum,
  • betreuen Neubau, Modernisierung und Sanierung von Immobilien,
  • entwickeln immobilienbezogene Dienstleistungen,
  • entwickeln unternehmens- und kundenbezogene Finanzierungskonzepte,
  • analysieren den Immobilienmarkt und setzen Marketingkonzepte um,
  • organisieren und steuern das technische Gebäudemanagement und
  • beraten Kunden

Vor diesem Hintergrund sind Immobilienkaufleute in verschiedenen Geschäftsbereichen der Immobilienwirtschaft tätig, unter anderem

  • bei Immobilienmaklern,
  • in Immobilienabteilungen von Banken, Bausparkassen, Versicherungen, Industrie- und Handelsunternehmen,
  • in Wohnungsunternehmen,
  • bei Bauträgern und Projektentwicklern,
  • bei Grundstücks-, Vermögens- und Wohnungseigentumsverwaltungen.

Je nach Geschäftsbereich wählen Sie im Einvernehmen mit Ihrem Ausbildungsbetrieb zwei Schwerpunkte aus den nachfolgenden 5 Qualifikationseinheiten aus:

  • Gebäudemanagement
  • Maklergeschäft
  • Steuerung und Kontrolle im Unternehmen
  • Bauprojektmanagement
  • Wohnungseigentumsverwaltung

Nach bundesweiter Ausbildungsordnung beträgt die Dauer Ihrer Ausbildung grundsätzlich drei Jahre. Unter besonderen Umständen und im Einvernehmen mit Ihrem Ausbildungsbetrieb können auch verkürzte Ausbildungsverträge von 2 oder 2,5 Jahren abgeschlossen werden (z.B. für Umschüler oder Auszubildende mit besonderen schulischen oder praktischen Vorkenntnissen).

Es gibt für Auszubildende mit dreijährigem Vertrag die Option, ein halbes Jahr vorzeitig zur Prüfung zugelassen zu werden. Die IHK kann dies genehmigen, sofern Ausbildungsbetrieb und Berufsschule zustimmen. Die Zulassung hängt im Wesentlichen von den erbrachten Leistungen ab.

Berufsschule

Den schulischen Teil Ihrer Ausbildung absolvieren Sie am Ludwig-Erhard-Berufskolleg Bonn an zwei Tagen pro Woche. An den Ferientagen erfolgt die praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb.

Der berufsübergreifende Lernbereich umfasst insgesamt vier Fächer:

  • Deutsch/Kommunikation,
  • Politik/Gesellschaftslehre,
  • Sport/Gesundheitslehre sowie
  • Religion.

Der berufsbezogene Lernbereich umfasst die Fächer:

  • Immobilienwirtschaft,
  • kaufmännische Steuerung und Kontrolle,
  • Wirtschafts- und Berufsprozesse sowie
  • fremdsprachliche Kommunikation (Englisch)

All diese Fächer decken insgesamt 13 Lernfelder ab, die nach aktuellem Lehrplan des Landes NRW wie folgt lauten:

1. Die Berufsausbildung selbstständig mitgestalten
2. Die Immobilienunternehmen repräsentieren
3. Werteströme und Werte erfassen und dokumentieren
4. Wohnräume vermieten
5. Wohnräume verwalten und Bestände pflegen
6. Gewerbliche Objekte bewirtschaften
7. Grundstücke erwerben und entwickeln
8. Bauprojekte entwickeln und begleiten
9. Wohnungseigentum begründen und verwalten
10. Immobilien vermitteln und mit Immobilien handeln
11. Immobilien finanzieren
12. Gesamtwirtschaftliche Einflüsse bei immobilienwirtschaftlichen Entscheidungen berücksichtigen
13. Jahresabschlussarbeiten vornehmen und Informationen zur Unternehmenssteuerung bereitstellen

Grundsätzlich ist der Unterricht am Ludwig-Erhard-Berufskolleg Bonn kostenfrei. Lediglich für Lehrmaterialien ist ein Betrag zu entrichten.

Prüfungswesen

Unabhängig von der Berufsschule ist während der Ausbildung eine Zwischenprüfung und am Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung zu absolvieren. Zuständige Stelle hierfür ist die Industrie- und Handelskammer.

Die Zwischenprüfung erfolgt nach ca. 1 bis 1,5 Jahren und wird bundesweit für alle angehenden Immobilienkaufleute an einem von den IHKs festgelegten Termin zeitgleich durchgeführt. Sie besteht aus einer 120-minütigen schriftlichen Prüfung in Multiple-Choice-Form.

Die Abschlussprüfung als „Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau“ erfolgt nach ca. 2 bis 3 Jahren – je nach Ausbildungsdauer – und wird ebenfalls von den Industrie- und Handelskammern bundesweit zeitgleich durchgeführt.

Die Abschlussprüfung besteht einerseits aus einer schriftlichen Theorieprüfung in den 3 Fächern:

  • Immobilienwirtschaft  (180 Minuten, ca. 8 ungebundene Aufgaben)
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle  (90 Minuten, gebundene „Multiple-Choice“-Aufgaben)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde  (60 Minuten, gebundene „Multiple-Choice“-Aufgaben)

Andererseits werden Sie auch eine praktische/mündliche Prüfung in Form eines Gesprächs absolvieren. Bereits im Ausbildungsvertrag legen Sie im Einvernehmen mit dem Ausbildungsunternehmen fest, in welchen beiden Wahlqualifikationseinheiten Ihr Ausbildungsschwerpunkt liegt. Nur in diesen beiden Wahlqualifikationen werden Sie mündlich/praktisch von der Kammer geprüft.

Auf alle Prüfungen bereiten wir Sie am Ludwig-Erhard-Berufskolleg gezielt vor!

Rechtzeitig vor Ihrer schriftlichen Abschlussprüfung bieten wir Ihnen über den Zeitraum einer Woche eine kostenfreie Prüfungsvorbereitung an.

Auch auf die mündliche/praktische IHK-Prüfung bereiten wir Sie gesondert vor. Dieses Training richten wir an den beiden in Ihrem Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationseinheiten aus.

Informationen für Ausbilder und Auszubildende

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbilder nach Abschluss des Ausbildungsvertrages direkt beim LEB!

Benutzen Sie hierzu bitte das auf dieser Homepage vorbereitete Formular.

Einschulung

Die Einschulung findet grundsätzlich zum Schuljahresbeginn im Anschluss an die Sommerferien NRW statt.

Bücherliste

Die Bücherliste wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Ausbildersprechtag

Einmal jährlich, üblicherweise im Februar, findet ein Ausbildersprechtag statt.

Darüber hinaus können Sie die Lehrer gern jederzeit zu Gesprächen kontaktieren.

Bildungspartner

Der BVI  Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V.  vertritt seit 1983 professionelle Unternehmen aus dem Bereich der Immobilienverwaltung und gehört zu den Bildungspartnern unserer Schule. Das Know-how des Verbandes hilft den rund 800 Mitgliedsunternehmen, die bestmöglichen Angebote für die Eigentümer zu erstellen und deren Immobilienvermögen zu erhalten und zu vermehren.

