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Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten beträgt drei Jahre, eine Verkürzung auf zweieinhalb oder zwei Jahre ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Schulische Voraussetzungen
Empfehlenswert ist der Mittlere Schulabschluss (Realschulabschluss) oder ein Erweiterter Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss Klasse 10).
Persönliche Voraussetzungen
Als künftige/r Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r sollten Sie folgende Eigenschaften unbedingt mitbringen:
Interesse und Freude.
- an zahnmedizinischen Behandlungen
- an der Durchführung von Hygienemaßnahmen
- an verantwortungsvollem Arbeiten
- an der Dokumentation von Behandlungen
- am sicheren Umgang mit Menschen
- an der Begleitung von Menschen vor/während und nach der Behandlung
- am Arbeiten im Team
- an beruflicher Fort- und Weiterbildung.
Ausbildungsschwerpunkte in der Zahnarztpraxis
Sie arbeiten vornehmlich in Zahnarztpraxen oder kieferorthopädischen Praxen, aber auch in kieferchirurgischen Praxen, Zahnkliniken oder in einer zahnmedizinischen Abteilung der Universitätsklinken. Sie werden bei der Behandlung von Patienten assistieren, Patienten empfangen und betreuen, Patientendaten verwalten, zahnärztliche Leistungen abrechnen und bei der Organisation von Praxisabläufen mitwirken.
Sie werden Kenntnisse über zahnmedizinische Behandlungsabläufe und deren Dokumentation erlernen, Hygienemaßnahmen durchführen, Arbeitsprozesse organisieren, den Umgang mit Medizinprodukten lernen, Qualitätsmaßnahmen anwenden und umsetzen., Abrechnungsvorschriften anwenden können, Röntgentechniken erlernen und mit zahnärztlicher Software umgehen können. Dabei ist der freundliche und sichere Umgang mit Patienten von besonderer Bedeutung. Auch Aufklärung über Mundhygiene und Möglichkeiten der professionellen mechanischen Zahnreinigung werden Teil Ihrer Ausbildung sein.
Unterrichtsschwerpunkte (in der Berufsschule)
Um die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, werden Sie in der dreijährigen Ausbildung in den folgenden Fächern unterrichtet:
- Wirtschaftsbeziehungen und Praxismanagement
- Zahnmedizinische Assistenz
- Leistungserfassung und -abrechnung
- Fremdsprachliche Kommunikation
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung und
- Politik/Gesellschaftslehre
Unterrichtsorganisation
Die schulische Ausbildung am Ludwig-Erhard-Berufskolleg erfolgt in Teilzeitform an zwei Unterrichtstagen in der Woche, in der Regel mittwochnachmittags und an einem weiteren Vormittag. Der Besuch der Berufsschule ist für alle Auszubildenden während des Berufsausbildungsverhältnisses Pflicht, wenn sie ihr Ausbildungsverhältnis vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen haben. Ältere Auszubildende können die Berufsschule aufgrund vertraglicher Vereinbarung besuchen.
Typischer Stundenplan für das erste Ausbildungsjahr:
Stunde | Mittwoch | Donnerstag |
1 | – | Leistungserfassung und -abrechnung |
2 | – | Leistungserfassung und -abrechnung |
3 | – | Wirtschaftsbeziehungen |
4 | – | Wirtschaftsbeziehungen |
5 | – | |
6 | Zahnmedizinische Assistenz | |
7 | Zahnmedizinische Assistenz | – |
8 | Praxismanagement | – |
9 | Politik | – |
10 | Zahnmedizinische Assistenz | – |
11 | – | – |
12 | – | – |
Mögliche Abschlüsse
Sie erhalten durch Bestehen der Abschlussprüfung den Berufsabschluss von der Zahnärztekammer Nordrhein mit einem Prüfungszeugnis. Den Berufsschulabschluss erwerben Sie durch den Besuch des Berufskollegs unabhängig von der Abschlussprüfung. Zusätzlich zum Berufsschulabschluss können Sie die Fachoberschulreife erwerben, wenn Sie den Berufsschulabschluss mindestens mit der Note 3,0 abschließen und einen zusätzlichen Nachweis einer Fremdsprache mit einer bestimmten Qualifikationsstufe vorweisen können.
Weiterbildung
Ein beruflicher Aufstieg ist möglich, wenn Sie erfolgreich an folgenden gesetzlich geregelten Fortbildungslehrgängen teilnehmen
- zum/zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten/in (ZMP)
- zum/zur Zahnmedizinischen Fachassistenten/in (ZMF)
- zum/zur Dentalhygieniker/in (DH)
- zum/zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten/in (ZMV)
Diese Fortbildungen werden auch berufsbegleitend angeboten.
Weitere Informationen hierzu bei der Zahnärztekammer Nordrhein:
Ausbildungsvergütung
Sie erhalten laut einer Vergütungsempfehlung der Zahnärztekammer Nordrhein folgende monatliche Ausbildungsvergütung gestaffelt nach dem Ausbildungsjahr (Stand 1. August 2025):
1. Ausbildungsjahr: 1.000,00 €
2. Ausbildungsjahr: 1.100,00 €
3. Ausbildungsjahr: 1.200,00 €
Arbeitszeit
Als Auszubildende zur Zahnmedizinischen Fachangestellten haben Sie eine 40-Stundenwoche, auf die die Berufsschulzeit in der Regel als Arbeitszeit angerechnet wird. Ebenso werden der Weg von der Berufsschule zur Praxis nach dem Unterricht und der Weg von der Praxis zur Berufsschule vor dem Unterricht als Arbeitszeit gewertet.
Prüfungen
Nach 18 Monaten Ausbildungszeit findet die GAP I (Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1) statt.
Der erste Teil der Prüfung erfolgt schriftlich in den Prüfungsbereichen „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“ und „Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“, jeweils 60 Minuten.
Am Ende der Ausbildung findet die GAP II statt (Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2).
Der zweite Teil der Prüfung erfolgt schriftlich in den Prüfungsbereichen: „Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen“ (120 Minuten) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten).
Im praktischen Teil der GAP II muss der Prüfling im Prüfungsbereich „Assistieren bei und Dokumentation von zahnärztlichen Maßnahmen“ nachweisen, dass eine gestellte Arbeitsaufgabe in 30 Minuten durchgeführt werden kann. Es folgt ein autragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 30 Minuten.
Weitere Informationen erhalten Sie:
- Ludwig-Erhard-Berufskolleg
Kölnstraße 235
53117 Bonn - Telefonnummer 0228 77 7047
- Bildungsgang „Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r“
Bildungsgangkoordinatorin Frau StD´in Edith Lönnies - Zahnärztekammer Nordrhein
Hammfelddamm 11
41460 Neuss
Tel.: (02131) 53119-204
Fax: (02131) 53119-403 - Noch mehr Informationen zur Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten finden Sie auf der Internetseite
- der ZÄK Nordrhein
- des Verbandes medizinischer Fachberufe e. V. (vmf)
- der Bundesagentur für Arbeit
Einschulung
Die Einschulungstermine entnehmen Sie bitte den Anmeldeformularen „Sommerklasse“/“Winterklasse“ unter dem Menüpunkt „Anmeldeformulare“
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