Grenzüberschreitende und europäische Kriminalitätsbekämpfung

Kriminalitätsbekämpfung Als Vorbereitung auf den Europatag am LEB besuchte Herr Haendschke am 05.05.23 die Fachoberschule Polizei (FOP22a). Eingeladen waren dazu auch Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres zu Verwaltungsfachangestellten (u.a. für das Bundesamt für Justiz und die Bundespolizei). Die beiden Klassen durften sich einen Vortrag über die Polizeiliche Arbeit innerhalb der EU anhören, den er für diesen Tag vorbereitet hatte.

Herr Haendschke versieht nach einer umfangreichen Polizeilaufbahn im Polizeipräsidium Bonn aktuell seinen Dienst als Ratsbewerber innerhalb der Kriminalpolizei. Dort hat er auch Einblicke zu grenzübergreifender Kriminalitätsbekämpfung und internationalen
Kooperationen erlangen können.

Durch Europol ist die Polizeiarbeit auch über die Grenzen Deutschlands hinaus möglich.
Europol ist eine Polizeibehörde der Europäischen Union, die zur Bekämpfung grenzüberschreitender organisierter Kriminalität (Terrorismus, Drogenhandel und Cyberkriminalität) gegründet wurde. Ein bekanntes Beispiel dafür sind die Geldautomatensprenger, die oft aus Nachbarländern nach Deutschland kommen. Durch die Zusammenarbeit mit Europol können mögliche Tätergruppen erkannt und noch vor der Grenze gestoppt werden. Wenn die Täter schon eine Tat in Deutschland begangen haben, können sie entweder an den Grenzen abgefangen oder über die Grenzen hinaus noch weiterverfolgt werden.

Zu Beginn des Vortrags wurden die verschiedenen Begriffen und Dimensionen von Kriminalität vorgestellt und diskutiert und die entsprechenden Bezüge zu unseren Grundrechten dargestellt. Als nächstes haben die Schüler die besonderen Phänomene der Organisierten Kriminalität, insb. der „Cyberkriminalität“, kennengelernt. Da die Handlungsfelder der „Organsierten Kriminalität“ häufig grenzüberschreitend sind, ist auch grenzüberschreitende Polizeiarbeit notwendig. Diese ist u.a. gekennzeichnet durch gemeinsame Grundwerte der EUMenschenrechtscharta, gemeinsame Einrichtungen wie Europol sowie bilaterale Einzelabkommen. Darüber hinaus gibt es auch eine Zusammenarbeit mit NichtEUStaaten.
Die FOP22a bedankt sich ausdrücklich für den spannenden und abwechslungsreichen Vortrag und die Beantwortung der zahlreichen Fragen.