 

Der Immobilienverband Deutschland IVD West e.V.  vertritt und fördert die Interessen der Mitglieder. Als moderner Dienstleister engagiert er sich für die im Verband zusammengeschlossenen Immobilienmakler, Sachverständige und Immobilienverwalter, um ihren Arbeitsalltag unkomplizierter und unbürokratischer zu gestalten. Als Regionalverband macht er sich dafür stark, dass die Mitglieder weiterhin erfolgreich und zukunftssicher arbeiten können.

 

An der Fachhochschule des Mittelstandes (FHM) wird den Studierenden nicht nur wissenschaftlich fundiertes Fachwissen vermittelt, sondern darüber hinaus ein geschützter Rahmen angeboten, um sich selbst weiterzuentwickeln und wirtschaftliches sowie unternehmerisches Denken und Handeln zu erlernen. Als „kompetenzorientierte Hochschule“ zielt die gesamte Lehre an der FHM darauf ab, die Studierenden beruflich und akademisch handlungsfähig und somit fit für die Herausforderungen der Arbeitswelt zu machen.

Zum gemeinsamen Flyer von FHM und LEB

 

AUS DEM SCHULLEBEN …

»   Fachwissen und Social Skills für den Nachwuchs in der Immobilienbranche

»   Haus am See – Ausgabe der Abschlusszeugnisse für angehende Immobilienkaufleute

»   Britische Delegation am Ludwig-Erhard-Berufskolleg

»   Was erwartet Auszubildende in einer Zwischenprüfung?

»   Andere Länder, andere Sitten

»   Betriebsbesichtigung bei Josef Küpper Söhne GmbH

»   „Welche Heizung ist die beste?“

»   Praxisorientierte Ausbildung angehender Immobilienkaufleute

»   Erfolgreicher Start der Immobilienkaufleute

Auslandspraktikum

Lust auf ein mehrwöchiges Praktikum im europäischen Ausland?

Über Erasmus+ können solche Auslandspraktika möglich gemacht werden. Neugierig geworden?

Kontaktieren Sie hier Ihren Ansprechpartner.

ANSPRECHPARTNER

Frau Andrea Schmitz-Fehst, StDin (Bildungsgangleiterin)

Herr Hans-Joachim Dörr, OStD (Schulleiter)

Frau Heike Thomann, StD’in (stellv. Schulleiterin)

Kaufmann / Kauffrau – Versicherung und Finanzanlagen

Es handelt sich um eine berufsbegleitende schulische Ausbildung, die mit Teilzeitunterricht angeboten wird.

» Bildungsgang

» Anmeldung

» Lehrbücher

» Auslandspraktikum

» Aktuelle Links

Bildungsgang

BeratungDas Ludwig-Erhard-Berufskolleg in Bonn bietet Ihnen eine berufsbegleitende schulische Ausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen an.
Unsere Schule bietet Teilzeitunterricht an. Der Teilzeitunterricht findet an 2 Vormittagen in der Woche statt. Der sogenannte „ Überbetrieblichen Unterricht“, der vom Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft in Köln organisiert wird, ergänzt die betriebliche und schulische Ausbildung. Die Ausbildungsdauer beträgt generell 3 Jahre, in verkürzter Form 2,5 Jahre. Die Berufsabschlussprüfung wird vor der IHK Bonn/Rhein-Sieg abgelegt.

Anmeldung

Die Anmeldung der Auszubildenden erfolgt über das Sekretariat der Schule. Ein Anmeldeformular für die Anmeldung durch den Ausbilder gibt es auch zum Download hier.

Lehrbücher

Eine Liste der anzuschaffenden Lehrbücher wird in der Regel den Ausbildungsbetrieben nach der Anmeldung zugesendet oder spätestens am Einschulungstag den Auszubildenden ausgehändigt.

Aktuelle Links

Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft:
http://www.bwv-online.de
http://www.azubi-welt.de

Verlag Versicherungswirtschaft:
http://www.vvw.de

Auslandspraktikum

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Schulische Ansprechpartner

Herr StD Gores (Bildungsgangleiter)
Herr OStD Dörr (Schulleiter)
Frau StD’in Thomann (stellv. Schulleiterin)

Steuerfachangestellte(r)

Ein anspruchsvoller und zukunftsweisender Beruf Logo der Steuerabteilung am LEB Bonn
Gutes Recht – von Mensch zu Mensch. Als Steuerfachangestellte/r verhelfen Sie den Menschen zu ihrem guten Recht – zu ihrem Steuerrecht! Denn auf diesem Gebiet sind Sie der qualifizierte Ansprechpartner. Als Mitarbeiter in der Steuerberatungskanzlei arbeiten Sie weitgehend selbständig für Mandanten aus Industrie, Handel, Dienstleistung und aus dem Privatbereich. Sie werden unterstützend auf den Gebieten der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen tätig. Später helfen Sie zudem mit bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und fertigen die zugehörigen Unternehmenssteuererklärungen an.

Sie erlernen einen der anspruchsvollsten Berufe im Bereich der kaufmännischen Ausbildung und sind mit Abschluss der Berufsausbildung zukunftsweisend qualifiziert.

Als Fachmann und Fachfrau für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuerrecht haben Sie hervorragende Chancen in einem Beruf mit Zukunft, sowohl in den Steuerberatungskanzleien als auch in der Privatwirtschaft sowie im öffentlichen Dienst. Zudem sind die Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten – bis hin zur Steuerberaterin/zum Steuerberater – vielseitig und gut realisierbar. Ebenso bietet die zunehmende Digitalisierung in den steuerberatenden Berufen neue Herausforderungen, um sich zu professionalisieren.

Fühlen Sie sich angesprochen? Dann führt Sie der Beruf als Steuerfachangestellte/r auch zum Ludwig-Erhard-Berufskolleg – denn doppelt hält besser: „Praxis & LEB“ …

» Anforderungsprofil

» Ausbildung

» Aufnahmevoraussetzung

» Ausbildungsdauer

» Prüfungen

» Abschlüsse

» LEB Plus+

» Zertifikat

» Perspektiven

» Anmeldung

» Auslandspraktikum

» Ansprechpartner

Anforderungsprofil

BeratungDer künftige Steuerfachangestellte sollte folgende Eigenschaften unbedingt mitbringen:

Spaß ..

  • an Gesetzen und Fachliteratur
  • an Zahlen und Daten
  • an selbständigem und verantwortlichem Arbeiten
  • an sicherem Umgang mit Menschen
  • an ständiger Weiterbildung

Gute schulische Vorbildung …

  • empfehlenswert sind Fachhochschulreife (Höhere Berufsfachschule/HöHa) oder Abitur
  • ein überdurchschnittlich guter Real- oder Hauptschulabschluss ist als Einstiegsvoraussetzung ebenso geeignet

Aufnahmevoraussetzung

Um Steuerfachangestellte(r) zu werden, benötigen Sie zunächst einen Ausbildungsplatz im steuerberatenden Beruf, der durch einen gültigen Ausbildungsvertrag zwischen Ihnen und dem Ausbildungsbetrieb nachgewiesen wird. Dieser Vertrag wird bei der zuständigen Steuerberaterkammer in Köln eingetragen. Ihr Ausbildungsbetrieb meldet Sie sodann bei der Berufsschule an. Sie können sich also nicht selbst bei der Berufsschule anmelden, sondern dies erledigt Ihr Ausbildungsbetrieb für Sie.

