Schul- und Hausordnung

Schul und Hausordnung

Das Zusammenleben in einer großen Schule funktioniert dann gut, wenn Schülerinnen und
Schüler und Lehrkräfte respektvoll miteinander umgehen. Körperliche Gewalt sowie abwertende
und ehrverletzende Äußerungen über andere Personen auch in den sozialen Netzwerken
werden deshalb geahndet.

Außerdem gilt Folgendes:


1. Geltungsbereich

Diese Schulordnung gilt grundsätzlich für das Schulgebäude und das Schulgelände
(Schulbereich). Wer den Schulbereich eigenmächtig verlässt, verliert den
Versicherungsschutz.


2. Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

Der Aufenthalt im Schulbereich ist grundsätzlich nur Schülerinnen und Schülern des LEB
gestattet. Zu den Pausen verlassen Sie bitte die Klassenräume. Die Unterrichtsräume werden
von den Lehrkräften während der Pausen abgeschlossen.


3. Teilnahme am Unterricht und Entschuldigungsverfahren

Voraussetzung für einen erfolgreichen Lernprozess ist die regelmäßige Teilnahme am
Unterricht. Für den Fall, dass sich eine Abwesenheit nicht vermeiden lässt, gelten folgende
Regeln:

  • Schülerinnen und Schüler (= Lernende) sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht
    teilzunehmen (§ 43 Abs. 1 SchulG). Ist ein Lernender durch Krankheit oder aus anderen
    nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, so hat der Lernende (bzw. haben die
    Erziehungsberechtigten) die Schule am ersten Tag der Abwesenheit vor Unterrichtsbeginn
    über das Schulversäumnis zu informieren (§ 43 Abs. 2 SchulG).

    Die Schule verlangt ferner eine schriftliche Bitte um Entschuldigung spätestens am 3. Unterrichtstag nach Rückkehr in den Unterricht.

    Bei einem längerfristigen Schulversäumnis verlangt die Schule eine schriftliche Bitte um Entschuldigung spätestens nach Ablauf von zwei Wochen, in denen der Unterricht nicht besucht werden kann.

    Die zeitnahe schriftliche Bitte um eine Entschuldigung ist wesentliches Merkmal einer
    ordnungsgemäßen Entschuldigung und liegt im Verantwortungsbereich des Lernenden
    bzw. seiner gesetzlichen Vertreter. Ein Regelverstoß führt zu unentschuldigten Fehlzeiten
    und beeinflusst die Leistungsbewertung.
  • Für voraussehbare Termine (z. B. Vorstellungsgespräche unvermeidbare Arzttermine,
    dringende Familienangelegenheiten etc.) beantragen Sie frühzeitig (grundsätzlich 1
    Woche vorher) eine Beurlaubung bei Ihrer Klassenleitung. Arzttermine legen Sie bitte nur
    in die Unterrichtszeit, wenn es zwingend erforderlich ist.
  • Ein unvermeidbares Verlassen der Schule vor Unterrichtsende ist bei den Lehrkräften zu
    beantragen. Das konkrete Verfahren für Ihren Bildungsgang erfahren Sie von der
    Klassenleitung.
  • Unmittelbar vor und nach den Ferien gilt ein grundsätzliches Beurlaubungsverbot. Über
    Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung.

4. Sauberkeit und Ordnung
Bitte halten Sie im Bereich der Schule Sauberkeit und Ordnung, besonders im Klassen und
Aufenthaltsraum, auf dem Schulhof und den Toiletten. Die Toiletten sind während der
Unterrichtszeit verschlossen.

Das Essen während der Unterrichtszeit ist aus Gründen der Reinhaltung nicht gestattet.

Bitte stellen Sie nach der letzten Unterrichtsstunde die Stühle hoch und schließen Sie die
Fenster.


5. Rauchen

Im Interesse des Nichtraucherschutzes ist das Rauchen im Schulgebäude und auf dem
Schulgelände gesetzlich verboten!