Ausbildung

Die dualen Partner der Berufsausbildung teilen sich die theoriebezogenen und praxisbezogenen Anteile der Ausbildung der künftigen Steuerfachangestellten.

Die schulische Ausbildung am Ludwig-Erhard-Berufskolleg erfolgt in Teilzeitform an zwei Unterrichtstagen in der Woche.

Zum 01.08.2023 tritt die Neuordnung der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten in Kraft. Damit verbunden sind weitreichende Veränderungen zur vorhergehenden Ausbildung in Schule und Praxis sowie in der Prüfung. Dies schlägt sich nieder in einem neuen Bildungsplan, einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf diese neuen Regelungen

Theorie

Das Ludwig-Erhard-Berufskolleg der Stadt Bonn übernimmt schwerpunktmäßig die theoretische Ausbildung in den berufsbezogenen Fächern:

Steuerrechtliche Sachverhalte
(Steuerlehre)
  • Bei der Wahrung von Interessen der Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung mitwirken und steuerlich relevante Vorgänge der Mandanten begründet zuordnen sowie die Grundlagen der Einkunftsermittlung darstellen
    Bei der Ermittlung der Einkünfte mitwirken
  • Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen erstellen und -bescheide prüfen
  • Umsatzsteuerlich relevante Geschäftsvorfälle der Mandanten auf ihre Steuerbarkeit und Steuerpflicht überprüfen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen / -erklärungen erstellen und Bescheide prüfen
  • Gewerbesteuererklärungen erstellen und Steuerbescheide prüfen
Finanzwirtschaftliche Prozesse
(Rechnungswesen)
  • Werte und Wertströme im Mandantenauftrag erfassen und dokumentieren
  • Im Mandantenauftrag Geschäftsvorfälle aus betrieblichen Funktionsbereichen er-fassen und dokumentieren
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Mandanten vornehmen und buchen
  • Beim Erstellen von Jahresabschlüssen mitarbeiten
  • Beim Auswerten und Interpretieren von Jahresabschlüssen unter Einschluss mikro- und makroökonomischer Kriterien mitwirken
Wirtschafts- und Sozialprozesse
(Allgemeine Wirtschaftslehre)
  • Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und am Wirtschaftsleben teilnehmen
  • Arbeitsentgelte berechnen und buchen
  • Beratungen von Mandantinnen und Mandanten im Team mitgestalten

Fremdsprachliche Kommunikation
(Englisch)

  • Erwerb kommunikativer fremdsprachlicher Kompetenzen ausgerichtet an beruflichen Handlungsfeldern

Folgende Unterrichtsfächer zählen zum berufsübergreifenden Bereich::

  • Deutsch
  • Religionslehre
  • Politik
  • Sport


Um dem Prozess der Digitalisierung und des Einsatzes künstlicher Intelligenz Rechnung zu tragen, sind an geeigneter Stelle Bestanteile des Unterrichts:

  • Anwendung verschiedener Standardsoftware
  • Lösung berufsbezogener Aufgaben mit Hilfe branchenspezifischer Software

Praxis

Die Praxis ist in der jeweiligen Steuerberatungskanzlei schwerpunktmäßig mit folgenden Aufgaben besetzt:

  • Erledigung von Buchführungsaufgaben
  • Bearbeitung von Steuererklärungen
  • Fertigung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Mitwirkung bei der Fertigung von Jahresabschlüssen

 

Ausbildungsdauer

Die regelmäßige Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre; sie kann bei entsprechender schulischer Vorbildung von Anfang an bis auf zweieinhalb Jahre verkürzt oder auch während der Ausbildung – bei entsprechender Leistung – durch vorzeitige Prüfungszulassung früher beendet werden. Bei einer entsprechenden beruflichen Vorbildung ist sogar eine Verkürzung der Ausbildung auf zwei Jahre möglich.

Prüfungen

Die Zwischenprüfung findet ca. 1,5 Jahre nach Ausbildungsbeginn (im 4. Ausbildungshalbjahr) statt.

Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Diese umfasst drei schriftliche Prüfungsbereiche:

  • „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“
  • „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“
  • „Wirtschafts- und Sozialkunde“

    sowie einen mündlichen Prüfungsbereich:

  • „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“.

Zuständige Stelle für beide Prüfungen ist die Steuerberaterkammer Köln.

Abschlüsse

Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zum/zur Steuerfachagestellten erwerben Sie zum einen ein Berufsschulabschlusszeugnis der Berufsschule über Ihre schulischen Leistungen und zum anderen erhalten Sie das Zeugnis der Steuerberaterkammer Köln über Ihre Prüfungsleistungen (Berufsabschlusszeugnis), die Sie im Rahmen der Abschlussprüfung erbracht haben. Außerdem erhalten Sie von Ihrem Ausbildungsbetrieb ein Arbeitszeugnis über Ihre Tätigkeiten und wunschgemäß auch über Ihre Leistungen während der praktischen Ausbildung.

Zusätzlich zu Ihrem Berufsschulabschluss wird Ihnen – bei entsprechenden Leistungen und/oder Nachweisen – gegebenenfalls ein höherwertiger Bildungsabschluss bescheinigt.

Auszubildende, …

  • die bisher über den Hauptschulabschluss Typ A verfügen, können den mittleren Bildungsabschluss (Fachoberschulreife – FOR) erwerben,
  • die bisher über den Hauptschulabschluss Typ B oder über den mittleren Bildungsabschluss (Fachoberschulreife – FOR) verfügen, können – sofern noch nicht erreicht – den Qualifikationsvermerk für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erhalten.

LEB Plus+

Sie können Ihre Berufsschule frei wählen. Warum sollten Sie sich für uns entscheiden?

Wir bieten Ihnen …

  • eine praxisorientierte Ausbildung im Fach Rechnungswesen mit unseren Projekten „Fibu-Praxistage“ sowie
    „Lohn- und Gehaltstage“ (diese Projekte werden durch unseren Bildungspartner DATEV sowie durch die Steuerberaterkammer Köln unterstützt),
  • eine hohe Fachkompetenz der im Bildungsgang eingesetzten Lehrkräfte, die sich kontinuierlich fortbilden,
  • individuelle Förderung (z. B. wenn sich das Erreichen Ihrer Ausbildungsziele schwierig gestaltet oder wenn Sie eine vorzeitige Abschlussprüfung anstreben),
  • Berufs- und Kompetenzorientierung (Best Practice Education – Gütesiegel der DATEV e. G.),
  • regelmäßiges Angebot einer eigenen Klasse für zweieinhalbjährige (verkürzte) Ausbildungsverhältnisse,
  • gut funktionierende Partnerschaft mit der Steuerberaterkammer Köln und unserem Bildungspartner DATEV,
  • eine langjährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Ausbildungskanzleien.

Zertifikat

Best Practice Education, das Gütesiegel der DATEV eG.

 

Perspektiven

Das Steuerwesen hat Tradition. Das Thema „Steuern“ ist fast so alt wie die Menschheit. Es wird auch in Zukunft eine wesentliche Rolle spielen. Neue Märkte, neue Steuergesetze und neue Aufgabenbereiche kennzeichnen das zukunfts-sichere Berufsbild. Steuerfachangestellte können also auch in Zukunft davon ausgehen, in den Kanzleien von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut zu werden.

Je nach Neigung können Sie sich in verschiedenen Bereichen weiterbilden:

Liegt Ihr Interesse eher im Bereich der Lohnbuchhaltung, so besteht bereits nach einer einjährigen Praxis die Möglichkeit, an der Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten Lohn und Gehalt teilzunehmen.

Sehen Sie Ihre Begabung hingegen stärker im Bereich des Rechnungswesens, so ist nach dreijähriger Berufspraxis die Fortbildung zum Bilanzbuchhalter für Sie eine Aufstiegsmöglichkeit.

Liegt Ihr Interesse im Bereich des externen und internen Rechnungswesens mit den Schwerpunkten Bilanzierung, Controlling sowie integrierter Unternehmensplanung betsht bereits nach zweijähriger Praxis die Möglichkeit an der Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling teilzunehmen.

Liegt Ihnen das Steuerrecht besonders am Herzen, können Sie nach Abschluss der Ausbildung und einer Berufspraxis von drei Jahren bei einem Angehörigen des steuerberatenden Berufs an der Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt teilnehmen. Nach einer zehnjährigen hauptberuflichen Tätigkeit als Steuerfachangestellte bzw. schon nach sieben Jahren – wenn Sie eine Prüfung zum Steuerfachwirt abgelegt haben – können Sie sogar selbst Steuerberater werden, wenn Sie die Steuerberaterprüfung erfolgreich ablegen.

Sie können sich damit vom Angestellten zum Selbstständigen entwickeln. Gut ein Drittel derer, die die Steuerberaterprüfung ablegen, haben den Weg über die Ausbildung zum Steuerfachangestellten zurückgelegt. Als selbständige Steuerberaterin oder Steuerberater steht Ihnen damit der Weg zur eigenen Kanzlei offen.

Entsprechende Aus- und Fortbildungsangebote finden Sie u. a. bei den Bildungseinrichtungen der Berufsorganisationen, vor allem den Verbänden.

Anmeldung (nur durch den Ausbildungsbetrieb möglich)

Zum Anmeldeformular der Steuerfachangestellten am Ludwig-Erhard-Berufskolleg geht es hier.

Ansprechpartner

Weitere Informationen sind u.a. bei den dualen Partnern, über die Nachwuchsseiten der Bundessteuerberaterkammer , der Steuerberaterkammer Köln und bei unserem Bildungspartner, der DATEV eG in Nürnberg, erhältlich.

Konkrete Fragen können Sie richten an:

Ludwig-Erhard-Berufskolleg der Stadt Bonn
Kölnstr. 235, 53117 Bonn
Tel. 0228/777047
Abt. Steuerfachangestellte/r
Bildungsgangleiterin (komm.): Frau OStR´in Petra Graaf

Steuerberaterkammer Köln,STBK Köln
Gereonstr. 34, 50670 Köln
Tel. 0221/33643-0 Frau Grund
E-Mail: mail@stbk-koeln.de
Homepage: http://www.stbk-koeln.de

 

Neue Ebene…

Auslandspraktikum

Lust auf ein mehrwöchiges Praktikum im europäischen Ausland?

Über Erasmus+ können solche Auslandspraktika möglich gemacht werden. Neugierig geworden?

Kontaktieren Sie hier Ihren Ansprechpartner.

Kaufmann für Büromanagement

Als Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement steht ihnen ein breites Tätigkeitsfeld offen. Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Ausbildung können Sie als Bürosachbearbeiter/in sowohl in den öffentlichen Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie in Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts als auch in der privaten Wirtschaft arbeiten.

Auf der Grundlage von betriebs- und volkswirtschaftlichen Kenntnissen setzen Sie Lösungen mit Hilfe der Tabellenkalkulation und Textverarbeitung um. Dabei können Sie im Bereich des Personal- und Finanzwesens, der Kommunikationsübermittlung und Sachbearbeitung der mittleren Beschäftigungsebene des öffentlichen Dienstes beschäftigt sein.

Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag mit einer Bundesbehörde oder deren nachgelagerten Behörden im Raum Köln / Bonn abgeschlossen haben, dann werden wir Sie als zuständige Berufsschule tatkräftig unterstützen, Ihr Ausbildungsziel bestmöglich zu erreichen.

Im Folgenden finden Sie weitreichende Informationen über den Bildungsgang am Ludwig-Erhard-Berufskolleg.

» Inhaltliche Schwerpunkte der Berufsausbildung

» „Lernorte“ der Ausbildung und Organisationsform

» Lernort Ludwig-Erhard-Berufskolleg

» Prüfungen

» Bücherliste

» Informationen zum aktuellen Einschulungstag

» Blockzeiten für die Jahre 2022 – 2024

» Blockzeiten für die Jahre 2024 – 2026

» Auslandspraktikum

» Ansprechpartner

1. Inhaltliche Schwerpunkte der Berufsausbildung

Die Ausbildungsdauer beträgt grundsätzlich drei Jahre. Anders als in anderen Berufen des öffentlichen Dienstes gibt es keine Zugangsvoraussetzungen nach schulischen Bildungsabschlüssen. Vom Hauptschüler mit qualifiziertem Abschluss über den Realschüler oder den (Höheren) Handelsschüler bis zum Abiturienten kann sich grundsätzlich jeder bei einer Behörde bewerben.

Die wesentlichen Ausbildungsinhalte des Kaufmanns / der Kauffrau für Büromanagement lassen sich wie folgt skizzieren:

  • Allgemeine Wirtschaftslehre (betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Inhalte)
  • BüroberufInformationswirtschaft (Arbeit mit Office-Programmen wie der Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Präsentationsprogrammen)
  • Büro-/Verwaltungsorganisation
  • Haushalts- und Rechnungswesen
  • Personalwesen
  • Staats- und Verwaltungsrecht
  • Fremdsprache (Englisch)

Wahlqualifikationen

In Ihrer zweiten Ausbildungshälfte erhalten Sie zudem vertiefte Kenntnisse von Praxis und Theorie in zwei von gemeinsam mit Ihrer Behörde vertraglich festgelegten Wahlqualifikationen aus den Bereichen

  • Assistenz- und Sekretariatswesen
  • Verwaltung und Recht
  • Öffentliche Finanzwirtschaft
  • Personalwirtschaft

2. „Lernorte“ der Ausbildung

Wenn Sie in der öffentlichen Verwaltung als Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement ausgebildet werden, dann werden die Ausbildungsinhalte im Rahmen des dualen Systems in Ihrer Ausbildungsbehörde, der Berufsschule und der dienstbegleitenden Unterweisung beim Bundesverwaltungsamt in Köln vermittelt.

3. Lernort LEB

Die Ausbildung am Ludwig-Erhard-Berufskolleg erfolgt in der Form eines Blockunterrichts. Als Auszubildende/r besuchen Sie in jedem Ausbildungsjahr die Berufsschule jeweils zweimal für ca. sechs Wochen. Am Ende des jeweils zweiten Sechs-Wochen-Blocks wird ein Zeugnis ausgestellt, welches die Leistungen des gesamten Schuljahres zum Ausdruck bringt.