6. Keine Toleranz gegenüber Drogen

Bitte beachten Sie, dass es am LudwigErhardBerufskolleg keinerlei Toleranz gegenüber
Drogendelikten gibt. Sollten Sie im Schulbereich oder bei schulischen Veranstaltungen (z. B.
Klassenfahrten) beim Konsum von oder beim Handel mit Drogen überführt werden, erfolgt
die Entlassung von der Schule gemäß Schulgesetz. Dies gilt unabhängig vom Grad der
konkreten Gesundheitsgefährdung.


7. Keine Waffen auf dem Schulgelände

Waffen und waffenähnliche Gegenstände (z. B. Messer, Laserpointer etc.) sind auf dem
Schulgelände verboten.


8. Benutzung von Mobilfunkgeräten

Soweit von der Lehrkraft für schulische Zwecke nicht ausdrücklich erlaubt müssen Sie
Mobilfunkgeräte (Handy, Smartphone etc.) und ähnliche Geräte während des Unterrichts
stummgeschaltet in der Schultasche aufbewahren. Bei Nichtbefolgung ist die Lehrkraft laut
Schulgesetz berechtigt, technische Geräte vorübergehend einzuziehen. Ton und
Bildaufzeichnungen von Personen im Schulbereich sind ohne Genehmigung der Schulleitung
strengstens untersagt. Die Anfertigung und Verbreitung sind Straftatbestände und werden
zur Anzeige gebracht.


9. Umgang mit der schulischen EDV

Die schulische EDV ist verantwortungsvoll zu nutzen. Das Herunterladen und/oder Speichern
schulfremder Software auf schulischen Rechnern ist unzulässig. Weitere Einzelheiten werden
in einer Nutzungsordnung festgelegt.


10. Parken von Kraftfahrzeugen

Die Parkplätze auf dem Schulgelände sind den Lehrkräften sowie externen Besuchenden
vorbehalten. Sie finden auf dem hinteren Parkplatz am „Sportpark Nord“ ausreichenden
Parkraum.


Verstöße gegen diese Schulordnung

Verstöße gegen diese Schulordnung ziehen die im Schulgesetz (§ 53 Schulgesetz) geregelten
erzieherischen Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen nach sich. Neben den im Schulgesetz aufgezählten Maßnahmen gehört hierzu auch die Übernahme von
Reinigungsdiensten im Schulbereich.

Gegebenenfalls folgen auch strafrechtliche Konsequenzen.

Schüler haften für jegliche fahrlässige oder vorsätzliche Personen und Sachbeschädigung.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

Die Schulkonferenz

 

Schulprofil

Schulprofil des LEB
Vielfalt, Differenzierung, Flexibilität, Durchlässigkeit

Das Rahmenprofil eines kaufmännischen Berufskollegs ergibt sich aus der Vermittlung beruflicher Bildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung.
Die sieben dualen Bildungsgänge am LEB sind das Ergebnis eines Abstimmungsprozesses mit dem Schulträger, der Stadt Bonn. Gemeinsam mit den dualen Partnern bilden wir folgende Ausbildungsberufe aus: Bankkaufleute, Kaufleute für Versicherung und Finanzen, Steuerfachangestellte, Kaufleute für Büromanagement, Verwaltungsfachangestellte, Medizinische Fachangestellte, und Zahnmedizinische Fachangestellte.

Daneben profiliert sich das LEB durch ein vielfältiges Angebot im vollzeitschulischen Bereich. Hauptschüler und Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss können am LEB neben kaufmännischen Kenntnissen die Fachoberschulreife, die Fachhochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife erwerben. Für jeden Bewerber wird durch ein persönliches Aufnahmegespräch ein Bewerberprofil erstellt, damit der Bewerber in den für ihn geeigneten Bildungsgang aufgenommen werden kann. So wird vermieden, dass Schüler über- oder unterfordert werden.