Während Ihrer Berufsschulzeit werden Ihnen Kenntnisse und Fähigkeiten in den Gebieten der allgemeinen Wirtschaftslehre (inklusive Personalwesen, Rechnungswesen und Informationswirtschaft) vermittelt. Sowohl Ihre deutsche als auch englische Kommunikationskompetenz wird erhöht. Auch in anderen Lernfeldern werden Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten erweitert.

Im Bereich Rechnungswesen lernen Sie anhand der DATEV-Software, die besonders anschaulich die Verbindung zwischen schulischer und praktischer Ausbildung darstellt. Zum Abschluss der Ausbildung erhalten Sie darüber eine Teilnahmebescheinigung.

Ebenso können Sie während Ihrer Schulzeit den Internationalen Computerführerschein ICDL (=International Certification of Digital Literacy ehemals International Computer Driving Licence) erwerben.

In Abhängigkeit von der Anzahl der Interessenten und Ihrer Wahlpflichtfächer lt. Ausbildungsvertrag kann in der Oberstufe im Rahmen eines Wahlpflichtkurses das Zertifikat „Cambridge English“ erworben werden, alternativ kann ein Kurs „Steuerlehre“ gewählt werden.

Während des Berufsschulblocks haben Sie wöchentlich die Möglichkeit, bei Bedarf in einem Förderkurs mitzuarbeiten, in dem Fragestellungen aus dem Rechnungswesen bearbeitet werden.

4. Prüfungen

Die Abschlussprüfung erfolgt in einem gestreckten Verfahren in zwei Abschnitten:

Nach der Hälfte der Ausbildungszeit (Mitte des 2. Ausbildungsjahres) wird im ersten Teil der Abschlussprüfung geprüft, ob Sie die bis dahin vermittelten Lehrinhalte in Theorie und Praxis beherrschen. Im zweiten Teil der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit weisen Sie nach, dass Sie zu einer qualifizierten, beruflichen Tätigkeit befähigt sind, die selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt.

Erster und zweiter Teil der Abschlussprüfung für den im öffentlichen Dienst ausgebildeten Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement werden von der sogenannten „zuständigen Stelle beim Bundesverwaltungsamt“ durchgeführt.

5. Bücherliste

Die Bücherliste des aktuellen Einstellungsjahrgangs finden Sie als pdf-Datei hier.

6. Informationen zum Einschulungstag

Informationen zum aktuellen Einschulungstag finden Sie als pdf-Datei hier.

5. Auslandspraktikum

Lust auf ein mehrwöchiges Praktikum im europäischen Ausland?

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Kontaktieren Sie hier Ihren Ansprechpartner.

7. Ansprechpartner

Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen per Email an den Bildungsgangleiter des Ludwig-Erhard-Berufskollegs, Herrn StD Markus Winterscheid, wenden.

Verwaltungsfachangestellte(r)

Es handelt sich um einen Verwaltungsberuf des öffentlichen Dienstes, der für Aufgaben der Bürosachbearbeitung in der mittleren Funktionsebene qualifiziert.

» Berufsbild

» „Lernorte“ der Ausbildung und Organisationsform

» Inhalt (Stundentafel)

» Prüfungswesen

» Informationen für die Ausbildungsleitung

» Auslandspraktikum

» Ansprechpartner

Berufsbild

BüroberufBeim Verwaltungsfachangestellten handelt es sich um einen Beruf des öffentlichen Dienstes. Die Berufsausbildung qualifiziert für Aufgaben der Bürosachbearbeitung in der mittleren Funktionsebene. Die Berufsausbildung setzt keinen bestimmten schulischen Bildungsabschluss voraus. In der Praxis werden vor allem Schulabgänger mit mittlerem Bildungsabschluss eingestellt. Die am 01.08.1999 reformierte Ausbildungsordnung verfolgt folgende Intentionen:

  • Befähigung zur komplexen und ganzheitlichen Aufgabenwahrnehmung
  • Beibehaltung eines hohen Standards an fachlicher Qualifizierung
  • Einbeziehung betriebswirtschaftlicher Kenntnisse, Schaffung von Kostenbewusstsein
  • Bürger- und Kundenorientierung
  • Förderung der beruflichen Flexibilität und Mobilität durch eine breit angelegte berufliche Bildung
  • Qualitätsbewusstsein.

Die Ausbildung dauert grundsätzlich drei Jahre. Für diesen Beruf sind fünf Fachrichtungen vorgesehen:

  • Bundesverwaltung
  • Landesverwaltung
  • Kommunalverwaltung
  • Handwerksorganisation, IHK
  • Kirchenverwaltung

Am Ludwig-Erhard-Berufskolleg werden die Fachrichtungen Bund und Kommune beschult. In den ersten beiden Jahren verläuft die Ausbildung in allen Fachrichtungen gleich, erst im dritten Jahr werden die Besonderheiten der jeweiligen Fachrichtung vermittelt. Diese Spezialisierung ist allerdings Angelegenheit der praktischen Ausbildung und findet sich nicht in dem für die Berufsschulen maßgeblichen Rahmenlehrplan wider. Die praktische Ausbildung in den Behörden wird ergänzt durch eine „überbetriebliche Ausbildung“, die sogenannte dienstbegleitende Unterweisung (DU).

„Lernorte“ der Ausbildung

Die Ausbildungsinhalte werden im Rahmen des dualen Systems vermittelt in

– der Ausbildungsbehörde und

– der Berufsschule

Die Ausbildung am Ludwig-Erhard-Berufskolleg der Stadt Bonn erfolgt in der Form des Blockunterrichts. Die Auszubildenden besuchen in jedem Ausbildungsjahr die Berufsschule jeweils zweimal 6 Wochen. Am Ende des jeweils zweiten 6-Wochenblockes wird ein Zeugnis ausgestellt, welches die Leistungen des gesamten Schuljahres zum Ausdruck bringt.

Das Zeugnis enthält folgende Fächer:

Berufsübergreifender Bereich

  • Deutsch
  • Politik
  • Religion
  • Sport

Berufsbezogener Bereich

  • Allgemeine Wirtschaftslehre
  • Verwaltungsbetriebslehre / Controlling
  • Verwaltungsrechtliches Handeln
  • Datenverarbeitung

Differenzierungsbereich

  • Englisch

Die Auszubildenden haben den schulischen Teil ihrer Ausbildung erfolgreich absolviert, wenn die Leistungen in allen Fächern mit mindestens ausreichend bewertet werden oder in nicht mehr als einem Fach mangelhaft sind. Diese Auszubildenden erhalten ein Abschlusszeugnis. Es bescheinigt auch den Berufsschulabschluss und die Durchschnittsnote mit der dieser erreicht wurde. Der Berufsschulabschluss ist unabhängig von der Abschlussprüfung und dem dort zu erreichenden Berufsabschluss.

Prüfungswesen

1. Prüfungen

Während der Ausbildung wird nach dem ersten Ausbildungsjahr eine Zwischenprüfung und am Ende eine Abschlussprüfung absolviert.

Zwischenprüfung gem. § 7 der Ausbildungsverordnung zum Verwaltungsfachangestellten

Die Zwischenprüfung ist in folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen:

PrüfungsgebietZeit
Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe(60 Min.)
Haushaltswesen und Beschaffung(60 Min.)
Wirtschafts- und Sozialkunde(60 Min.)

Abschlussprüfung gem. § 8 der Ausbildungsverordnung zum Verwaltungsfachangestellten

Schriftliche Prüfungsfächer:

PrüfungsgebietPrüfungsinhalt
VerwaltungsbetriebswirtschaftIn höchstens 135 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten. Er soll dabei zeigen, dass er haushaltsrechtliche, betriebswirtschaftliche und organisatorische Zusammenhänge versteht und Fertigkeiten und Kenntnisse dieser Gebiete im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung praktisch anwenden kann.
PersonalwesenIn höchstens 120 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten. Er soll dabei zeigen, dass er rechtliche Zusammenhänge versteht und Personalangelegenheiten bearbeiten kann.
Verwaltungsrecht und VerwaltungsverfahrenIn höchstens 120 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten. Er soll dabei zeigen, dass er Sachverhalte rechtlich beurteilen und verfahrensmäßig bearbeiten kann. Die jeweilige Fachrichtung ist dabei zu berücksichtigen
Wirtschafts- und SozialkundeIn höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle, insbesondere aus folgenden Gebieten

– staats- und verfassungsrechtliche Zusammenhänge
– Vertragsrecht
– Wirtschaftskreislauf und Wirtschaftspolitik

bearbeiten. Er soll dabei zeigen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.

Fallbezogene Rechtsanwendung (praktisch)Der Prüfling soll eine praktische Aufgabe bearbeiten und dabei Sachverhalte aus seiner Fachrichtung beurteilen und Lösungen aufzeigen. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräche sein. Hierbei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsergebnisse bürgerorientiert darstellen sowie in berufstypischen Situationen kommunizieren und kooperieren kann. Das Prüfungsgespräch einschließlich der Bearbeitungszeit für die Aufgabe soll für den einzelnen Prüfling nicht länger als 45 Minuten (25 Min. Vorbereitung und 20 Min. Prüfungsgespräch) dauern.

2. Zuständige Stelle für die Prüfung

Zwischen- und Abschlussprüfung werden von der sogenannten „Zuständigen Stelle“ durchgeführt und organisiert. Für rein kaufmännische Berufe ist die Industrie- und Handelskammer, für handwerkliche Berufe die Handwerkskammer zuständig. Für die Verwaltungsfachangestellten ist die Zuständigkeit abhängig von der Ausbildungsbehörde. Allgemein gilt: Zuständige Stelle für die Auszubildenden der Bundesbehörden ist das Bundesverwaltungsamt in Köln. Zuständige Stelle für die Auszubildenden des kommunalen Bereichs ist das Rheinische Studieninstitut für kommunale Verwaltung.

Auslandspraktikum

Lust auf ein mehrwöchiges Praktikum im europäischen Ausland?

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Kontaktieren Sie hier Ihren Ansprechpartner.

Schulische Ansprechpartner:

Herr StD Lutterbüse (Bildungsgangleiter)
Herr OStD Dörr (Schulleiter)
Frau StD’in Thomann (stellv. Schulleiterin)

Medizinische(r) Fachangestellte(r)

Für Ihre wichtige Arbeit in der Arztpraxis findet die schulische Ausbildung am Ludwig-Erhard-Berufskolleg statt, Ihrer neuen Schule.

Praxis

» Ausbildungsdauer

» Voraussetzungen

» Berufsschulunterricht

» Ausbildungsschwerpunkte

» Unterrichtsschwerpunkte

» Mögliche Abschlüsse

» Weiterbildung

» Unterrichtsorganisation

» Kosten

» Verdienst

» Arbeitszeit

» Zwischenprüfung

» Abschlussprüfung

» Termine

» Anmeldeformular für Ausbilder für die Berufsschule (Sommer)

» Anmeldeformular für Ausbilder für die Berufsschule (Winter)

» Ansprechpartner

» Auslandspraktikum

» Links

Ausbildungsdauer

3 Jahre (Verkürzung möglich)

Voraussetzungen

Man sollte mindestens den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 haben.

Berufsschulunterricht

Für die Stadt Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis am Ludwig-Erhard-Berufskolleg Bonn.

Ausbildungsschwerpunkte (in der Arztpraxis)

  • Empfang und Betreuung von Patienten
  • Vergabe von Terminen
  • Organisation des Sprechstundenablaufes
  • Führen der Patientenkartei
  • Ausfüllen von Formularen und Vordrucken
  • Erledigung des allgemeinen Schriftverkehrs
  • Assistenz bei der Behandlung des Patienten
  • Desinfizieren und Sterilisieren von Instrumenten
  • Abrechnung mit den Versicherungsträgern und Privatpatienten
  • Ausübung sonstiger Tätigkeitsschwerpunkte je nach Art der Praxis

Unterrichtsschwerpunkte (in der Berufsschule)

  • Medizinische Assistenz (z. B. Aufbau des Körpers, Krankheiten, Blut- und Urinuntersuchungen)
  • Abrechnungswesen (z. B. gesetzlich versicherte Patienten, Privatpatienten)
  • Wirtschafts- und Sozialprozesse (z. B. Rechte und Pflichten des Auszubildenden, Zahlungsverkehr, Kaufvertrag)
  • Datenverarbeitung (in Praxismanagement integriert)
  • Praxismanagement (z. B. Organisationsgrundsätze, Datenschutz, Qualitätsmanagement)

Mögliche Abschlüsse

1. Berufsabschluss durch die Prüfung bei der Ärztekammer Nordrhein
2. Berufsschulabschluss, durch den auch zusätzliche Qualifikationen möglich sind
3. Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe zusätzlich zum Berufsschulabschluss bei Erfüllung bestimmter Bedingungen (Fremdsprache und bestimmte Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis)

Weiterbildung

1. Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung
2. Betriebswirt/-in für Management im Gesundheitswesen
3. Geprüfte(r) Arztsekretär/-in
4. Medizinische(r) Assistent/in (verschiedene Schwerpunkte)
5. Medizinische(r) Dokumentar/in
6. Staatlich geprüfte(r) Betriebswirt/in – Schwerpunkt: Medizinische Verwaltung
7. Besuch der Fachoberschule / Gymnasiale Oberstufe

Unterrichtsorganisation

Der Besuch der Berufsschule ist für alle Auszubildenden während des Berufsausbildungsverhältnisses Pflicht, wenn sie ihr Ausbildungsverhältnis vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen haben. Ältere Auszubildende können die Berufsschule aufgrund vertraglicher Vereinbarung besuchen. Die Dauer des Schulbesuchs richtet sich nach der Dauer des Ausbildungsverhältnisses. Am LEB Bonn findet der Unterricht an zwei Wochentagen statt, in der Regel an einem Tag vormittags und Mittwoch nachmittags.