Das schulische Angebot wird noch weiter individualisiert, in dem der Schüler der Höheren Handelsschule eine an seinen Interessen und Fähigkeiten orientierte Schwerpunktentscheidung (Wirtschaftsinformatik oder Sprachen) treffen kann. Schüler/innen, die sich für den Schwerpunkt Sprachen entscheiden, können wiederum zwischen Spanisch und Französisch wählen.
Für die Schüler/innen im Wirtschaftsgymnasium werden drei Leistungskurse angeboten.
Differenzierungskurse in verschiedenen Bildungsgängen (Höha, Banken) runden das Angebot ab. Dabei wird das Spezialwissen der Kollegen, welches sich durch die speziellen Ausbildungsberufe (Banken, Versicherungen, Steuern) ergibt, für die Kursangebote in der Höheren Handelsschule genutzt.
Das LEB schafft Motivation und Leistungsanreize dadurch, dass die Absolventen der hauseigenen Bildungsgänge mit mittlerem Abschluss sich für die Bildungsgänge mit höherwertigem Abschluss bewerben können.
Die Schule hat auf den Rückgang der Ausbildungszahlen in den letzten Jahren flexibel reagiert und die Angebote im vollzeitschulischen Bereich ausgeweitet. Dadurch wird das LEB seiner Verantwortung als städtischer Bildungsanbieter in der Region Bonn/Rhein-Sieg gerecht.
Das neueste „Produkt“ des LEB heißt Doppelqualifikation (Berufsschulabschluss plus Fachhochschulreife) und ist das Ergebnis einer intensiven und konstruktiven Zusammenarbeit mit den betroffenen Ausbildungsbetrieben.

Beratung – Frau Schuster-Theisen

Frau Schuster-Theisen ist am LEB zuständig für

Beratung & Hilfe bei Konflikten

im privaten, schulischen und beruflichen Bereich für
Schülerinnen und Schüler sowie für Kolleginnen und Kollegen:

  • Einzelberatung /
  • Klassenberatung
  • Beratungstermine bitte nur nach vorheriger Vereinbarung
  • Notfälle jederzeit von Monatg bis Donnerstag

Schulsozialarbeit & Beratungsteam

Etwas, das sich bewährt hat: Schulsozialarbeit am LEB!

Sie sind Schülerin oder Schüler am Ludwig-Erhard-Berufskolleg.
  • Wenn Sie die Möglichkeit suchen, sich einmal auszusprechen, zum Beispiel rund um das Thema Schule und/oder Ausbildung,
  • wenn Sie konkrete Hilfsangebote wünschen bei persönlichen Konflikten,
  • wenn Sie einfach nur jemanden brauchen, der Ihnen zuhört und vielleicht neue Sichtweisen eröffnet,

dann können Sie an unserer Schule mit jemandem reden, der möglicherweise helfen kann. Alle Gespräche werden auf Wunsch vertraulich behandelt.

Stephan Wiesmann, Sozialpädagoge

 

Außerdem stehen folgende Beratungslehrkräfte als Ansprechpartner zur Verfügung:

Herr Ahrens (ev. Pfarrer)

Frau Gondro

Frau Kruppa (ev. Pfarrerin)

Frau Rashid

 

Diese erreichen Sie im Lehrerzimmer oder über das Schülerbüro.

In folgenden konkreten Situationen hilft Ihnen das Beratungsteam des LEB gerne weiter:

  • in akuten Notsituationen
  • beim Übergang von der Schule in das Berufsleben (Bewerbung, Ausbildungsplatz, usw.)
  • bei Schulproblemen
  • bei gesundheitlichen Fragen
  • bei persönlichen Problemen, u.a. Inhalten wie:
    • Jugend-, Gerichts- und Opferhilfe
    • Schuldenberatung
    • Ausbildung und Arbeit
    • Familie und Freundeskreis

 

Vertrauensvolle Hilfsangebote bei psychischen Erkrankungen junger Menschen finden Sie auch beim Bonner Verein „Hilfe für psychisch Kranke e. V.“ [mehr]

Ihr Beratungsteam am LEB – immer erreichbar und gerne für Sie da!