Typischer Stundenplan für das erste Ausbildungsjahr:

Stunde

Mittwoch

Donnerstag

1Praxismanagement
2Leistungsabrechnung
3Wirtschafts- und Sozialprozesse
4( Englisch )Wirtschafts- und Sozialprozesse
5( Englisch )Deutsch
6Medizinische AssistenzReligion
7Datenverarbeitung
8Politik
9Medizinische Assistenz
10Medizinische Assistenz
11

Kosten

Schulbücher und ähnliche Unterrichtsmittel erhalten die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Verbrauchsmaterialien und ein Teil der Schulbücher sind von den Auszubildenden selbst anzuschaffen.

Verdienst

Die auszubildende MFA erhält ein monatliches Bruttogehalt gestaffelt nach dem Ausbildungsjahr. Die Ausbildungsvergütung beträgt ab dem 01.01.2023 monatlich:

1. Ausbildungsjahr: 920,00 €

2. Ausbildungsjahr: 995,00 €

3. Ausbildungsjahr: 1.075,00 €

Arbeitszeit

Die auszubildende MFA, hat lt. Tarifvertrag eine 38,5-Stundenwoche, auf die die Berufsschulzeit als Arbeitszeit angerechnet wird. Abhängig vom Alter der auszubildenden MFA gelten unterschiedliche Regelungen (JArbSchG bzw. ArbZG) hinsichtlich der Anrechnung. Ebenso wird der Weg von der Berufsschule zur Praxis nach dem Unterricht und der Weg von der Praxis zur Berufsschule vor dem Unterricht in der Regel als Arbeitszeit gewertet.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung findet im zweiten Ausbildungsjahr in der Regel Anfang März statt. Sie umfasst Themen aus den Bereichen Medizinische Assistenz, Leistungsabrechnung, Wirtschafts- und Sozialprozesse und Praxismanagement. Sie findet in programmierter Form statt (d. h. Ankreuzaufgaben).

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet gegen Ende des letzten Ausbildungsjahres statt. Sie gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil.

Ansprechpartner

Schulische Ansprechpartnerin ist

Links:

Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (sehr gut!)

Ärztekammer Nordrhein

Jobbörse der Ärztekammer Nordrhein

Ärztekammer Westfalen-Lippe (sehr gut!)

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Bundesärztekammer (Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte und Auszubildende!)

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Medizinischer Dienst der Krankenkassen

Bundesministerium für Gesundheit

Verband medizinischer Fachberufe e.V.

Bildungswerk für Gesundheitsberufe e.V.

Auslandspraktikum

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Über Erasmus+ können solche Auslandspraktika möglich gemacht werden. Neugierig geworden?

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Medizinische Fachangestellte feiern Abschluss

Sommerprüfung 2019

Die Bezirksstelle Bonn der Ärztekammer Nordrhein lud am 10. Juli 2019 nach erfolgreicher Ausbildung und bestandener Abschlussprüfung die „frisch gebackenen“ Medizinischen Fachangestellten vom Ludwig-Erhard-Berufskolleg Bonn zur Lossprechungsfeier in den Universitätsclub Bonn ein.

Der Schulleiter des Ludwig-Erhard-Berufskollegs Bonn, Herr OSTD Kampmann gratulierte in seiner Rede zum erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung, indem er neben den Leistungen der Auszubildenden in den vergangenen zwei bzw. drei Jahren auch die Anstrengungen der unterrichtenden Lehrkräfte und die tatkräftige Unterstützung durch Frau Bergeest, zuständig für das Ausbildungswesen der Ärztekammer in der Bezirksstelle Bonn, würdigte.

Das weitere Programm wurde bereits zum zweiten Mal von den Absolventinnen des Jahrgangs gestaltet. Eva Berchthold und Elissa Geier aus der MFAO2 sowie Vivian Lülsdorf aus der MFAO6 ließen in Ihren Reden die vergangen drei Schuljahre Revue passieren und bedankten sich bei den Klassen- und Fachlehrer/innen für ihre Bemühungen.

Die Schülerinnen der Klasse MFAO4 ließen die Teilnehmer der Abschlussfeier in eine Fühlbox greifen und typische Dinge aus einer Arztpraxis erraten.

Ein ansprechendes Quizduell mit Fragen zu medizinischen sowie allgemeinbildenden Themen und zur Stadt Bonn war der Beitrag der Klasse MFAO3.

Im Anschluss daran wurden die jeweils Klassenbesten mit der Durchschnittsnote „sehr gut“ im Berufsschulzeugnis für besondere schulische Leistungen mit einem Gutschein bzw. einer Urkunde ausgezeichnet.

Die Schüler der Klasse MFAO7 hatten als Überraschung für jeden Prüfling eine Schultüte gebastelt, die im Rahmen der Zeugnis- und Kammerbriefübergabe durch die Klassenlehrer/innen ebenfalls überreicht wurde. Mit Sekt und frischem Obstsalat wurde der Abschluss der Berufsausbildung gefeiert. Es wurden Erinnerungen aus der Praxis und der Schule ausgetauscht, Zukunftspläne erzählt und Erinnerungsfotos gemacht.

Überreichung der SchultütenMFAO7
MFAO1MFAO2
MFAO3MFAO4

Wir gratulieren allen herzlich zur bestandenen Abschlussprüfung und wünschen alles Gute für den weiteren beruflichen wie privaten Lebensweg!

An dieser Stelle bedanken wir uns auch für die gute Zusammenarbeit mit der Bezirksstelle Bonn der Ärztekammer Nordrhein und den Ausbildungspraxen.

Ariane Rüfereck – Bildungsgangleiterin Medizinische Fachangestellte

Zahnmedizinische(r) Fachangestellte(r)

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (ZFA) – der Beruf mit Zukunft!
Sie haben die Aufgabe, bei der Behandlung von Patienten zu assistieren, im Team die Praxisorganisation mitzugestalten und sind verantwortlich für die Praxishygiene. Im dualen System erfolgt neben der praktischen Ausbildung in der Zahnarztpraxis die Unterrichtung im Berufskolleg.

Zahnarztpraxis

» Ausbildungsdauer

» Schulische Voraussetzungen

» Persönliche Voraussetzungen

» Ausbildungsschwerpunkte

» Unterrichtsschwerpunkte

» Unterrichtsorganisation

» Mögliche Abschlüsse

» Weiterbildung

» Ausbildungsvergütung

» Arbeitszeit

» Prüfungen

» Weitere Informationen

» Anmeldeformular für Ausbilder für die Berufsschule (Sommer- und Winterklassen)

» Einschulung

» Auslandspraktikum

 

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten beträgt drei Jahre, eine Verkürzung auf zweieinhalb oder zwei Jahre ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Schulische Voraussetzungen

Empfehlenswert ist der Realschulabschluss oder ein guter Hauptschulabschluss.

Persönliche Voraussetzungen

Als künftige/r Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r sollten Sie folgende Eigenschaften unbedingt mitbringen:
Interesse und Freude.

  • an zahnmedizinischen Behandlungen
  • an verantwortungsvollem Arbeiten
  • am sicheren Umgang mit Menschen
  • am Arbeiten im Team
  • an beruflicher Fort- und Weiterbildung.

Ausbildungsschwerpunkte

Sie arbeiten vornehmlich in Zahnarztpraxen oder kieferorthopädischen Praxen, aber auch in kieferchirurgischen Praxen, Zahnkliniken oder in einer zahnmedizinischen Abteilung der Universitätsklinken. Sie werden bei der Behandlung von Patienten assistieren, Patienten empfangen und betreuen, Patientendaten verwalten, zahnärztliche Leistungen abrechnen und bei der Organisation von Praxisabläufen mitwirken.

Sie werden Kenntnisse über zahnmedizinische Behandlungsabläufe und deren Dokumentation erlernen, Abrechnungsvorschriften anwenden können, Röntgentechniken erlernen und mit zahnärztlicher Software umgehen können. Dabei ist der freundliche und sichere Umgang mit Patienten von besonderer Bedeutung. Auch Aufklärung über Mundhygiene und Möglichkeiten der professionellen mechanischen Zahnreinigung werden Teil Ihrer Ausbildung sein.

Unterrichtsschwerpunkte (in der Berufsschule)

Um die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, werden Sie in der dreijährigen Ausbildung im berufsbezogenen Bereich in den folgenden Fächern unterrichtet:

  • Zahnmedizinische Assistenz
  • Leistungsabrechnung
  • Praxismanagement
  • Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen
  • Datenverarbeitung
  • Englische Kommunikation

Zusätzlich werden Ihnen im allgemeinbildenden Bereich Werte und Normen vermittelt, die Ihnen helfen, Ihre private und gesellschaftliche Lebenssituation zu bewältigen. Dazu gehören die Fächer

  • Deutsch/Kommunikation,
  • Politik/Gesellschaftslehre,
  • Sport/Gesundheitsförderung und
  • Religionslehre

Unterrichtsorganisation

Die schulische Ausbildung am Ludwig-Erhard-Berufskolleg erfolgt in Teilzeitform an zwei Unterrichtstagen in der Woche, in der Regel mittwochnachmittags und an einem weiteren Vormittag. Der Besuch der Berufsschule ist für alle Auszubildenden während des Berufsausbildungsverhältnisses Pflicht, wenn sie ihr Ausbildungsverhältnis vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen haben. Ältere Auszubildende können die Berufsschule aufgrund vertraglicher Vereinbarung besuchen.

Typischer Stundenplan für das erste Ausbildungsjahr:

Stunde

Mittwoch

Donnerstag

1Praxismanagement
2Leistungsabrechnung
3Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen
4Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen
5Religion
6Zahnmedizinische AssistenzDatenverarbeitung
7Zahnmedizinische Assistenz
8Leistungsabrechnung
9Politik
10Zahnmedizinische Assistenz
11

Mögliche Abschlüsse

Sie erhalten durch Bestehen der Abschlussprüfung den Berufsabschluss von der Zahnärztekammer Nordrhein mit einem Prüfungszeugnis. Den Berufsschulabschluss erwerben Sie durch den Besuch des Berufskollegs unabhängig von der Abschlussprüfung. Zusätzlich zum Berufsschulabschluss können Sie die Fachoberschulreife erwerben, wenn Sie den Berufsschulabschluss mindestens mit der Note 3,0 abschließen und einen zusätzlichen Nachweis einer Fremdsprache mit einer bestimmten Qualifikationsstufe vorweisen können.

Weiterbildung

Ein beruflicher Aufstieg ist möglich, wenn Sie erfolgreich an folgenden gesetzlich geregelten Fortbildungslehrgängen teilnehmen

  • zum/zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten/in (ZMP)
  • zum/zur Zahnmedizinischen Fachassistenten/in (ZMF)
  • zum/zur Dentalhygieniker/in (DH)
  • zum/zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten/in (ZMV)

Diese Fortbildungen werden auch berufsbegleitend angeboten.
Weitere Informationen hierzu bei der Zahnärztekammer Nordrhein:

Hammfelddamm 11
41460 Neuss
Telefon: 02131 53119-204

Ausbildungsvergütung

Sie erhalten laut einer Vergütungsempfehlung der Zahnärztekammer Nordrhein folgende monatliche Ausbildungsvergütung gestaffelt nach dem Ausbildungsjahr (Stand 1. Januar 2023):

1. Ausbildungsjahr: 950,00 €
2. Ausbildungsjahr: 1.000,00 €
3. Ausbildungsjahr: 1.100,00 €

Arbeitszeit

Als Auszubildende zur Zahnmedizinischen Fachangestellten haben Sie eine 40-Stundenwoche, auf die die Berufsschulzeit in der Regel als Arbeitszeit angerechnet wird. Ebenso werden der Weg von der Berufsschule zur Praxis nach dem Unterricht und der Weg von der Praxis zur Berufsschule vor dem Unterricht als Arbeitszeit gewertet.

Prüfungen

Nach anderthalb Ausbildungsjahren findet eine schriftliche Zwischenprüfung statt, die anhand praxisbezogener Aufgaben folgende Prüfungsgebiete umfasst: Durchführung von Hygienemaßnahmen, Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Unfällen, Assistenz bei konservierenden und chirurgischen Behandlungsmaßnahmen, Anwenden von Gebührenordnungen und Vertragsbestimmungen
Ihre Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung der Zahnärztekammer Nordrhein. Sie gliedert sich in einen schriftlichen Teil und eine praktische Prüfung.
Im ersten Teil – der schriftlichen Prüfung – werden die Bereiche Behandlungsassistenz, Praxismanagement, Leistungsabrechnung und Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen abgeprüft. Im zweiten Teil der praktischen Prüfung sollen die angehenden zahnmedizinischen Fachangestellten zeigen, dass sie Patienten betreuen, informieren und motivieren können. Es soll nachgewiesen werden, dass man Behandlungsabläufe organisieren, Verwaltungsarbeiten durchführen und bei der Behandlung assistieren kann.
Im Rahmen der Abschlussprüfung findet ebenfalls die Überprüfung der Kenntnisse im Strahlenschutz im Sinne der Röntgenverordnung statt.

Weitere Informationen erhalten Sie:

  • Ludwig-Erhard-Berufskolleg
    Kölnstraße 235
    53117 Bonn
  • Telefonnummer ( 0228) 77 70 47
  • Bildungsgang „Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r“
    Bildungsgangleiterin Frau StD´in Edith Lönnies
  • Zahnärztekammer Nordrhein
    Hammfelddamm 11
    41460 Neuss
    Tel.: (02131) 53119-204
    Fax: (02131) 53119-403
  • Noch mehr Informationen zur Ausbildung als Zahnmedizinische Fachangestellte finden Sie auf der Internetseite
    • der ZÄK Nordrhein
    • des Verbandes medizinischer Fachberufe e. V. (vmf)
    • der Bundesagentur für Arbeit

Einschulung

Die Einschulung der Sommerklasse erfolgt im Schuljahr 2023/24 am Mittwoch, den 16. August 2023 um 15:00 Uhr, in Raum A0-03 (Aula). Zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 31. März 2024 eingestellte Auszubildende werden in der Winterklasse beschult, die im Februar 2024 beginnt (siehe Formular Winterklasse).

Auslandspraktikum

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Über Erasmus+ können solche Auslandspraktika möglich gemacht werden. Neugierig geworden?

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